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   OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16 (https://dejure.org/2016,31500)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.07.2016 - 2 LB 12/16 (https://dejure.org/2016,31500)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 (https://dejure.org/2016,31500)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    KAG SH
    Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines Dauerleihverhältnisses überlassener Wohnung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer in der Stadt Heiligenhafen i.R.d. "Innehabens" einer Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer in der Stadt Heiligenhafen i.R.d. "Innehabens" einer Wohnung

  • rechtsportal.de

    Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer in der Stadt Heiligenhafen i.R.d. "Innehabens" einer Wohnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 13.05.2009 - 9 C 8.08

    Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungsteuer, Zweitwohnung, persönlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Die rein tatsächliche Möglichkeit der Nutzung genügt nicht (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8.08 - Buchholz 401.61 Zweitwohnungssteuer Nr. 27, juris Rn. 16).

    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8.09 -, NVwZ 2009, 1172).

  • BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83

    Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Das Leihverhältnis ist ein schuldrechtlicher Vertrag und ist von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis zu unterscheiden (BGH, Urt. v. 10.10.1984 - VII ZR 152/83 -, NJW 1985, 313 = FamRZ 1985, 150).
  • BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15

    Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Dieses nicht formbedürftige (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.01.2016 - XII ZR 33/15 -, juris LS 2 u. Rn. 24) Leihverhältnis war wegen der beschriebenen Zweckbestimmung nicht einseitig und ohne Vorliegen eines wichtigen dies rechtfertigenden Grundes beendbar (BGH, Urt. v. 11.12.1981 - V ZR 247/80 -, BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820).
  • BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80

    Wohnrecht für ehemalige Haushälterin - § 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Dieses nicht formbedürftige (vgl. dazu BGH, Urt. v. 27.01.2016 - XII ZR 33/15 -, juris LS 2 u. Rn. 24) Leihverhältnis war wegen der beschriebenen Zweckbestimmung nicht einseitig und ohne Vorliegen eines wichtigen dies rechtfertigenden Grundes beendbar (BGH, Urt. v. 11.12.1981 - V ZR 247/80 -, BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820).
  • BVerwG, 20.12.2012 - 9 B 25.12

    Zweitwohnungssteuer; Überlassen der Wohnung ohne Entgelt an Familienangehörigen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Entscheidend ist, ob er weiterhin rechtlich gesichert die Verfügungsbefugnis und die Verfügungsmacht behalten hat (OVG Schleswig, Urt. v. 27.3.2012 - 4 LB 1/12 -, bestätigt durch BVerwG, B. v. 20.12.2012 - 9 B 25.12 - juris).
  • BVerwG, 01.12.2010 - 9 C 8.09

    Erschließung; Erschließungsvertrag; Dritter; gemeindliche Eigengesellschaft;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Dies kann nur der Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigte sein (BVerwG, Urt. v. 13.05.2009 - 9 C 8.09 -, NVwZ 2009, 1172).
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Der Inhaberschaft steht die unentgeltliche Überlassung der Wohnung zur Nutzung Dritter nur dann nicht entgegen, wenn der Verfügungsberechtigte (hier der Eigentümer) sich der Verfügungsmacht nicht begibt (BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 175/79 -, BVerfGE 65, 325).
  • BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 179/68
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
    Hilfsweise sei der Wohnraumleihvertrag nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 4.5.1970 - VIII ZR 179/68) als Mietvertrag auszulegen, da die Tochter der Klägerin nach § 3 des Vertrages einen Anteil an den Betriebskosten (Grundsteuer, Straßenreinigung, Niederschlagswasser, Gebäudeversicherung sowie Wartung der Heizung und der Kanalisation) von monatlich rund 100,- EUR zahle.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.09.2017 - 2 LB 14/16

    Zweitwohnungssteuer bei unentgeltlicher Wohnungsüberlassung

    Es bedarf stets einer Auslegung im Einzelfall (Fortführung der Rechtsprechung OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Anschluss BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -).

    Der Kläger verweist zur Begründung des Fehlens seiner Verfügungsbefugnis über die Immobilie auf das Urteil des Senats vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2017 (- 9 B 64.16 -).

    Innehaben einer Wohnung bedeutet ein Bewohnen oder jedenfalls eine entsprechende Absicht, wobei diese nicht tatsächlich verwirklicht werden muss; das Bereithalten, "Vorhalten" der Wohnung ist ausreichend (Thiem/Böttcher, Rn. 292a zu § 3 KAG; OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, juris, Rn. 32).

