Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,17273
OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04 (https://dejure.org/2005,17273)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.06.2005 - 4 LB 30/04 (https://dejure.org/2005,17273)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 (https://dejure.org/2005,17273)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,17273) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Verbrauchers auf Auskunft bzgl. der Prüfergebnisse der Eichämter nach einer Füllmengenkontrolle; Anspruch auf Gewährung von Informationen aus einem vorgelagerten Verwaltungsverfahren ohne Preisgabe von Informationen aus einem anschließenden ...

  • lda.brandenburg.de PDF

    Begriffsbestimmung, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung

  • fragdenstaat.de

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse - Interessenabwägung - Begriffsbestimmung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lda.brandenburg.de (Kurzinformation)

    Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, Interessenabwägung, Begriffsbestimmung

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1955 - I ZR 111/53

    - Möbelpaste -, Betriebsgeheimnis, Vertragsstrafe, Ersatz des weitergehenden

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04
    Danach ist ein Geschäfts- oder Betriebsgeheimnis jede im Zusammenhang mit einem Geschäftsbetrieb stehende, nicht offenkundige, sondern nur einem begrenzten Personenkreis bekannte Tatsache, an deren Geheimhaltung der Betriebsinhaber ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat und die nach seinem bekundeten oder doch erkennbaren Willen auch geheim bleiben soll (st. Rspr. d. BGH seit Urt. v. 15.03.1955 - I ZR 111/53, GRUR 1955, 424 (425); Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 17, Rn 4).
  • BGH, 10.05.1995 - 1 StR 764/94

    Unbefugte Verwertung von Geschäftsgeheimnissen und Angestelltenbestechung bei der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04
    Dass die betroffenen Unternehmen hinsichtlich dieser Daten auch über einen Geheimhaltungswillen verfügen, ergibt sich bereits aus der Natur der geheim gehaltenen Tatsachen, einer ausdrücklichen Willensbekundung der Betroffenen bedarf es in solchen Fällen nicht (vgl. BGH, Urt. v. 10.05.1995 - 1 StR 764/94, NJW 1995, 2301 (2301); Köhler/Piper, UWG, 3. Aufl. 2002, § 17, Rn. 7; Baumbach/Hefermehl, UWG, 22. Aufl. 2001, § 17, Rn 5).
  • BVerwG, 07.05.1987 - 3 C 53.85

    Lebensmittelimporteur - § 40 VwGO, Verwaltungsrechtsweg für die Klage auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2005 - 4 LB 30/04
    Aus dieser Trennung von Bußgeldverfahren und Verwaltungsverfahren folgt, dass Verwaltungsakte, die im Verwaltungsverfahren vor Einleitung eines Bußgeldverfahrens erlassen werden, nicht als Maßnahme des Bußgeldverfahrens anzusehen sind, auch wenn sie für die Beurteilung des Sachverhaltes unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Ordnungswidrigkeit von Bedeutung sein können (Göhler, a.a.O., vor § 59, Rn 1b unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 07.05.1987 - 3 C 53/85, NVwZ 1988, 430 (430), das ebenfalls eine klare Trennung der Verfahren vornimmt).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2012 - 4 LB 11/12

    Auch Steuerakten können Informationszugangsgesetz unterliegen

    Insbesondere bedarf es - wie bereits nach den vormaligen IFG-SH - keiner Darlegung eines berechtigten Interesses an dem Zugang zu den begehrten Informationen; das Informationszugangsrecht wird vielmehr voraussetzungslos gewährt (vgl. auch Senatsurt. v. 22.06.2005 - 4 LB 30/04 -, NordÖR 2005, 528).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.08.2015 - 15 A 97/13

    Universität Köln muss Forschungsvereinbarung mit der Bayer Pharma AG nicht

    vgl. OVG S.-H., Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 -, juris Rn. 62 (zu § 11 IFG S.-H.); Franßen/Seidel, IFG NRW, 2007, § 8 Rn. 912 ff.
  • VG Frankfurt/Main, 12.03.2008 - 7 E 5426/06

    Informationsfreiheitsanspruch und Rechtsverstöße durch Finanzdienstleister

    Dabei folgt die Kammer der vom OVG Schleswig-Holstein im Beschluss vom 22.06.2005 (Az. 4 LB 30/04) vertretenen Ansicht, wonach nicht jede auf ein rechtswidriges Verhalten hinweisende Information ohne weiteres aus dem Schutzbereich des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses ausgeschlossen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 654/12

    Klage eines Nahrungsmittelunternehmens gegen die Erteilung von

    Aus der Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein zur Annahme eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 11 Abs. 1 IFG-SH bei beanstandeten Füllmengenunterschreitungen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 -, NuR 2006, 327 = juris Rn. 48 ff., auf die sich die Klägerin beruft, folgt insofern jedenfalls für die Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes nichts anderes.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2014 - 8 A 655/12

    Erteilung von Informationen über das Migrationsverhalten bestimmter

    Aus der Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein zur Annahme eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnis im Sinne des § 11 Abs. 1 IFG-SH bei beanstandeten Füllmengenunterschreitungen, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 -, NuR 2006, 327 = juris Rn. 48 ff., folgt insofern jedenfalls für die Auslegung des Verbraucherinformationsgesetzes nichts anderes.
  • VG Schleswig, 25.04.2019 - 6 A 222/16

    Streitigkeiten nach dem Umweltinformationsgesetz

    Etwas anderes gilt aber, wenn ein Rechtsverstoß vorliegt, der gleichzeitig tragende Grundsätze der Rechtsordnung berührt (vgl. VG Frankfurt a. M., aaO; OVG Schleswig, Beschluss v. 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 -, juris, Rn. 54).
  • VG Schleswig, 25.03.2015 - 8 A 8/14

    Klage gegen Stadt Kiel auf Einsicht in Wertgutachten stattgegeben

    Auch konkrete Vertragsgestaltungen können als Geschäftsgeheimnis geschützt sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse v. 19.01.2012 - 20 F 3.11 - und vom 08.02.2011 - 20 F 13.10 - jeweils juris, Urt. v. 28.05.2009 - 7 C 18.08 - NVwZ 2009, 1113 f.; OVG Münster, Urt. v. 18.12.2013- 5 A 413/11 - juris; Beschl. v. 23.05.2011 - 8 B 1729/10 - juris; OVG Schleswig, Beschl. v. 22.06.2005- 4 LB 30/04 -, juris; Schoch, IFG, 2009, § 6 Rn. 42, 60; Berger/Partsch/Roth/Scheel, IFG-Kommentar, 2. Aufl. 2013, § 6 Rn 13a m.w.N).

    Das subjektive Geheimhaltungsinteresse des Geheimnisträgers kann hinter wichtigeren öffentlichen Interessen bzw. eindeutig höherrangigen Rechtsgütern der Allgemeinheit zurücktreten (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22.6.2005, - 4 LB 30/04 - juris; Friedersen/ Lindemann, IFG-SH (2000), § 11 Ziff. 1 S. 60).

  • VGH Baden-Württemberg, 23.11.2021 - 10 S 4275/20

    Informationsrechtlicher Zugang zu einem Gutachten; Geschäftsgeheimnisschutz;

    Der Senat hielte es insoweit allerdings für naheliegend, dass ein vollständiger Ausschluss nicht allein darauf gestützt werden könnte, dass einem Unternehmer bei der Ausübung einer an sich vom Geheimnisschutz umfassten Tätigkeit ein pflichtwidriges Handeln vorgeworfen wird (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22.06.2005 - 4 LB 30/04 - juris Rn. 54, ferner Schoch, Informationsfreiheitsgesetz, 2. Aufl., § 6 Rn. 97).
  • VG Düsseldorf, 21.10.2019 - 29 K 2845/18

    Einsicht in Tour de France-Vertrag

    Danach sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse (sinngemäß) alle auf ein Unternehmen bezogenen Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse hat, vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 22. Juni 2005 - 4 LB 30/04 -, juris, Rdn. 50; Fischer, in: Fluck/Fischer/Martini, Informationsfreiheitsrecht, § 6 IFG Bund, Rdn. 37; Seidel, in: Franßen/Seidel, Das Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen, § 8 Rdn. 873, m.w.N.
  • VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 7 E 1487/07

    Informationsanspruch gegen Behörde; vorherige Klärung einer Rechtsfrage

    Es werde in diesem Zusammenhang Bezug genommen auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Schleswig-Holstein vom 22.6.2005 (4 LB 30/04) zum Schleswig-Holsteinischen Informationsfreiheitsgesetz.
  • VG Düsseldorf, 14.05.2021 - 29 K 7636/18
  • VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 29 K 13562/16

    Slot Performance Monitoring Committee Zeitnische Slot Flughafenkoordinator

  • VG Ansbach, 18.03.2014 - AN 1 K 13.01466

    Auskunftserteilung nach dem Verbraucherinformationsgesetz durch das Landesamt für

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.12.2006 - 15 P 2/06
  • OVG Thüringen, 06.03.2020 - 4 ZKO 620/17

    Presserechtlicher Auskunftsanspruch, zu entgegenstehenden Betriebs- oder

  • VG Schleswig, 29.11.2007 - 12 A 37/06
  • VG Würzburg, 03.01.2013 - W 4 K 12.458

    Gerichtsbescheid; Anspruch auf Zugang zu Umweltinformationen; Betriebs- und

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht