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   OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18 (https://dejure.org/2019,49306)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.10.2019 - 14 LB 1/18 (https://dejure.org/2019,49306)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 (https://dejure.org/2019,49306)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LDG SH § 13 Abs. 1 ; StGB § 21 ; StGB § 266
    Aberkennung des Ruhegehaltes wegen außerdienstlicher Straftaten

  • rechtsportal.de

    LDG SH § 13 Abs. 1 ; StGB § 21 ; StGB § 266
    Disziplinarsache wegen der Aberkennung des Ruhegehaltes aufgrund von außerdienstlichen Straftaten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (49)

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 9.14

    Amtsbezug; außerdienstliches Verhalten; berufserforderliches Vertrauen; Besitz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Bezugspunkt der Vertrauensbeeinträchtigung ist das dem Beamten verliehene Amt im statusrechtlichen Sinne, nicht das Amt im konkret-funktionellen Sinne (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 16, juris, unter Aufgabe der früheren Rechtsprechung).

    Je näher der Bezug des außerdienstlichen Fehlverhaltens des Beamten zu dem ihm übertragenen Aufgabenbereich ist, umso eher kann davon ausgegangen werden, dass sein Verhalten geeignet ist, das Vertrauen zu beeinträchtigen, das sein Beruf erfordert (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 20, juris).

    Sie genießen daher in der Öffentlichkeit - insbesondere auch für schutzbedürftige Personen - eine besondere Vertrauens- und Garantenstellung (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 22, juris).

    Erhebliche Straftaten eines Polizeibeamten begründen auch in Ansehung ihres außerdienstlichen Charakters ein disziplinarwürdiges Dienstvergehen (BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 23, juris).

    Maßgeblich ist der Strafrahmen im Tatzeitpunkt, wenn es später zu Verschärfungen kommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 32, juris; Urteil vom 19. August 2010 - 2 C 5.10 -, Rn. 23, juris).

    Bei außerdienstlich begangenen mittelschweren Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen ist, reicht der Orientierungsrahmen regelmäßig bis zur Zurückstufung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 32, juris; Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 -, Rn. 7, juris), bei hinreichendem Bezug des Dienstvergehens zum Amt des Beamten bis zur Entfernung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 33, juris; Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 48.17 -, Rn. 13, juris).

    Jedenfalls statusberührende Disziplinarmaßnahmen kommen deshalb nur bei schwerwiegenden Verfehlungen in Betracht (vgl. zum Ganzen: BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, Rn. 39, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 6.14

    Feuerwehrbeamter; Rettungsassistent; Diebstahl; Ausnutzung der schutzlosen Lage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Dem Nachtatverhalten in Form der Schadenswiedergutmachung kommt kein wesentliches Gewicht zu, da der Ausgleich erst im Rahmen der strafrechtlichen Aufarbeitung erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 33, juris).

    Er setzt außergewöhnlich belastende Umstände voraus, die für die Begehung der konkreten Tat ursächlich geworden, inzwischen aber überwunden sind (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 36, juris).

    Sie muss den Beamten "zeitweilig" bzw. "vorübergehend" aus der Bahn geworfen haben" (BVerwG, Beschluss vom 20. Dezember 2013 - 2 B 35.13 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 36, juris).

    Hiergegen spricht schon, dass seine Arbeitsleistung nicht eingeschränkt war und er seine dienstlichen Pflichten uneingeschränkt erfüllt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 36, juris).

    Dieser Milderungsgrund setzt voraus, dass der Beamte Gelder oder Güter zur Minderung oder Abwendung einer existenzbedrohenden Notlage verwendet hat (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 34).

    Der Milderungsgrund einer unbedachten persönlichkeitsfremden Augenblickstat in einer besonderen Versuchungssituation (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 32, juris; Urteil vom 24. Februar 1999 - 1 D 31.98 - Rn. 19 m.w.N., juris) liegt nicht vor.

    Das Verhalten muss hierfür als spontan, kopflos oder unüberlegt zu bewerten sein (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 6.14 -, BVerwGE 154, 10-22, Rn. 32).

