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   OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17   

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https://dejure.org/2017,50353
OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17 (https://dejure.org/2017,50353)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 (https://dejure.org/2017,50353)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 (https://dejure.org/2017,50353)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 61 Abs 1e AufenthG 2004, § 61 Abs 2 AufenthG 2004, § 80 Abs 5 VwGO
    Duldung unter der Auflage der Wohnsitznahme in Landesunterkunft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Duldungserteilung mit der Auflage der Verpflichtung der Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auflage; Duldung; Wohnsitznahme

  • rechtsportal.de

    Duldungserteilung mit der Auflage der Verpflichtung der Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für Ausreisepflichtige

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Bayern, 03.06.2014 - 10 C 13.696

    Prozesskostenhilfe; selbständig anfechtbare Auflage; Beschränkung des Aufenthalts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17
    Wird der Aufenthalt - wie hier - im Zusammenhang mit einer Duldung auf der Grundlage des § 61 Abs. 1e AufenthG beschränkt, handelt es sich um eine selbständig anfechtbare Auflage (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.06.2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 5).

    Schließlich muss die Maßnahme verfassungsrechtliche Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hat und sich vornehmlich als schikanös darstellt (vgl. die Rechtsprechung zu § 46 Abs. 1 AufenthG und zur Vorgängerregelung des § 61 Abs. 1e AufenthG [§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG]: VG Magdeburg, Urt. v. 06.12.2005 - 5 A 120/05 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 - juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 03.06.2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 9).

  • OVG Niedersachsen, 07.12.2010 - 8 PA 257/10
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17
    Über die sich bereits aus § 61 Abs. 1 Satz 1 AufenthG ergebende räumliche Beschränkung des Aufenthalts eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers auf das Gebiet des Landes hinaus können demgemäß weitere Bedingungen und Auflagen angeordnet werden; dies umfasst auch die Befugnis zur Anordnung der Verpflichtung des Ausländers, in einer bestimmten Unterkunft zu wohnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 8).

    Schließlich muss die Maßnahme verfassungsrechtliche Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hat und sich vornehmlich als schikanös darstellt (vgl. die Rechtsprechung zu § 46 Abs. 1 AufenthG und zur Vorgängerregelung des § 61 Abs. 1e AufenthG [§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG]: VG Magdeburg, Urt. v. 06.12.2005 - 5 A 120/05 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 - juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 03.06.2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 28.12.1990 - 1 B 14.90

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe - Anforderungen an die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17
    Die gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen sind unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen abzuwägen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 28.12.1990 - 1 B 14/90 -, juris Rn. 7-10; VGH München, a.a.O.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.03.2013 - 2 M 168/12

    Verpflichtung zur Wohnsitznahme in einer Gemeinschaftsunterkunft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17
    Schließlich muss die Maßnahme verfassungsrechtliche Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hat und sich vornehmlich als schikanös darstellt (vgl. die Rechtsprechung zu § 46 Abs. 1 AufenthG und zur Vorgängerregelung des § 61 Abs. 1e AufenthG [§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG]: VG Magdeburg, Urt. v. 06.12.2005 - 5 A 120/05 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 - juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 03.06.2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 9).
  • VG Magdeburg, 06.12.2005 - 5 A 120/05

