Rechtsprechung
OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,2429) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StVO § 49 Abs. 3 Nr. 4
Rechtmäßigkeit eines Kostenbescheids über eine Abschleppmaßnahme - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 28.03.2019 - 3 A 45/19
- OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 23.09.2010 - 3 C 37.09
Überholverbot; Lastkraftwagen; Lkw-Überholverbot; Verkehrsverbot; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann, äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG…, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, juris Rn. 9; Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 15). - BVerwG, 09.06.1967 - VII C 18.66
Parkverbot vor dem Justizministerium - Verkehrsregelung, Abgrenzung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
aa) Bei dem Haltestellenzeichen 224 (lfd. Nr. 14 der Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO) handelt es sich um einen Verwaltungsakt in der Form einer Allgemeinverfügung, der durch öffentliche Bekanntgabe wirksam wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. Juni 1967 - VII C 18.66 -, juris Rn. 8). - BVerwG, 06.04.2016 - 3 C 10.15
Verkehrszeichen; Verkehrszeichenplan; Wirksamkeit von Verkehrszeichen; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Aus diesem Grund muss die Erkennbarkeit und Erfassbarkeit von Verkehrszeichen für den ruhenden Verkehr nicht stets bereits während der Fahrt gegeben sein, weshalb eine Umschaupflicht des Verkehrsteilnehmers auch noch nach dem Abstellen des Fahrzeugs in Betracht kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 06. April 2016 - 3 C 10/15 -, juris Rn. 20).
- BGH, 10.12.1952 - VI ZR 17/52
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Angesichts der hohen Anforderungen, die der Straßenverkehr an die Fahrzeugführer stellt, ist die Kenntnis der Verkehrsregelungen unverzichtbare Voraussetzung verantwortungsbewusster Teilnahme am Straßenverkehr im Sinne des § 1 StVO (vgl. BGH, Urteil vom 10. Dezember 1952 - VI ZR 17/52 -, juris). - BVerwG, 07.11.1977 - 7 B 135.77
Parken im eingeschränkten Halteverbot - Abschleppen, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Diese Vorschrift ist vorliegend zumindest entsprechend anwendbar, da die durch Verkehrszeichen getroffenen verkehrsregelnden Anordnungen als Verwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen sich prinzipiell nicht von den funktionsgleichen unaufschiebbaren Anordnungen und Maßnahmen von Polizeivollzugsbeamten unterscheiden (BVerwG, Beschluss vom 7. November 1977 - VII B 135.77 -, juris Rn. 4). - BVerwG, 11.12.1996 - 11 C 15.95
Abschleppen eines ursprünglich ordnungsgemäß geparkten Kraftwagens
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.01.2021 - 4 LB 9/20
Sind Verkehrszeichen so aufgestellt oder angebracht, dass sie ein durchschnittlicher Kraftfahrer bei Einhaltung der nach § 1 StVO erforderlichen Sorgfalt schon "mit einem raschen und beiläufigen Blick" erfassen kann, äußern sie nach dem so genannten Sichtbarkeitsgrundsatz ihre Rechtswirkung gegenüber jedem von der Regelung betroffenen Verkehrsteilnehmer, gleichgültig ob er das Verkehrszeichen tatsächlich wahrnimmt oder nicht (stRspr; BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 11 C 15.95 -, juris Rn. 9;… Urteil vom 23. September 2010 - 3 C 37.09 -, juris Rn. 15).
- OVG Hamburg, 13.12.2023 - 3 Bf 68/22
Anordnung eines Halte- bzw. Parkverbots; Ausnahme für E-Fahrzeuge
Es verblieb kein Geltungsbereich für das Richtzeichen 314-30 mit dem Zusatzzeichen (vgl. auch OVG Schleswig, Urt. v. 21.1.2021, 4 LB 9/20, juris Rn. 23 zur entsprechenden Variante des Richtzeichens 315; ferner Korsch, DAR 4/2019, 191, 193 f.: "Leider verkennt vor allem eine norddeutsche Großstadt die Bedeutung des Z 314-30. Ohne Anfang kann ein Mitte-Zeichen jedoch nichts wiederholen"; ders. unter http://www.vzkat.de/2018/Elektrofahrzeuge/Elektrofahrzeuge-Lade stationen.htm#Kapitel04).