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   OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17   

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https://dejure.org/2017,35238
OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17 (https://dejure.org/2017,35238)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20.09.2017 - 4 MB 56/17 (https://dejure.org/2017,35238)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 20. September 2017 - 4 MB 56/17 (https://dejure.org/2017,35238)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschalteinrichtung; Datenübermittlung; juristische Person; Recht auf informationelle Selbstbestimmung; Software-Update; Vorschriftsmäßigkeit; Übermittlung von Fahrzeugdaten vom KBA an örtliche Zulassungsbehörde

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Übermittlung von Fahrzeugdaten - hier Teilnahme an Diesel-Rückruf

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung erlaubt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beschluss zur Weitergabe von Fahrzeugdaten an Örtliche Zulassungsbehörde

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Vom Dieselgate betroffene Fahrzeugeigentümer sollten wissen, dass das Kraftfahrbundesamt (KFB), wenn sie das Software-Update nicht vornehmen lassen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    VW-Abgasskandal: Zulassungsbehörde darf Informationen über Teilnahme an Diesel-Rückruf weitergeben - Weitergabe von Fahrzeugdaten mit unzulässiger Abschalteinrichtung ist zulässig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2018, 46
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
    Eine Aushöhlung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung, wie es vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil entwickelt worden ist (BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 -, BVerfGE 65, 1 ff. und in juris), liegt in dieser abschließenden Zuständigkeitsregelung nicht, denn sie schließt die Verantwortlichkeit des KBA - jenseits der Regelungen zu Übermittlungssperren - für einzelne Übermittlungen aus dem Fahrzeugregister oder zu anderen Zwecken nicht aus.
  • OVG Niedersachsen, 20.09.2016 - 12 ME 122/16

    Isolierte Anfechtung; Anfechtung; Bußgeldbehörde; Bußgeldstelle;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
    Zum anderen wirken die Übermittlungssperren nach § 41 StVG grundsätzlich gegenüber jedermann, also gegenüber öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen und gegenüber Privatpersonen, so dass eine teilweise Sperre nicht in Frage kommt (OVG Lüneburg, Beschl. v. 20.09.2016 - 12 ME 122/16 - Rn. 10 in juris).
  • VG Braunschweig, 04.09.2009 - 6 A 46/09

    Anspruch eines Insolvenzverwalters gegenüber der KFZ-Zulassungsstelle auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
    Der Gesetzgeber hat die Auskünfte und Übermittlungen nach den §§ 35 ff. StVG an ganz bestimmte Zwecke geknüpft, deren Aufzählung abschließend ist (vgl. VG Braunschweig, Beschl. v. 04.09.2009 - 6 A 46/09 -, Rn. 21, juris).
  • LG Hannover, 12.03.2013 - 8 S 1/13

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts einer GmbH durch Eintragung von Daten eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
    Auch eine analoge Anwendung kommt nicht in Betracht, da der Gesetzgeber Angaben über juristische Personen bewusst ausgenommen hat und diese damit auf den Schutz durch Gesetze verweist, die auf ihre besondere Situation besser zugeschnitten sind (vgl. LG Hannover, Beschl. v. 12.03.2013 - 8 S 1/13 -, Rn. 19; Dammann in: Simitis, BDSG, 8. Aufl., § 3 Rn. 17 ff.).
  • BVerfG, 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03

    Abruf von Kontostammdaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.09.2017 - 4 MB 56/17
    Maßgeblich kommt es insoweit insbesondere auf die Bedeutung der betroffenen Information für den grundrechtlich geschützten Tätigkeitskreis der juristischen Person, im Fall der Antragstellerin für ihre Tätigkeit als Bauunternehmerin, sowie auf den Zweck und die möglichen Folgen der Maßnahme an (vgl. BVerfG, Beschl. v. 13.06.2007 - 1 BvR 1550/03 -, BVerfGE 118, 168-211, juris Rn. 150 ff., 155 ff. m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 20.05.2022 - 4 MB 16/22

    Auslegung von Erklärungen eines anwaltlich nicht vertretenen Beteiligten;

    Zwar ist für eine Antragsänderung im Beschwerdeverfahren im Rahmen des § 146 Abs. 4 VwGO grundsätzlich kein Raum (Senat, Beschl. v. 11.01.2017 - 4 MB 43/16 -, juris Rn. 5, v. 20.09.2017 - 4 MB 56/17 -, juris Rn. 8; OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2013 - 8 ME 110/13 -, juris Rn. 10; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, Stand Juli 2021, § 146 Rn. 13c; jeweils m.w.N.); etwas anderes gilt zwecks Gewährung effektiven Rechtsschutzes aber dann, wenn die Antragsänderung sachdienlich ist und mit ihr einer Änderung der Sachlage Rechnung getragen werden soll, die vor Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist eingetreten ist und daher noch in das Beschwerdeverfahren eingeführt werden kann (so VGH Mannheim, Beschl. v. 18.10.2010 - 1 S 2029/10 -, VBlBW 2011, 95-97, juris Rn. 2; VGH Kassel, Beschl. v. 12.07.2011 - 1 B 1046/11 -, NVwZ-RR 2012, 201, 202 f., juris Rn. 32; Kopp/Schenke, VwGO, 26. Aufl., § 146 Rn. 33).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2017 - 4 MB 79/17

    Anforderungen an eine und Reichweite einer Anhörungsrüge

    Bei Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist am 25.09.2017 im Verfahren 4 MB 60/17 war dem Verfahrensbevollmächtigten des Antragstellers aus dem Parallelverfahren 4 MB 56/17 durch den am 20.09.2017 per Fax übermittelten Beschluss (veröff. in juris) bereits bekannt, auf welche rechtlichen Gesichtspunkte der Senat in diesem Zusammenhang abstellt.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.06.2022 - 4 MB 19/22

    Wechsel des Geschäftsführers einer Wettvermittlerin im Beschwerdeverfahren

    Dem steht der in § 146 Abs. 4 Satz 4, 6 VwGO zum Ausdruck kommende Wille des Gesetzgebers entgegen, das Beschwerdeverfahren in Eilsachen möglichst zügig und beschränkt auf die gegen die erstinstanzliche Entscheidung geltend gemachten Gründe durchzuführen (vgl. für Fälle der Antragsänderung oder -erweiterung: Beschl. des Senats v. 12.07.2018 - 4 MB 76/18 -, juris Rn. 7 und v. 20.09.2017 - 4 MB 56/17 -, juris Rn. 8; OVG Münster, Beschl. v. 25.07.2002 - 18 B 1136/02 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 18.01.2006 - 11 S 1455/05 -, juris Rn. 5; OVG Lüneburg, Beschl. v. 04.08.2010 - 11 ME 279/10 -, juris Rn. 5; vgl. auch Guckelberger, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, VwGO § 146 Rn. 93).
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