    D (A), Duldung, Auflage, Ausreiseeinrichtung, Wohnsitzauflage, Identität

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 4 MB 93/17
    Schließlich muss die Maßnahme verfassungsrechtliche Vorgaben wahren, was insbesondere dann nicht der Fall ist, wenn sie in erster Linie Sanktionscharakter hat und sich vornehmlich als schikanös darstellt (vgl. die Rechtsprechung zu § 46 Abs. 1 AufenthG und zur Vorgängerregelung des § 61 Abs. 1e AufenthG [§ 61 Abs. 1 Satz 2 AufenthG]: VG Magdeburg, Urt. v. 06.12.2005 - 5 A 120/05 -, juris Rn. 12; OVG Lüneburg, Beschl. v. 07.12.2010 - 8 PA 257/10 -, juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschl. v. 11.03.2013 - 2 M 168/12 - juris Rn. 6; VGH München, Beschl. v. 03.06.2014 - 10 C 13.696 -, juris Rn. 9).
  • VG Schleswig, 06.04.2018 - 11 B 24/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Diese Vorschrift enthält für die Auflage zur Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung eine spezielle Grundlage, die insbesondere hinreichend bestimmt ist und auch die Befugnis umfasst, eine Anordnung zur Verpflichtung der Wohnsitznahme in einer bestimmten Unterkunft zu erlassen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Die gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen sind unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen abzuwägen (mwN: OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Zu Überzeugung des Gerichts handelt es sich bei den Maßnahmen zur Ausreisevorbereitung, deren Aufnahme das Landesamt prognostiziert hat, auch um erfolgversprechende Maßnahmen (zu diesem Erfordernis OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

  • VG Schleswig, 12.02.2018 - 11 B 17/18

    Anordnung der Unterbringung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers in

    Diese Vorschrift enthält für die Auflage zur Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung eine spezielle Grundlage, die insbesondere hinreichend bestimmt ist und auch die Befugnis umfasst, eine Anordnung zur Verpflichtung der Wohnsitznahme in einer bestimmten Unterkunft zu erlassen (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Auch die Prognose des Antragsgegners hinsichtlich der Realisierbarkeit der Durchsetzbarkeit der Ausreisepflicht der Antragsteller in absehbarer Zeit begegnet keinen Bedenken (zu diesem Erfordernis OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

    Die gegebenenfalls widerstreitenden öffentlichen und privaten Interessen sind unter Berücksichtigung der konkreten Gegebenheiten im Rahmen der Ermessensentscheidung angemessen abzuwägen (mwN: OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17).

  • VG Bayreuth, 12.06.2019 - B 6 S 18.684

    Anordnung der Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung

    Diese Vorschrift ist, wenn man sei im systematischen Zusammenhang mit der Duldung ausreisepflichtiger Ausländer und den Zwecken des § 61 AufenthG sieht, ausreichend bestimmt und ermöglicht es, mit einer selbständig anfechtbaren Auflage zu verfügen, in einer Ausreiseeinrichtung Wohnung zu nehmen (OVG Schleswig, B. v. 21.12.2017 - 4 MB 93/17 - juris Rn. 6).

    Vielmehr müssen die weiteren Maßnahmen, die bei einer Wohnsitznahme in der Ausreiseeinrichtung möglich sind, auch Erfolg versprechen (OVG Schleswig, B. v. 21.12.2017 - 4 MB 93/17 - juris Rn. 7).

  • VG Schleswig, 13.11.2018 - 11 B 141/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. vom 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 7).

    Dies ergibt sich aus dem maßgeblichen Zweck der Maßnahme und im Übrigen auch aus dem Erlass selbst, der es an anderer Stelle für die Aufnahme des Ausländers als entscheidungserheblich bezeichnet, ob die Aufenthaltsbeendigung tatsächlich und rechtlich möglich ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 14.08.2019 - 1 B 73/19

    Rechtsmäßigkeit einer Wohnsitzauflage gegenüber einem Ausreisepflichtigen

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7).

    Ausreichend um einen sinnvollen Bezug zu den Verfahrenszwecken zu gewährleisten (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7), ist es bereits, dass sie sich typischerweise häufiger an diesem Ort als an anderen aufhalten, sodass die Erreichbar deutlich verbessert wird.

  • VG Schleswig, 29.11.2018 - 1 B 130/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7).

    Ausreichend um einen sinnvollen Bezug zu den Verfahrenszwecken zu gewährleisten (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7), ist es bereits, dass sie sich typischerweise häufiger an diesem Ort als an anderen aufhalten, sodass die Erreichbar deutlich verbessert wird.

  • VG Schleswig, 05.06.2018 - 11 B 79/18

    Pflicht eines Ausländers, in einer Ausreiseeinrichtungen Wohnung zu nehmen

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. vom 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 7).

