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   OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19   

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https://dejure.org/2019,37533
OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19 (https://dejure.org/2019,37533)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.10.2019 - 2 MB 5/19 (https://dejure.org/2019,37533)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Oktober 2019 - 2 MB 5/19 (https://dejure.org/2019,37533)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anwaltsprozess; Ermessen; faktischer Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Telefonisches Vorbringen; Haftungsbescheid für Gewerbesteuer; Anhörungsrügeverfahren

  • rechtsportal.de

    AO § 191 Abs. 1 ; VwGO § 67 Abs. 4
    Ermessenserwägungen zu einem Haftungsschuldner hinsichtlich Fehlerhaftigkeit; Heranziehung eines anderen Haftungsschuldners als nomineller und faktischer Geschäftsführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 16.12.2002 - 2 BvR 654/02

    Keine Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Entscheidung im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).

    Was eine angemessene Zeit ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 4, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).

    Zwischen der Übermittlung des letzten Schriftsatzes des Antragstellers und der Entscheidung des Senats am 18. September 2019 liegen mehr als zwei Monate und damit ein ausreichend langer Zeitraum (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).

  • BVerfG, 22.01.2019 - 2 BvR 93/19

    Frist zur Begründung eines Antrags an den Ermittlungsrichter (Anspruch auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).

    Was eine angemessene Zeit ist, bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls (BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 4, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris).

  • BVerfG, 25.10.1956 - 1 BvR 440/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
    Art. 103 Abs. 1 GG verpflichtet nicht dazu, eine Stellungnahmefrist zu setzen (vgl. BVerfG, BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22. Januar 2019 - 2 BvR 93/19 -, Rn. 2, juris; Nichtannahmebeschluss vom 16. Dezember 2002 - 2 BvR 654/02 -, Rn. 4, juris; Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris).

    Setzt das Gericht keine Frist zur Stellungnahme, wird die durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit zur Stellungnahme gewahrt, wenn das Gericht eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung abwartet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris; Beschluss vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 455/54 -, BVerfGE 4, 190-193, Rn. 6, juris).

  • BVerfG, 07.07.1955 - 1 BvR 455/54

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
    Setzt das Gericht keine Frist zur Stellungnahme, wird die durch Art. 103 Abs. 1 GG geschützte Möglichkeit zur Stellungnahme gewahrt, wenn das Gericht eine angemessene Zeit mit seiner Entscheidung abwartet (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Oktober 1956 - 1 BvR 440/54 -, BVerfGE 6, 12-15, Rn. 9, juris; Beschluss vom 7. Juli 1955 - 1 BvR 455/54 -, BVerfGE 4, 190-193, Rn. 6, juris).
  • BVerwG, 06.03.2015 - 6 B 41.14

    Zulassung eines Studenten zum Studium der Humanmedizin im ersten Fachsemester

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 2 MB 5/19
    Unabhängig von der Frage, ob der Beschluss schon durch die bereits zuvor erfolgte Hingabe zur Geschäftsstelle wirksam war (vgl.zum Streitstand bezüglich des Wirksamwerdens für Urteile: BVerwG, Beschluss vom 6. März 2015 - 6 B 41.14 -, Rn. 6, juris), fehlte es jedenfalls an einer beachtlichen Äußerung, dass eine Erwiderung beabsichtigt sei.
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