  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 382/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung; Feststellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Für die Tatsachenbewertung ist das Gericht auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen; gleichwohl handelt es sich bei der Frage des Vorliegens eines der Eingangsmerkmale des § 20 StGB bei gesichertem Vorliegen eines psychiatrischen Befunds um Rechtsfragen (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Durch die festgestellten psychopathologischen Verhaltensmuster muss die psychische Funktionsfähigkeit des Täters bei der Tatbegehung beeinträchtigt worden sein (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Insoweit ist zu klären, ob und in welcher Weise sich die festgestellte psychische Störung bei Begehung der Tat auf die Handlungsmöglichkeiten des Beklagten in der konkreten Tatsituation und damit auf die Einsichts- und Steuerungsfähigkeit ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

    Die Beurteilung der Einsichts- und Steuerungsfähigkeit kann - von offenkundigen Ausnahmefällen abgesehen - nicht abstrakt, sondern nur in Bezug auf eine bestimmte Tat erfolgen (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 14 m.w.N., juris).

    Auch für die Prüfung der Steuerungsfähigkeit ist das Gericht für die Tatsachenbewertung auf die Hilfe eines Sachverständigen angewiesen; die Prüfung der aufgehobenen oder erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit zur Tatzeit ist jedoch wieder eine Rechtsfrage (BGH, Urteil vom 27. März 2019 - 2 StR 382/18 -, Rn. 8, juris).

  • BVerwG, 04.04.2019 - 2 B 32.18

    Ansehensverlust; Ausnahmefall; Beamter; Beleidigung; Chat; Chatroom;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Seit 1967 - vgl. Gesetz zur Neuordnung des Bundesdisziplinarrechts vom 20. Juli 1967 (BGBl I S. 725) - reicht bei außerdienstlichen Verfehlungen nicht bereits die Pflichtverletzung selbst zur Annahme eines Dienstvergehens aus, und zwar auch dann nicht, wenn hierdurch eine Straftat begangen worden ist (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, Rn. 14, juris).

    Nur soweit es um die Wahrung des Vertrauens der Bürger in die Integrität der Amtsführung und damit in die künftige Aufgabenwahrnehmung geht, kann das durch Art. 33 Abs. 5 GG geschützte Interesse an der Funktionsfähigkeit des Berufsbeamtentums die im privaten Bereich des Beamten wirkenden Grundrechte einschränken (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, Rn. 14 m.w.N., juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 8. Dezember 2004 - 2 BvR 52/02 -, Rn. 37, juris).

    Unterhalb dieser Schwelle erwartet der Gesetzgeber von Beamten kein wesentlich anderes Sozialverhalten mehr als von jedem anderen Bürger (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, Rn. 14 m.w.N., juris).

    Die Disziplinargerichte müssen für eine solche Betrachtung und Ausschöpfung des Orientierungsrahmens - nach oben wie nach unten - unter Berücksichtigung aller be- und entlastenden Umstände offen sein; ein wie auch immer gearteter Schematismus verbietet sich hier in besonderer Weise (BVerwG, Beschluss vom 4. April 2019 - 2 B 32.18 -, Rn. 17 m.w.N., juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.05.2016 - 14 LB 4/15

    Disziplinarmaß für ein innerdienstliches Dienstvergehen des Diebstahls in 42

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Daher kann selbst bei einem Mehrfachversagen eines Beamten im Kernbereich seiner Amtspflichten im Rahmen von Zugriffsdelikten die Steuerungsfähigkeit (als eine der beiden in § 21 StGB genannten Alternativen) als Folge einer Störung im Sinne des § 20 StGB in erheblichem Maße eingeschränkt sein (Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 71, juris).

    Über das Vorliegen einer erheblich verminderten Schuldfähigkeit hat die Disziplinargerichtsbarkeit eigenständig zu befinden (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 65, juris).

    Eine solche Konfliktsituation kann aber nur dann als Ursache des Fehlverhaltens anerkannt werden und zu einer Milderung führen, wenn es sich um ein vorübergehendes, zeitlich und zahlenmäßig eng begrenztes Fehlverhalten gehandelt hat (vgl. Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 60, juris).

    Es liegen auch keine Umstände vor, die zwar für sich genommen nicht genügen, um einen anerkannten Milderungsgrund zu erfüllen, aber in ihrer Gesamtheit dem Gewicht eines anerkannten Milderungsgrundes vergleichbar sind (stRspr., vgl. BVerwG, Urteile vom 3. Mai 2007 - 2 C 9.06 -, LS 1 und Rn. 23, juris; vom 24. Mai 2007 - 2 C 25.06 -, Rn. 22 m.w.N., juris, und vom 23. Februar 2012 - 2 C 38.10 -, LS und Rn. 14, juris; Senatsurteil vom 26. Mai 2016 - 14 LB 4/15 -, Rn. 61, juris).

  • BVerwG, 21.06.2017 - 2 B 83.16

    Rechtfertigung der disziplinarischen Höchstmaßnahme bei einem mittelschweren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Bei außerdienstlich begangenen mittelschweren Straftaten, für die eine Strafandrohung von Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren vorgesehen ist, reicht der Orientierungsrahmen regelmäßig bis zur Zurückstufung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 32, juris; Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 -, Rn. 7, juris), bei hinreichendem Bezug des Dienstvergehens zum Amt des Beamten bis zur Entfernung (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Juni 2015 - 2 C 9.14 -, BVerwGE 152, 228-241, Rn. 33, juris; Beschluss vom 8. März 2018 - 2 B 48.17 -, Rn. 13, juris).

    Bei Strafandrohungen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und mehr reicht der Orientierungsrahmen bis zur Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 -, Rn. 7, juris: zu § 266 Abs. 1 StGB; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, Rn. 22 und 38, juris: zu § 266 Abs. 1 StGB).

    Die konkrete Bemessung hängt bei Delikten, die - wie der § 266 StGB - angesichts ihrer möglichen Variationsbreite der Vorgabe einer Regeldisziplinarmaßnahme nicht zugänglich sind, von einer sorgsamen Würdigung der Einzelfallumstände ab (BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 -, Rn. 7, juris).

  • BGH, 27.06.2018 - 2 StR 112/18

    Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen (mehrstufige Prüfung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Allein wegen einer Persönlichkeitsstörung nach dem Klassifizierungssystem der WHO (ICD-10) ist eine schwere andere seelische Abartigkeit noch nicht zu bejahen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 -, Rn. 10, juris).

    Die diagnostizierte Störung muss vielmehr den Schweregrad des Eingangsmerkmal erreichen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 -, Rn. 11, juris).

    Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist im Allgemeinen maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des Deliktes zu Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17 -, Rn. 9 m.w.N., juris) bzw ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Beklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 -, Rn. 11, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2018 - 14 LB 2/17

    Aberkennung des Ruhegehalts wegen des innerdienstlichen Dienstvergehens des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Aus § 34 Satz 3 und § 47 Abs. 1 BeamtStG, zum 1. September 2009 in Kraft getreten, folgt nichts anderes, weil die Vorschriften mit Ausnahme der redaktionellen Anpassung an die geschlechtergerechte Sprache mit den genannten Vorgängerregelungen übereinstimmen und damit für den Beklagten keine günstigere Rechtslage geschaffen haben (Senatsurteil vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, Rn. 42, juris).

    Dies gilt gleichermaßen für die Aberkennung des Ruhegehaltes, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (BVerwG, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, BVerwGE 146, 98-116, Rn. 55; Urteil vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 -, Rn. 29, juris; Senatsurteil vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, Rn. 51, juris).

  • BGH, 12.10.2017 - 5 StR 364/17

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Dies ist nur der Fall, wenn die Störung in ihrem Gewicht einer krankhaften seelischen Störung gleichkommt (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17 -, Rn. 9, juris; Gleichwertigkeitsprüfung).

    Für die Bewertung der Schwere der Persönlichkeitsstörung ist im Allgemeinen maßgebend, ob es im Alltag außerhalb des Deliktes zu Einschränkungen des sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2017 - 5 StR 364/17 -, Rn. 9 m.w.N., juris) bzw ob die Persönlichkeitsstörung Symptome aufweist, die in ihrer Gesamtheit das Leben des Beklagten vergleichbar schwer und mit ähnlichen - auch sozialen - Folgen stören, belasten oder einengen wie krankhafte seelische Störungen (BGH, Beschluss vom 27. Juni 2018 - 2 StR 112/18 -, Rn. 11, juris).

  • BVerwG, 10.12.2015 - 2 C 50.13

    Polizeibeamter; außerdienstliches Dienstvergehen; Vermögensdelikt; disziplinare

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 22.10.2019 - 14 LB 1/18
    Außerdienstlich begangene Untreuehandlungen weisen einen hinreichenden Bezug zum Amt eines Polizeibeamten auf (BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, Rn. 35, juris).

    Bei Strafandrohungen von Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren und mehr reicht der Orientierungsrahmen bis zur Höchstmaßnahme (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2017 - 2 B 83.16 -, Rn. 7, juris: zu § 266 Abs. 1 StGB; Urteil vom 10. Dezember 2015 - 2 C 50.13 -, Rn. 22 und 38, juris: zu § 266 Abs. 1 StGB).

  • BVerwG, 23.10.2002 - 1 D 5.02

    Spielsüchtige Posthauptschaffnerin; Entwendung von Geld aus den Zustelltischen

  • BVerwG, 09.10.2014 - 2 B 60.14

    Beamtendisziplinarrecht; Entfernung aus dem Beamtenverhältnis;

  • BVerwG, 28.02.2013 - 2 C 3.12

    Uneigennützige Amtsführung; Verbot der Vorteilsannahme; Bestechlichkeit; Anschein

  • BVerwG, 20.02.2002 - 1 D 19.01

    Beamter des mittleren Dienstes (Bundesvermögensverwaltung); Vermittlung einer von

  • BVerwG, 25.01.2007 - 2 A 3.05

    Disziplinarklage des Bundesnachrichtendienstes; anwaltliche Vertretung im

  • BVerwG, 17.07.2013 - 2 B 27.12

    Zur Bemessung der Disziplinarmaßnahme; ungenehmigte Nebentätigkeit während der

  • BVerwG, 20.12.2013 - 2 B 35.13

    Zugriffsdelikt; Diebstahl; Notebook; dienstlicher Gewahrsam; Disziplinarmaßnahme;

  • BVerwG, 18.06.2015 - 2 C 19.14

    Außerdienstlicher Besitz kinderpornographischer Bild- oder Videodateien kann bei

  • BVerwG, 28.07.2011 - 2 C 16.10

    Außerdienstliche Steuerhinterziehung; Hinterziehungsbetrag in siebenstelliger

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

  • BVerwG, 02.05.2019 - 2 WD 15.18

    Aberkennung des Ruhegehalts; Disziplinarmaßnahme; außerdienstliche

  • BVerwG, 17.06.2019 - 2 B 82.18

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Entlassung eines verbeamteten

  • BVerwG, 24.05.2007 - 2 C 25.06

    Aberkennung des Ruhegehalts; "anerkannte Milderungsgründe"; Beeinträchtigung des

  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvR 52/02

    Verletzung des Anspruchs auf faires disziplinarrechtliches Verfahren vor

  • BVerwG, 24.02.1999 - 1 D 31.98

    Disziplinarmaßnahmen bei einer Verurteilung wegen Unterschlagung und Betrug -

  • BVerwG, 15.11.2018 - 2 C 60.17

    Maßnahmemilderung wegen verspäteter Einleitung des Disziplinarverfahrens und

  • BVerwG, 01.06.2012 - 2 B 123.11

    Zur Bedeutung einer unangemessen langen Dauer des Disziplinarverfahrens

  • BVerwG, 25.08.2009 - 1 D 1.08

    Posthauptsekretär (Schalterbeamter); Verstoß gegen Kassenvorschriften durch

  • BVerwG, 08.03.2018 - 2 B 48.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis i.R.e. Dienstvergehens durch

  • BVerwG, 19.08.2010 - 2 C 5.10

    Außerdienstliches Dienstvergehen; Disziplinarwürdigkeit; Besitz

  • BVerwG, 28.08.2018 - 2 B 5.18

    Bestimmung der Schwere eines Dienstvergehens eines Polizeibeamten im Falle einer

  • BVerwG, 22.10.2018 - 2 B 54.18

    Beamter; Bedeutung des § 14 Abs 1 BDG; Dienstfahrzeug; Dienstpflichtverletzung;

  • BVerwG, 23.02.2012 - 2 C 38.10

    Disziplinarklage; Zugriffsdelikt; Bemessung der Disziplinarmaßnahme;

  • BVerfG, 28.01.2013 - 2 BvR 1912/12

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Rspr des BVerwG zur Berücksichtigung

  • BVerwG, 06.11.2014 - 2 B 97.13

    Polizeivollzugsbeamter; vorzeitige Versetzung in den Ruhestand;

  • BVerwG, 19.02.2018 - 2 B 51.17

    Entfernung eines Studienrats aus dem Beamtenverhältnis wegen Begehung von

  • BGH, 26.03.2019 - 1 StR 684/18

    Schuldunfähigkeit (zweistufige Prüfung: erforderliche Darstellung im Urteil;

  • BVerwG, 17.11.2017 - 2 C 25.17

    Entfernung eines Polizisten aus dem Beamtenverhältnis wegen mangelnder

  • BVerwG, 18.02.2016 - 2 WD 19.15

    Tankkartenmissbrauch; Vertrauensstellung; Tankkartenverwalter; Erkrankung des

  • BVerwG, 08.06.2017 - 2 B 5.17

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis; Aussprache der Maßnahme unter

  • BVerwG, 20.04.2017 - 2 B 69.16

    Entfernung einer Polizeibeamtin aus dem Dienst wegen eines schwerwiegenden

  • BVerwG, 20.12.2016 - 2 B 127.15

    Aberkennung des Ruhegehalts eines Postamtsrats i.R.e. Verurteilung wegen

  • BGH, 07.09.2011 - 1 StR 343/11

    Strafe gegen den wegen Betruges und Untreue verurteilten Vorstand des Bundes für

  • BVerwG, 26.09.2014 - 2 B 14.14

    Zugrundelegung tatsächlicher Feststellungen aus einem anderen gesetzlich

  • BVerwG, 12.06.2018 - 2 B 31.18

    Entfernung eines Beamten aus dem Beamtenverhältnis bei Vorliegen eines

  • BVerwG, 10.02.1998 - 1 D 59.96

    Außerdienstliche Trunkenheitsfahrt - Auslegung der Anschuldigungsschrift -

  • BGH, 05.06.2013 - 4 StR 77/13

    Voraussetzung der Änderung des Urteilstenors

  • BGH, 20.12.2016 - 1 StR 549/16

    Urteilsberichtigung durch das Revisionsgericht (offensichtlicher Zählfehler)

  • BVerwG, 29.07.2010 - 2 A 4.09

    Disziplinarrechtliche Zurückstufung in ein Amt einer niedrigeren Besoldungsstufe

  • VG Schleswig, 18.11.2020 - 17 A 4/19

    Disziplinarrecht der Landesbeamten

    Maßgeblich für die disziplinarrechtliche Bewertung ist die Rechtslage bei Begehung der Taten (OVG Schleswig, Urteil vom 22.10.2019 - 14 LB 1/18 - juris Rn. 79).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 14 LB 2/20

    Disziplinarrecht: Aberkennung des Ruhegehalts eines ehemaligen Schulleiters bei

    Dies gilt gleichermaßen für die Aberkennung des Ruhegehaltes, wenn der Beamte während seiner Dienstzeit die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis verwirkt hat (vgl. BVerwG, Urteile vom 28. Februar 2013 - 2 C 3.12 -, Rn. 55, juris; vom 2. Mai 2019 - 2 WD 15.18 -, Rn. 29, juris; Senatsurteile vom 27. November 2018 - 14 LB 2/17 -, Rn. 51, juris; und vom 22. Oktober 2019 - 14 LB 1/18 -, Rn. 123, juris).
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