Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,52515
OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21 (https://dejure.org/2021,52515)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21.12.2021 - 3 MB 9/21 (https://dejure.org/2021,52515)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 21. Dezember 2021 - 3 MB 9/21 (https://dejure.org/2021,52515)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,52515) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 5 GG, § 32 GemO SH
    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Verbreitung von Äußerungen eines Ausschussvorsitzenden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verlautbarungen, die ein Amtswalter in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender tätigt, fallen nicht unter die in Art. 5 Abs. 1 GG verbriefte Meinungsfreiheit (Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66). An das Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de

    Verlautbarungen eines Amtswalters in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender im Hinblick auf die grundrechtliche verbriefte Meinungsfreiheit; Strenge Anforderungen an das Vorliegen einer Formalbeleidigung oder einer Schmähkritik; Äußerung im Kontext mit einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17

    Zu den Voraussetzungen an die gerichtliche Untersagung einer Äußerung als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik regelmäßig nicht vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (Anschluss an BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17 -, juris Rn. 11 ff.).

    Bei einer die Öffentlichkeit wesentlich berührenden Frage liegt Schmähkritik regemäßig nicht vor; sie bleibt grundsätzlich auf die Privatfehde beschränkt (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 19.02.2019 - 1 BvR 1954/17 -, juris Rn. 11 ff.).

    Es dürfte vielmehr zur Eigenart politischer, insbesondere parteipolitischer Auseinandersetzungen gehören, dass konkrete Vorgänge zum Anlass einer allgemeineren politischen Auseinandersetzung genommen werden (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschl. v. 19.02.2019, 1 BvR 1954/17 -, juris Rn. 14).

  • OLG Brandenburg, 03.05.2010 - 1 W 1/10

    Unterlassung ehrverletzender Tatsachenbehauptung: Beweislastverteilung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich dann als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (Anschluss an OLG Brandenburg, Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich, abweichend von den vorstehenden Ausführungen, dann als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 53; BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 -, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 11.04.2016 - 1 U 13/15 - BeckRS 2016, 7621, Rn. 22 m. w. N. und Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    Denn bei Unterlassungsansprüchen ist es Sache des Anspruchsgegners, die Wahrheit einer Verletzung der Ehre des Anspruchsstellers geeigneten Tatsachenbehauptung zu beweisen (vgl. OLG Brandenburg, Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 6).

  • OVG Saarland, 04.04.2019 - 2 A 244/18

    Anspruch auf Unterlassung von Äußerungen eines Stadtratsmitglieds

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Verlautbarungen, die ein Amtswalter in seiner Eigenschaft als Ausschussvorsitzender tätigt, fallen nicht unter die in Art. 5 Abs. 1 GG verbriefte Meinungsfreiheit (Anschluss an OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66).

    Aus dem sachlichen und persönlichen Gewährleistungsbereich der Meinungsfreiheit fallen amtliche Verlautbarungen und Wertungen wie überhaupt Meinungskundgaben öffentlich-rechtlicher Funktionsträger in amtlicher Eigenschaft heraus (vgl. OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019 - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66; Sachs/Bethge, 9. Aufl. 2021, GG Rn. 39).

    Wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung zu ziehen sind, muss nach alledem einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse im Einzelfall vorbehalten bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 27.03.1996 - 8 B 33.96 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66; VGH München, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96

    Scientology, Helnwein, Anspruch auf Unterlassung rufschädigender Äußerungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich, abweichend von den vorstehenden Ausführungen, dann als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 53; BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 -, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 11.04.2016 - 1 U 13/15 - BeckRS 2016, 7621, Rn. 22 m. w. N. und Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).

    legitimes Interesse, zumal es nicht ausgeschlossen erscheint, dass die Antragstellerin weiterhin nachteilig in ihren Geschäftsbeziehungen tangiert sein könnte (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 53 ff.).

