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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2018 - 2 LB 37/18 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2018 - 2 LB 37/18 (https://dejure.org/2018,36064)
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entfallen der Bedürftigkeit hinsichtlich der Prozesskosten eines Klägers durch Feststellung der Kostenpflicht eines solventen Beklagten (hier: Bundesrepublik Deutschland) gleichzeitig mit der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe
- rewis.io
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 166 ; ZPO § 114 Abs. 1 S. 1
Bedürftigkeit; Kostenerstattungsanspruch; Prozesskostenhilfe - rechtsportal.de
ZPO § 114 Abs. 1 S. 1; VwGO § 155 Abs. 2
Entfallen der Bedürftigkeit hinsichtlich der Prozesskosten eines Klägers durch Feststellung der Kostenpflicht eines solventen Beklagten (hier: Bundesrepublik Deutschland) gleichzeitig mit der Entscheidung über den Antrag auf Prozesskostenhilfe - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 12.09.2016 - 12 A 223/16
- OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2018 - 2 LB 37/18
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 03.02.2021 - 3 MB 50/20
Hilfe für junge Volljährige; fachliche Unvertretbarkeit der Einstellung einer …
Wegen der unzweifelhaften Solvenz der Antragsgegnerin als Schuldnerin des Kostenerstattungsanspruchs der Antragstellerin, besteht auch kein qualitativer Unterschied gegenüber einem Anspruch auf Prozesskostenhilfe, der es zur Sicherstellung des Rechtsgewährungsanspruchs notwendig machen würde, der Antragstellerin neben dem Kostenerstattungsanspruch gegen die Antragsgegnerin mit dem Land Schleswig-Holstein einen weiteren solventen Schuldner zur Verfügung zu stellen (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 22. Oktober 2018 - 2 LB 37/18 -, juris Rn. 3).