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   OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20 (https://dejure.org/2023,1140)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.01.2023 - 5 LA 185/20 (https://dejure.org/2023,1140)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Januar 2023 - 5 LA 185/20 (https://dejure.org/2023,1140)
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    Berechnen der Entgelte für allgemeine Krankenhausleistungen i.R.d. Versorgungsauftrages; Zuweisung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung an die geriatrischen Zentren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2016 - 3 LA 70/14

    Klage einer Fachklinik gegen die Genehmigung eines Beschlusses der Schiedsstelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Indes gehört sie bei Plankrankenhäusern, wie dem der Klägerin, nur zu den allgemeinen Krankenhausleistungen, wenn sie ihr im "Rahmen des Versorgungsauftrages" (vgl. § 39 Abs. 1 Satz 3 SGB V) zugewiesen ist (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016 - 3 LA 70/14 -, juris Rn. 6).

    Eine allgemeine Krankenhausleistung kann dem Akutkrankenhaus durch eine Zuweisung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung an die geriatrischen Zentren oder Schwerpunkte durch die Landeskrankenhausplanung entzogen werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 11; OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 1 L 10/17 -, juris Rn. 73; VG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 5 K 1826/17 -, juris Rn. 49 ff.).

    Schließlich ist auch die Intention des Plangebers, die Altersmedizin und damit auch die streitgegenständlichen Leistungen der frührehabilitativen Komplexbehandlung flächendeckend über das Bundesland verteilt in darauf spezialisierte Akutkrankenhäuser zu bündeln, nicht zu beanstanden; auch wenn dies im Einzelfall dazu führen könnte, dass die Patienten vor Aufnahme bzw. während der Behandlung in für die Behandlung vorgesehene Plankrankenhäuser überwiesen werden müssten (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a. a. O., juris Rn. 17).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 09. März 2016 - 3 B 23.15 -, juris Rn. 5 f. und Urteil vom 22. Mai 2014, a. a. O., juris Rn. 27) ist Maß und Grenze jeder Vergütungsvereinbarung der Versorgungsauftrag des Krankenhauses, der sich bei einem Plankrankenhaus u. a. nach den Festlegungen des Krankenhausplanes bestimmt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Die exklusive Zuweisung allgemeiner Krankenhausleistungen an ein Zentrum oder ein Schwerpunktkrankenhaus durch die Landeskrankenhausplanung bestätigt auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 22. Mai 2014 (- 3 C 8.13 -, juris Rn. 24 ff.).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 09. März 2016 - 3 B 23.15 -, juris Rn. 5 f. und Urteil vom 22. Mai 2014, a. a. O., juris Rn. 27) ist Maß und Grenze jeder Vergütungsvereinbarung der Versorgungsauftrag des Krankenhauses, der sich bei einem Plankrankenhaus u. a. nach den Festlegungen des Krankenhausplanes bestimmt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 5 LA 308/20

    Genehmigung für den Mietwagenverkehr; Abgrenzung von einfachen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (vgl. Beschluss vom Senats vom 31. Januar 2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 30).

    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2022, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Juni 2021, a.a.O., juris Rn. 31).

  • BSG, 19.06.2018 - B 1 KR 32/17 R

    Krankenversicherung - Plankrankenhaus - Vergütungsanspruch nur für Leistungen im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Die konkurrierende Gesetzgebung des Bundes erstreckt sich zum einen auf das Gebiet der wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und der Regelung der Krankenhauspflegesätze, vgl. Art. 74 Abs. 1 Nr. 19a GG (BSG, Urteil vom 19. Juni 2018 - B 1 KR 32/17 R -, juris Rn. 17 ff.; BSG, Urteil vom 9. April 2019 - B 1 KR 2/18 R -, juris Rn. 16 ff.).

    Dies beinhaltet nur die Kompetenz zur Regelung der Finanzierung der Krankenhäuser, nicht aber zur Regelung der Krankenhausplanung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363-395, juris Rn. 60; BSG, Urteil vom 19. Juni 2018, a.a.O., juris Rn. 17 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2021 - 3 LA 56/20

    Antrag auf Zulassung der Berufung - Widerruf der Erlaubnis für den Betrieb einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (vgl. Beschluss vom Senats vom 31. Januar 2022 - 5 LA 308/20 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Juni 2021 - 3 LA 56/20 -, juris Rn. 30).

    Aus ihnen muss sich die Unrichtigkeit der Entscheidung im (allein relevanten) Ergebnis ergeben; betrifft der Zweifel nur die Begründung oder nur einen von mehreren, die Entscheidung tragenden Gründen, kann eine Zulassung nicht erfolgen (vgl. Beschluss des Senats vom 31. Januar 2022, a.a.O., juris Rn. 4; OVG Schleswig, Beschluss vom 16. Juni 2021, a.a.O., juris Rn. 31).

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 LA 179/20

    Rückforderung von Zuwendungen; Widerruf; Ausübung des intendierten Ermessens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Zudem ist darzustellen, dass sie entscheidungserheblich und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 09.03.2016 - 3 B 23.15

    Zuschlag für Brustzentrum; Versorgungsauftrag eines Krankenhauses

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 09. März 2016 - 3 B 23.15 -, juris Rn. 5 f. und Urteil vom 22. Mai 2014, a. a. O., juris Rn. 27) ist Maß und Grenze jeder Vergütungsvereinbarung der Versorgungsauftrag des Krankenhauses, der sich bei einem Plankrankenhaus u. a. nach den Festlegungen des Krankenhausplanes bestimmt (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 21 ff.).
  • BVerfG, 10.03.1998 - 1 BvR 178/97

    Kindergartenbeiträge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Das ist jedenfalls dort zulässig, wo die betreffenden auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG gestützten Regelungen schwerpunktmäßig dem Sozialversicherungsrecht und nicht dem Krankenhausplanungsrecht zuzuordnen sind (bejaht bei den Regelungen der §§ 136a Abs. 2, 137i, 137j SGB V: VerfG Hamburg, Urteil vom 7. Mai 2019 - 4/18 -, juris Rn. 101; vgl. allgemein zum Verhältnis von Bundes- und Landesgesetzgebungskompetenz: BVerfG, Beschluss vom 10. März 1998 - 1 BvR 178/97 -, BVerfGE 97, 332-349, juris Rn. 57).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.12.2018 - 1 L 10/17

    Geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung als Aufgabe eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Eine allgemeine Krankenhausleistung kann dem Akutkrankenhaus durch eine Zuweisung der geriatrischen frührehabilitativen Komplexbehandlung an die geriatrischen Zentren oder Schwerpunkte durch die Landeskrankenhausplanung entzogen werden (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. Juli 2016, a.a.O., juris Rn. 11; OVG Magdeburg, Beschluss vom 3. Dezember 2018 - 1 L 10/17 -, juris Rn. 73; VG Bremen, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 5 K 1826/17 -, juris Rn. 49 ff.).
  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.01.2023 - 5 LA 185/20
    Dies beinhaltet nur die Kompetenz zur Regelung der Finanzierung der Krankenhäuser, nicht aber zur Regelung der Krankenhausplanung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363-395, juris Rn. 60; BSG, Urteil vom 19. Juni 2018, a.a.O., juris Rn. 17 ff.).
  • LSG Sachsen, 04.11.2020 - L 1 KR 133/16
  • BSG, 09.04.2019 - B 1 KR 2/18 R

    (Krankenversicherung - Plankrankenhaus - kein Vergütungsanspruch für Behandlungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2016 - 13 B 1165/15

    Aufnahme einer Fachabteilung Geriatrie mit 60 Betten in den Krankenhausplan;

  • BSG, 23.06.2015 - B 1 KR 21/14 R

    Krankenversicherung - Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.06.2017 - L 16 KR 711/15

    Krankenversicherung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.04.2012 - L 9 KR 84/11

    Vergütung orthopädischer Krankenhausleistungen

  • SG Fulda, 21.07.2016 - S 4 KR 1115/11

    Krankenversicherung

  • EGMR - 4/18 (anhängig)

    YÜKSEK c. TURQUIE

  • VG Bremen, 13.12.2018 - 5 K 1826/17

    Vollzug des KHEntgG - Geriatrie; geriatrisch frührehebilitative

  • LSG Bayern, 19.12.2017 - L 4 KR 138/17

    Versorgungsauftrag für Implantation von Kniegelenk-Totalendoprothesen in der

  • LSG Hamburg, 18.12.2014 - L 1 KR 60/14

    Vergütung einer stationären Krankenhausbehandlung; Frührehabilitation und

  • SG Berlin, 26.07.2023 - S 223 KR 2413/21

    Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Kodierung des OPS 8-890 -

    Zu verweisen sei auch auf die Entscheidung des LSG NRW vom 21.11.2019 (Az. L 5 KR 621/17), wonach eine Komplexbehandlung ausschließlich auf einer Intensivstation erfolgen könne und auf die Entscheidung des OVG Schleswig-Holstein vom 23.01.2023 (Az. 5 LA 185/20), wonach eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung nicht in dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses enthalten sei, dessen Versorgungsauftrag nur die Fachrichtungen Neurologie und Psychologie umfasse.

    Soweit das OVG Schleswig-Holstein entschieden hat, dass eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung nicht in dem Versorgungsauftrag eines Krankenhauses enthalten ist, dessen Versorgungsauftrag nur die Fachrichtungen Neurologie und Psychologie umfasst (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 23. Januar 2023 - 5 LA 185/20 -, juris), ist dem nicht anderes zu entnehmen.

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