  • VGH Bayern, 03.04.2018 - 22 S 17.2080

    Androhung eines Ordnungsgeldes zur Durchsetzung einer Unterlassungsverpflichtung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Die Bemessung der Höhe des Ordnungsgeldes für den Fall der Zuwiderhandlung richtet sich - unter Beachtung der in § 890 Abs. 1 Satz 2 ZPO normierten Höchstgrenze von 250.000,- Euro - nach den Umständen des Einzelfalles (vgl. VGH München, Beschl. v. 03.04.2018 - 22 S 17.2080 -, juris Rn. 14, 28f.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.1991 - 7 A 10359/91

    Klage eines Bürgermeisters gegen Äußerungen eines Ratsmitglieds

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Die vom Antragsgegner angeführte Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Koblenz (Urt. v. 17.09.1991 - 7 A 10359/91 -, juris) ist insoweit unergiebig.
  • BVerwG, 13.09.2017 - 10 C 6.16

    Düsseldorfer "Licht-aus!"-Appell war rechtswidrig

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung zu ziehen sind, muss nach alledem einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse im Einzelfall vorbehalten bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 27.03.1996 - 8 B 33.96 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66; VGH München, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris Rn. 29).
  • BGH, 16.11.2004 - VI ZR 298/03

    Bauernfängerei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Eine Äußerung, die auf Werturteilen beruht, kann sich, abweichend von den vorstehenden Ausführungen, dann als Tatsachenbehauptung erweisen, wenn und soweit bei dem Adressaten zugleich die Vorstellung von konkreten, in die Wertung eingekleideten Vorgängen hervorgerufen wird (vgl. BVerfG, Beschl. v. 10.11.1998 - 1 BvR 1531/96 -, juris Rn. 53; BGH, Urt. v. 16.11.2004 - VI ZR 298/03 -, juris Rn. 23 m. w. N.; OLG Brandenburg, Urt. v. 11.04.2016 - 1 U 13/15 - BeckRS 2016, 7621, Rn. 22 m. w. N. und Urt. v. 03.05.2010 - 1 W 1/10 -, juris Rn. 5 m. w. N.).
  • BVerfG, 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04

    Meinungsfreiheit ("durchgeknallter Staatsanwalt"; Beleidigung; Schmähung; Kontext

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Damit hat der Antragsgegner zum Ausdruck gebracht, dass seine Äußerungen nicht darauf abzielten, die Antragstellerin als juristische Person des Privatrechts zu diskreditieren (vgl. hierzu auch BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 12.05.2009 - 1 BvR 2272/04 -, juris Rn. 28).
  • BVerwG, 27.03.1996 - 8 B 33.96

    Widerruf ehrverletzender amtlicher Äußerungen durch einen Bürgermeister

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2021 - 3 MB 9/21
    Wo die Grenzen einer zulässigen politischen Meinungsäußerung zu ziehen sind, muss nach alledem einer Gesamtwürdigung der Verhältnisse im Einzelfall vorbehalten bleiben (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.09.2017 - 10 C 6.16 -, juris Rn. 27 ff.; Beschl. v. 27.03.1996 - 8 B 33.96 -, juris Rn. 5 m. w. N.; OVG Saarlouis, Urt. v. 04.04.2019, - 2 A 244/18 -, Juris Rn. 66; VGH München, Beschl. v. 24.05.2006 - 4 CE 06.1217 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 21.02.2019 - 8 B 6.19

    Antrag auf berufliche Rehabilitierung nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz

  • BVerwG, 12.02.1988 - 7 B 123.87

    Kommunalrecht - Ratssitzung - Aufrechterhaltung der Ordnung - Freie

  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.05.2018 - 10 S 32.18

    Vorläufige Einstellung in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen

  • OLG Brandenburg, 11.04.2016 - 1 U 13/15

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Veröffentlichung einer kritischen Äußerung über

  • VGH Bayern, 24.05.2006 - 4 CE 06.1217
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht