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   OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18   

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https://dejure.org/2020,991
OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18 (https://dejure.org/2020,991)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2020 - 4 LA 211/18 (https://dejure.org/2020,991)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2020 - 4 LA 211/18 (https://dejure.org/2020,991)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Aufenthaltserlaubnis; Befristung; besonderes elektronisches Anwaltspostfach; Darlegung; eheunabhängiges Aufenthaltsrecht; elektronisches Empfangsbekenntnis; Ermessen; Fristwahrung; Zulassung der Berufung; Zulassungsgründe; Zustellung; Ausländerrecht hier: Antrag auf ...

  • rechtsportal.de

    AufenthG § 7 Abs. 2 S. 2; VwGO § 124a Abs. 4 S. 4
    Nachträgliche Befristung der Aufenthaltserlaubnis; Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Berufungszulassung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09

    Zu den Anforderungen des Art 19 Abs 4 GG an die Auslegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18
    Gegebenenfalls ist durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13 f.).
  • BVerwG, 09.06.2009 - 1 C 11.08

    Aufenthaltserlaubnis; Ehegattennachzug; Familienzusammenführung; Geltungsdauer;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18
    Diese Frage ist nicht inzident im Rahmen der Entscheidung über die Verkürzung der Frist für die bisherige, akzessorische Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Abs. 2 Satz 2 AufenthG zu prüfen, sondern ist als Gegenstand eines gleichzeitig zu bescheidenden Begehrens auf Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis nach § 31 AufenthG oder Neuerteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus anderen Gründen anzusehen (BVerwG, Urt. v. 09.06.2009 - 1 C 11/08 -, BVerwGE 134, 124 ff., juris Rn. 14).
  • OVG Saarland, 27.09.2019 - 1 D 155/19

    Rückübermittlung eines Empfangsbekenntnisses über das elektronische

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18
    Dies alles gilt auch für die Zustellung auf elektronischem Wege gemäß § 174 Abs. 3 Satz 1 ZPO (Czybulka/Kluckert in: Sodan/Ziekow, Verwaltungsgerichtsordnung, 5. Aufl. 2018, § 56 Rn. 33-35; OVG Saarland, Beschl. v. 27.09.2019 - 1 D 155/19 -, NJW 2019, 3664, juris Rn. 8-10).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2020 - 4 LA 211/18
    Gegebenenfalls ist durch sachgerechte Auslegung selbstständig zu ermitteln, welche Zulassungsgründe der Sache nach geltend gemacht werden (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10 -, juris Rn. 25; Beschl. v. 24.08.2010 - 1 BvR 2309/09 -, juris Rn. 13 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.09.2022 - 9 S 3088/21

    Nichtbestehen der ersten juristischen Staatsprüfung; Prüfungsumfang: andere

    Denn es entspricht ständiger höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 24.05.1984 - 3 C 48.83 -, juris Rn. 21; SächsOVG, Beschluss vom 19.08.2020 - 2 A 900/17.A -, juris Rn. 10; OVG Schl.-Holst., Beschluss vom 23.01.2020 - 4 LA 211/18 -, juris Rn. 4; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 01.12.2003 - A 12 S 1240/03 -), dass es für die Wirksamkeit bzw. das Datum der Zustellung an einen Rechtsanwalt nicht auf den Eingang in dessen Kanzlei, sondern darauf ankommt, dass dieser von dem Zugang des zuzustellenden Schriftstücks Kenntnis erlangt, das ihm zugestellte Schriftstück mit dem Willen entgegengenommen hat, es als zugestellt gegen sich gelten zu lassen, und dies auch durch Unterzeichnung des Empfangsbekenntnisses beurkundet.
  • OVG Saarland, 10.03.2022 - 1 A 267/20

    Zeitpunkt der Zustellung eines Urteils gegen elektronisches Empfangsbekenntnis

    [so bereits OVG des Saarlandes, Beschluss vom 27.9.2019 - 1 D 155/19 -, juris Rn. 10; ebenso OVG Schleswig, Beschluss vom 23.1.2020 - 4 LA 211/18 -, juris Rn. 4; Häublein/Müller in: Münchener Kommentar zur Zivilprozessordnung, 6. Aufl. 2020, § 174 ZPO Rn. 25] Der Nachweis (des Zeitpunkts) der Zustellung wird gemäß § 174 Abs. 4 Satz 3 ZPO a.F. durch ein elektronisches Empfangsbekenntnis erbracht, das der Zustelladressat nach Maßgabe des § 174 Abs. 4 Satz 4 ff. ZPO a.F. elektronisch zu übermitteln hat.
  • LG Gießen, 01.12.2023 - 9 O 67/22

    Zeitpunkt elektronischer Zustellung

    Die Pflicht eines Rechtsanwalts nach § 14 BORA ein Empfangsbekenntnis unverzüglich abzugeben oder unverzüglich die Mitwirkung zu verweigern, ändert hieran nichts (OVG Saarlouis, Beschl. v. 10.03.2022 - 1 A 267/20 = juris Rn. 9 f.; OVG Schleswig, Beschl. v. 23.01.2020 - 4 LA 211/18 = juris Rn. 4; LSG Hamburg, Urt. v. 24.03.2021 - L 2 U 12/20 = BeckRS 2021, 11272 Rn. 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 06.12.2021 - 4 LA 24/20

    Jagdrechtliche Befriedung eines Grundstücks

    Es ist grundsätzlich nicht Aufgabe des Berufungsgerichts, Zulassungsanträge daraufhin durchzusehen bzw. auszulegen, ob und gegebenenfalls welcher Zulassungsgrund einen Zulassungsantrag tragen könnte (vgl. schon OVG Schleswig, Beschl. v. 14.05.1999 - 2 L 244/98 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. des Senats v. 23.01.2020 - 4 LA 211/18 -, juris Rn. 5).
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