    Dies ergibt sich aus dem maßgeblichen Zweck der Maßnahme und im Übrigen auch aus dem Erlass selbst, der es an anderer Stelle für die Aufnahme des Ausländers als entscheidungserheblich bezeichnet, ob die Aufenthaltsbeendigung tatsächlich und rechtlich möglich ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 - juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 18.05.2018 - 11 B 60/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. vom 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 7).

    Dies ergibt sich aus dem maßgeblichen Zweck der Maßnahme und im Übrigen auch aus dem Erlass selbst, der es an anderer Stelle für die Aufnahme des Ausländers als entscheidungserheblich bezeichnet, ob die Aufenthaltsbeendigung tatsächlich und rechtlich möglich ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 17.05.2018 - 11 B 55/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. vom 11.03.2013 - 2 M 168/12 -, juris Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 -, juris Rn. 7).

    Dies ergibt sich aus dem maßgeblichen Zweck der Maßnahme und im Übrigen auch aus dem Erlass selbst, der es an anderer Stelle für die Aufnahme des Ausländers als entscheidungserheblich bezeichnet, ob die Aufenthaltsbeendigung tatsächlich und rechtlich möglich ist (OVG Schleswig, Beschluss vom 21.12.2017 - 4 MB 93/17 - juris Rn. 8).

  • VG Schleswig, 11.12.2018 - 1 B 128/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Zuweisung

    Es muss demnach ein sinnvoller Bezug zu den Verfahrenszwecken vorliegen, eine Auflage, die vorrangig Sanktionscharakter hat, ist unzulässig (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7).

    Ausreichend um einen sinnvollen Bezug zu den Verfahrenszwecken zu gewährleisten (OVG Magdeburg, Beschl. Vom 11. März 2013 - 2 M 168/12 -, juris, Rn. 6; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 21. Dezember 2017 - 4 MB 93/17 -, juris, Rn. 7), ist es nach Ansicht der Kammer bereits, dass sich der Antragsteller typischerweise häufiger an diesem Ort als an anderen aufhält, sodass die Erreichbarkeit deutlich verbessert wird.

  • VG Schleswig, 28.10.2021 - 1 B 114/21
  • VG Schleswig, 20.08.2019 - 1 B 78/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung gegen den Erlass einer Auflage in

  • VG Schleswig, 17.05.2018 - 11 B 54/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • VG Schleswig, 21.02.2019 - 11 B 15/19

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung gegen Wohnsitzauflage

  • VG Schleswig, 21.02.2019 - 11 B 11/19

    Aufschiebende Wirkung in Fällen der Anordnung der Wohnsitznahme in einer

  • VGH Baden-Württemberg, 23.06.2020 - 11 S 766/20

    Streitwert im Eilverfahren um eine oder mehrere Auflagen zur Sicherung und

  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 1888/15

    Duldung

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.12.2018 - 4 MB 114/18

    Verantwortlichkeit der Ausländerbehörde für Rechtmäßigkeit der Wohnsitzauflage

  • VG Schleswig, 23.02.2018 - 11 B 22/18

    Ausländerrecht: Erlass einer Wohnsitzauflage; Antrag auf Anordnung der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.06.2020 - 11 S 766/20
  • VG Cottbus, 18.05.2018 - 3 K 265/16

    Duldung

  • VG Schleswig, 08.03.2018 - 11 B 43/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Aufenthaltsbestimmung

  • VG Schleswig, 22.01.2018 - 11 B 88/17

    Anordnung der Wohnungnahme in einer Ausreiseeinrichtung für vollziehbar

  • VG Schleswig, 10.07.2020 - 11 B 38/20

    Ausländerrecht: Auflage zur Wohnsitznahme in einer Ausreiseeinrichtung

  • VG Schleswig, 05.12.2019 - 11 B 164/19

    Eilrechtsschutz gegen die Anordnung der Wohnsitznahme in der Landesunterkunft für

  • VG Schleswig, 11.08.2021 - 11 B 62/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Schleswig, 15.02.2021 - 11 B 6/21

    Ausländerrecht

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