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   OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19 (https://dejure.org/2020,990)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2020 - 2 LB 17/19 (https://dejure.org/2020,990)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 (https://dejure.org/2020,990)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BesG § 62 Abs. 3 ; VorgriffsVO § 3 Abs. 1 S. 1
    Geltendmachung von Zahlungen nach der VorgriffsVO mit der allgmeinen Leistungsklage; Anspruch auf den finanziellen Ausgleich von Vorgriffsstunden eines Beamten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 26.05.1971 - VI C 39.68

    Sonderregelungen für dienstlichen Wohnsitz in fremdem Währungsgebiet -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19
    Noch nicht in der Sache entschieden iSd § 130 Abs. 2 Nr. 2 VwGO hat ein Verwaltungsgericht, wenn es bei einer rechtlichen Vorfrage die Weichen falsch gestellt hat und deshalb zu den wesentlichen Fragen des Rechtsstreits keine Stellung genommen hat (BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1971 - VI C 39.68 -, BVerwGE 38, 139-147, Juris Rn. 35).
  • BVerfG, 14.10.2009 - 2 BvL 13/08

    Vereinbarkeit der Neuregelung über die Gewährung einer Sonderzahlung an Beamte,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19
    Vielmehr erfolgt insbesondere die Zahlung der Besoldung im Beamtenverhältnis regelmäßig im Wege der schlichten Leistung, sodass bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen auf Besoldungszahlungen die Leistungsklage als statthaft anzusehen ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 10 A 10945/15 -, Juris Rn. 24; im Falle der Geltendmachung nicht amtsangemessener Alimentation: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 -, Juris Rn. 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.12.2015 - 10 A 10945/15

    Zeitnahe Geltendmachung eines Auslandszuschlags für Soldaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19
    Vielmehr erfolgt insbesondere die Zahlung der Besoldung im Beamtenverhältnis regelmäßig im Wege der schlichten Leistung, sodass bei gerichtlicher Geltendmachung von Ansprüchen auf Besoldungszahlungen die Leistungsklage als statthaft anzusehen ist (vgl. etwa Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Dezember 2015 - 10 A 10945/15 -, Juris Rn. 24; im Falle der Geltendmachung nicht amtsangemessener Alimentation: BVerfG, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - 2 BvL 13/08 -, Juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.09.2011 - 3 A 280/10

    Finanzieller Ausgleich gegenüber einer verbeamteten Lehrerin wegen der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 2 LB 17/19
    Die Schreiben zur Zahl der auszugleichenden Vorgriffsstunden (vgl. Bl. 82 der Gerichtsakte) stellen insoweit keine feststellenden Verwaltungsakte über eine Gewährungsvoraussetzung dar, sodass auch für den Fall der Geltendmachung erbrachter, nicht ausgeglichener Vorgriffstunden von der Statthaftigkeit der allgemeinen Leistungsklage auszugehen ist (vgl. zum nordrhein-westfälischen Recht: OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27. September 2011 - 3 A 280/10 -, Juris Rn. 29).
  • VGH Hessen, 07.05.2020 - 1 A 661/20

    Nachträgliche Einbeziehung des Widerspruchsbescheids bei Untätigkeitsklage

    Die analoge Anwendung des § 130a VwGO auf die Zurückweisungsentscheidung nach § 130 Abs. 2 VwGO ist gerechtfertigt, da die Entscheidung durch Beschluss nach § 130a VwGO (auch) der Entlastung der Oberverwaltungsgerichte dient und kein Anhaltspunkt dafür besteht, dass der Gesetzgeber die demselben Zweck dienende Möglichkeit der Zurückverweisung der Sache an die erste Instanz nach § 130 Abs. 2 VwGO von der Entscheidungsform durch Beschluss bewusst ausgeschlossen hat, vielmehr insoweit bei vergleichbarer Interessenlage eine planwidrige Regelungslücke vorliegt (vgl. zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris Rn. 21; Eyermann/Happ, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 130 Rn. 16, § 130a Rn. 12; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 44).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2020 - 1 LB 339/19

    Straßenausbaubeiträge; Zurückverweisung an das VG im Berufungsverfahren im

    OVG Schleswig, Beschl. .v. 23.01.2020 - 2 LB 17/19 -, juris.

    Das nach dem Wortlaut des § 130a Satz 1 VwGO für die Sachentscheidung Geltung beanspruchende Beschlussverfahren ist in analoger Anwendung der Vorschrift auch zulässig, wenn das Oberverwaltungsgericht einstimmig die Voraussetzungen für eine Zurückverweisung nach § 130 Abs. 2 VwGO für gegeben erachtet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält (vgl. VGH Kassel, Beschl. v. 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, juris Rn. 27; OVG Schleswig, Beschl. v. 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris Rn. 21; Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl., § 130a Rn. 44).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.07.2021 - 19 A 177/21

    Zuerkennung subsidiären unionsrechtlichen Abschiebungsschutzes

    OVG, Beschluss vom 18. März 2021 - 12 LB 148/20 -, RdL 2021, 216, juris, Rn. 80; Seibert, in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 130a Rn. 44; Kuhlmann, in: Wysk, VwGO, 3. Aufl. 2020, § 130 Rn. 10; für eine analoge Anwendung des § 130a Satz 1 VwGO auf diesen Fall OVG NRW, Beschluss vom 17. September 2020 - 12 A 3006/19 -, juris, Rn. 30 ff.; OVG Meckl.-Vorp., Beschluss vom 16. Oktober 2020 - 1 LB 339/19 OVG -, juris, Rn. 14; Hess. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, DVBl. 2020, 1148, juris, Rn. 27; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris, Rn. 21; Rudisile, in: Schoch/Schneider, VwGO, § 130a Rn. 2 (Stand Feb. 2021); Happ, in: Eyermann, VwGO, 15. Aufl. 2019, § 130a Rn. 12.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - 12 A 3006/19

    Aufhebung einer verlängerten Erlaubnis zur Kindertagespflege; Aufhebung der

    Der Senat entscheidet über die Berufung in analoger Anwendung des § 130a Satz 1 VwGO, vgl. zur entsprechenden Anwendbarkeit von § 130a VwGO bei Zurückverweisungen nach § 130 Abs. 2 VwGO etwa Hess. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2020 - 1 A 661/20 -, juris Rn. 27; Schl.-H. OVG, Beschluss vom 23. Januar 2020 - 2 LB 17/19 -, juris Rn. 21; Bay. VGH, Beschluss vom 15. Februar 2011 - 14 B 10.806 -, juris Rn. 18; vgl. ferner - § 130a VwGO unmittelbar anwendend - OVG NRW, Beschluss vom 23. September 2010 - 17 A 2803/07 -, nach Anhörung der Beteiligten durch Beschluss, weil er die zugelassene Berufung einstimmig für begründet und eine mündliche Verhandlung nicht für erforderlich hält.
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