    Der Charakter der Zweitwohnungssteuer als Aufwandssteuer ergibt, dass der Steuertatbestand nur erfüllt ist, wenn die Wohnung (auch) für den persönlichen Lebensbedarf genutzt oder vorgehalten wird (OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016, aaO., juris, Rn. 33).

    Allerdings ist nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Oktober 2016 (9 C 28.15) eine unentgeltliche Wohnungsüberlassung an Familienangehörige zu Wohnzwecken dann kein zweitwohnungssteuerpflichtiger Aufwand im Sinne von Art. 105 Abs. 2a Satz 1 GG, wenn die Wohnung für unbestimmte Zeit im Rahmen eines Leihverhältnisses überlassen wird, das nur nach den Bestimmungen der §§ 573 ff. BGB für ein Mietverhältnis über Wohnraum gekündigt werden kann, oder wenn der Verleiher im Einvernehmen mit dem Entleiher eine Zweckbestimmung getroffen hat und die Wohnung daher nur nach Maßgabe von § 604 Abs. 2 BGB zurückfordern kann (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 -, juris, rn 17f.;BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017 - 9 B 64.16 -, Rn. 4, juris; vorgehend OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -).

    Insoweit ist nichts erkennbar dafür, was das Rechtsverhältnis des Klägers zu seiner Mutter von demjenigen eines Vermieters zu seiner Mieterin unterschiede (vgl. dazu OVG Schleswig, Urteil vom 22. Juli 2016, aaO, juris, Rn. 40; BVerwG, Beschluss vom 7. März 2017, aaO, juris, Rn. 8f.).

  • VG Schleswig, 20.03.2024 - 4 B 3/24
    Er muss Eigentümer, Mieter oder sonst Nutzungsberechtigter sein (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 12 m.w.N.), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • VG Schleswig, 23.03.2022 - 4 A 178/21

    Zweitwohnungssteuer: Differenzierung des Steuermaßstabes Flächenmaßstab anhand

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 244/21

    Zweitwohnungssteuer; Verfügungsbefugnis bei unentgeltlicher Überlassung an einen

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt, oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris, Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • VG Schleswig, 24.03.2022 - 4 A 97/21

    Erwerbszweitwohnungen abzüglich der Fläche von Geschäftsräumen als

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • VG Schleswig, 17.11.2017 - 2 A 139/16

    Eigenschaft als Zweitwohnung im Zusammenhang mit Zweitwohnungssteuer

    Hinsichtlich des Einwands der Klägerin, sie habe die Wohnung ihrem getrennt lebenden Ehemann aufgrund einer Miet- bzw. Nutzungsvereinbarung überlassen, hat das Gericht mit weiterer Verfügung vom 18.10.2016 auf das Urteil des OVG Schleswig vom 22.07.2016 (- 2 LB 12/16 -) hingewiesen.
  • VG Schleswig, 16.09.2022 - 4 B 24/22

    Zweitwohnungsteuer; Zutrittsverbot zu den Inseln, Halligen und Warften an Nord-

    Er muss für eine gewisse Dauer rechtlich gesichert über die Nutzung dieser Wohnung verfügen können, also entsprechend seinen Vorstellungen zur persönlichen Lebensführung selbst bestimmen können, ob, wann und wie er diese nutzt, ob und wann er sich selbst darin aufhalten oder sie anderen zur Verfügung stellen will (BVerwG, Urteil vom 11. Oktober 2016 - 9 C 28.15 - juris Rn. 13; Beschluss vom 20. Dezember 2012 - 9 B 25.12 - juris Rn. 4; Urteil vom 13. Mai 2009 - 9 C 8.08 - juris Rn. 16; OVG Schleswig, Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40), wobei es nicht darauf ankommt, ob er diese Verfügungsbefugnis tatsächlich nutzt oder lediglich die Möglichkeit dazu offengehalten wird (BVerwG, Urteil vom 27. Oktober 2004 - 10 C 2.04 - juris Rn. 21; Urteil vom 30. Juni 1999 - 8 C 6.98 - juris Rn. 14; OVG Schleswig, Beschluss vom 9. September 2021 - 5 LA 1/21 - juris Rn. 17; Urteil vom 14. September 2017 - 2 LB 14/16 - juris Rn. 40; Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 - juris Rn. 32).
  • VG Köln, 13.02.2019 - 24 K 200/17
    4, 7. Aufl. 2016, § 589, Rn. 5. vgl. auch zur Zweitwohnungssteuer: OVG NRW Schleswig-Holstein, Urteil vom 22. Juli 2016 - 2 LB 12/16 -, Rn. 39, 40, juris;.
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