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OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2021 - 1 KN 13/16 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. November 2021 - 1 KN 13/16 (https://dejure.org/2021,52550)
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Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2019 - 1 MR 6/17
Bebauungsplan Nr. 49
Die am 13.04.2016 als Satzung beschlossene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 (vorhabenbezogener Bebauungsplan) der Antragsgegnerin für das Gebiet Haffkrug, östlich der Strandallee, im Norden, Süden und Osten einschließlich des angrenzenden Fußweges (Promenade) - Insel - wird bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag der Antragstellerin - 1 KN 13/16 - außer Vollzug gesetzt.Am 01.07.2016 hat die Antragstellerin einen Normenkontrollantrag in Bezug auf die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 gestellt (1 KN 13/16); ihr Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß § 47 Abs. 6 VwGO ist am 13.09.2017 eingegangen.
Die Beigeladene nimmt auf ihr Vorbringen im Normenkontrollverfahren 1 KN 13/16 Bezug.
(2) Hinsichtlich der materiellen Fehler hätte der unter dem Aktenzeichen 1 KN 13/16 anhängige Normenkontrollantrag nach den vorstehenden Ausführungen (oben 2.2.1 [2] [a-c]) in der Hauptsache voraussichtlich Erfolg.