Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,24163
OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20 (https://dejure.org/2020,24163)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.08.2020 - 14 MB 1/20 (https://dejure.org/2020,24163)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 (https://dejure.org/2020,24163)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,24163) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 38 Abs 1 S 1 DG BE, § 41 Abs 1 S 1 DG BE, § 62 Abs 2 BDG, § 37 Abs 1 BeamtStG, § 353b Abs 1 S 1 StGB
    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizeibeamten; Verrat von Dienstgeheimnissen; Entfernung aus dem Dienst

  • IWW

    § 38 Abs. 1 S. 1 DG BE, § 41 Abs. 1 S. 1 DG BE, § 62 Abs. 2 BDG, § 37 Abs. 1 BeamtStG, § 353b Abs. 1 S. 1 StGB
    DG BE, BDG, BeamtStG, StGB

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizisten wegen unbefugter Weitergabe von Informationen an die Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige Enthebung eines Polizisten aus dem Dienst

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Dienstenthebung nach Weitergabe von Dienstgeheimnissen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Polizist soll Dienstgeheimnisse an die Presse gegeben haben: Vorläufige Dienstenthebung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Suspendierung eines Polizisten nach Weitergabe von Dienstgeheimnissen

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen kann den Job kosten

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vorläufige Dienstenthebung eines Polizisten wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse

  • datev.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige Enthebung eines Polizisten aus dem Dienst

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige Dienstenthebung eines Polizei-Beamten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Disziplinarrecht: Suspendierung wegen Weitergabe von Dienstgeheimnissen sei gerechtfertigt!

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt vorläufige Enthebung aus dem Dienst

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige Enthebung eines Polizisten aus dem Dienst - Straftaten nach § 353 b StGB

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2021, 413
  • afp 2020, 521
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 81 S 1.22
    Notwendig ist, dass das Gericht - nach Kenntnisstand im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. VGH München, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 16a DS 13.706 - juris Rn. 18; OVG Schleswig, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 - juris Rn. 3) - mit überwiegender Wahrscheinlichkeit auf die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme erkennen wird (vgl. zu § 38 BDG BVerwG, Beschluss vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4.09 - juris Rn. 12, 14; Beschluss vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 - juris Rn. 21; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13. September 2017 - OVG 82 S 1.17 - juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2021 - 14 MB 3/20

    Aussetzung der vorläufigen Dienstenthebung: Außerdienstlich begangene

    Im Aussetzungsverfahren nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG, § 63 Abs. 1 Satz 1 BDG ist vielmehr zu prüfen, ob die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei summarischer Beurteilung überwiegend wahrscheinlich ist (stRspr. des Senats, zuletzt Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 3, m. w. N.; vgl. zu diesem Maßstab für die sachgleichen Regelungen des Bundesrechts <§ 38 Abs. 1 Satz 1, § 63 Abs. 1 Satz 1 BDG>: BVerwG, Beschlüsse vom 28. November 2019 - 2 VR 3.19 -, juris Rn. 21 und vom 16. Juli 2009 - 2 AV 4.09 -, juris Rn. 12-13; OVG Saarl., Beschluss vom 24. Juli 2007 - 7 B 313/07 -, juris Rn. 15; OVG NRW, Beschluss vom 14. November 2007 - 21d B 1024/07.BDG -, juris Rn. 4; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 13. September 2017 - OVG 82 S 1.17 -, juris Rn. 3 sowie für das jeweilige Landesrecht: VGH Bd.-Würt., Beschluss vom 9. März 2011 - DL 13 S 2211/10 -, juris Rn. 18; Bay. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 16a DS 13.706 -, juris Rn. 18).

    Erforderlich ist daher insoweit ein auf Grundlage der vorhandenen Feststellungen (Bay. VGH, Beschluss vom 11. Dezember 2013 - 16a DS 13.706 -, juris Rn. 18 m. w. N.) hinreichend begründeter Verdacht für ein Dienstvergehen (Beschluss des Senats vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, Rn. 6, juris m. w. N.).

    Jeder Beamte ist verpflichtet, bestmögliche Leistungen bei vollem Einsatz seiner Arbeitskraft zu erbringen und sich innerhalb und außerhalb des Dienstes achtungs- und vertrauenswürdig zu verhalten (Beschluss des Senats vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 53; BVerwG, Urteil vom 29. März 2012 - 2 A 11.10 -, juris Rn. 82).

  • OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21

    Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

    Entscheidend ist dabei, in welchem Umfang die Allgemeinheit dem Beamten noch Vertrauen in eine zukünftig pflichtgemäße Amtsausübung entgegenbringen könnte, wenn ihr das Dienstvergehen einschließlich der belastenden und entlastenden Umstände bekannt würde (vgl. Beschluss des Senats vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 51).

    Die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis ist als disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme nur zulässig, wenn der Beamte wegen der schuldhaften Verletzung einer ihm obliegenden Pflicht das für die Ausübung seines Amtes erforderliche Vertrauen endgültig verloren hat, § 13 Abs. 2 Satz 1 LDG (vgl. Beschluss des Senats vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 42 m.w.N.).

    Dafür können objektive Handlungsmerkmale (wie die Eigenart und Bedeutung der Dienstpflichtverletzungen, besondere Umstände der Tatbegehung, z. B. Häufigkeit und Dauer eines Fehlverhaltens), subjektive Handlungsmerkmale (wie Form und Gewicht der Schuld des Beamten, Beweggründe für ein Verhalten) sowie unmittelbare Folgen des Dienstvergehens für den dienstlichen Bereich und für Dritte bestimmend sein (st. Rspr., vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16 sowie Beschluss des Senats vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 43, jeweils m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.10.2020 - 10 M 4/20

    Voraussetzung für die Einbehaltung von Dienstbezügen im Disziplinarverfahren

    Derartige Pflichtverletzungen können zur Entfernung aus dem Dienst führen (vgl. hierzu neben den Nachweisen im angefochtenen Beschluss OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 39 ff.; VGH Bayern, Beschlüsse vom 28. September 2016 - 16a D 14.991 -, juris, Rn. 45 ff. u. vom 25. September 2013 - 16a D.11.1875 -, juris, Rn. 53 ff.; VGH Hessen, Urteil vom 27. Mai 2014 - 28 A 1177/12.D -, juris, Rn. 57 ff.).

    Begeht ein Beamter - wie hier - innerdienstlich unter Ausnutzung seiner Dienststellung eine Straftat, die strafrechtlich mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bewehrt ist, reicht der Orientierungsrahmen für die mögliche Disziplinarmaßnahme bis zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 21. August 2020 - 14 MB 1/20 -, juris, Rn. 44; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 56.14 -, juris, Rn. 20; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 7. Dezember 2017 - 10 L 2/17 -, juris, Rn. 54; jew. für einen Strafrahmen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe).

  • VG Schleswig, 31.05.2021 - 17 B 2/21

    Vorläufige Dienstenthebung - Abgrenzung zu OVG Lüneburg Beschluss vom 09.02.2018

    Im Aussetzungsverfahren nach § 41 Abs. 1 Satz 1 LDG, § 63 Abs. 1 Satz 1 BDG ist vielmehr zu prüfen, ob die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis bei summarischer Beurteilung - nach Kenntnisstand im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung - überwiegend wahrscheinlich ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2020 - 14 MB 1/20 - juris Rn. 3 und vom 09.02.2021 - 14 MB 3/20 - juris Rn. 2 mit weit. Nachw.).
  • VG Schleswig, 01.12.2022 - 17 B 4/22
    Erforderlich ist daher insoweit ein auf Grundlage der vorhandenen Feststellungen (VGH München, Beschluss vom 11.12.2013 - 16a DS 13.706 -, juris Rn. 18 m. w. N.) hinreichend begründeter Verdacht für ein Dienstvergehen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.08.2020 - 14 MB 1/20 -, juris Rn. 6 m. w. N.).
  • VG Schleswig, 16.11.2020 - 17 B 3/20

    Vorläufige Dienstenthebung

    Dabei sind Täterschaft und Schuld nicht restlos bis in alle Einzelheiten zu klären, sondern nur ein hinreichender Tat- und Schuldverdacht zu bejahen, der eine Verurteilung wahrscheinlich macht (OVG Schleswig, Beschl. v. 21.08.2020 - 14 MB 1/20 -, Rn. 6 m.w.N., juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht