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   OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20   

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https://dejure.org/2022,30076
OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20 (https://dejure.org/2022,30076)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.08.2022 - 5 LB 9/20 (https://dejure.org/2022,30076)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. August 2022 - 5 LB 9/20 (https://dejure.org/2022,30076)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LVwG § 117 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Auflage; Ermessen; Vergaberecht; Widerruf; Widerruf einer Zuwendung; Feuerwehrlöschfahrzeug

  • rechtsportal.de

    LVwG § 117 Abs. 3 S. 1 Nr. 2
    Auflage; Ermessen; Vergaberecht; Widerruf; Widerruf einer Zuwendung; Feuerwehrlöschfahrzeug

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verstoß gegen Vergaberecht: Fördermittelwiderruf möglich, aber nicht zwingend!

Kurzfassungen/Presse

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Finanzierung gemeindlicher Feuerwehrlöschfahrzeuge

Besprechungen u.ä. (3)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Fördermittel - Vergabeverstöße müssen differenziert betrachtet werden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Rückforderung wegen Vergabeverstoß: Kein unreflektierter Automatismus! (VPR 2023, 8)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Volle Rückforderung wegen Vergabeverstoßes: Kein unreflektierter Automatismus! (IBR 2023, 31)

Sonstiges

  • heuking.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Feuerwehr vor Zuwendungsrückforderungen gerettet

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 18.12.2020 - 5 LA 179/20

    Rückforderung von Zuwendungen; Widerruf; Ausübung des intendierten Ermessens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Dabei kann u. a. auch die Schwere der Pflichtverstöße beachtlich sein (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 - juris Rn. 4, mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 36).

    Zugleich hätte der Beklagte bewerten müssen, ob und inwiefern sich diese Verstöße auf den haushaltsrechtlichen Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit auswirken (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 - juris Rn. 5).

    Die Feststellung der Schwere eines Pflichtverstoßes und die daraus resultierenden Folgen für den Widerruf eines Zuwendungsbescheids sind Teil des von dem Beklagten stets zu prüfenden Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 - juris Rn. 8).

    Aus der Zusammenschau von §§ 44, 23 LHO folgt - entgegen der Auffassung des Beklagten - nichts Anderes (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 - juris Rn. 9).

  • BVerwG, 10.12.2003 - 3 C 22.02

    Landwirtschaftsrecht; Subvention nach Gemeinschaftsrecht; öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Dabei kann u. a. auch die Schwere der Pflichtverstöße beachtlich sein (vgl. Beschluss des Senats vom 18. Dezember 2020 - 5 LA 179/20 - juris Rn. 4, mit Verweis auf: BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 36).

    Eine derartige Sachlage bietet vom Regelfall eines Widerrufs abweichende Umstände, die eine andere Entscheidung als den vollständigen Widerruf des ergangenen Zuwendungsbescheids als möglich und gegebenenfalls sogar als geboten erscheinen lassen können (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. Dezember 2003 - 3 C 22.02 - juris Rn. 36).

  • VG Schleswig, 06.04.2017 - 12 A 136/16

    Rückforderung einer Zuweisung (Gemeinde ...)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Verwaltungsgerichts vom 6. April 2017 - 12 A 136/16 - geändert.

    das angefochtene Urteil des Verwaltungsgerichts Schleswig vom 6. April 2017, Az. 12 A 136/16 sowie den angefochtenen Widerrufsbescheid des Beklagten vom 14. September 2015 - Az. 38.00/1852-08/Lo 26/2008 - in der Gestalt des Widerspruchsbescheids des Beklagten vom 24. März 2016 - Az. II/38.00/1852-08/Lo 29/2008 - aufzuheben.

  • BVerwG, 13.02.2013 - 3 B 58.12

    Widerruf und Rückforderung einer Zuwendung; Verletzung der Ausschreibungspflicht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Die Richtlinien, Erlasse oder Verwaltungsvorschriften der anderen Bundesländer mögen eine ermessenslenkende Wirkung haben, sie ersetzen jedoch nicht das den dortigen Behörden zustehende Ermessen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Februar 2013 - 3 B 58.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 16.06.1997 - 3 C 22.96

    Recht der Subventionen - Widerruf von Ermessensentscheidungen wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Denn auch in einem solchen Fall des sogenannten intendierten Ermessens müssen bei einem vom Regelfall abweichenden Sachverhalt besondere Umstände bei der Entscheidung berücksichtigt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1997 - 3 C 22.96 - juris Rn. 14).
  • VK Thüringen, 07.07.2010 - 250-4003.20-2249/2010-007-SLF

    Verstoß gegen Vorinformationspflicht, fehlende Angabe des frühesten Zeitpunkts

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für die getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert gemacht werden, dass sie für mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens betraute Leser*innen nachvollziehbar sind (vgl. Vergabekammer Freistaat Thüringen, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 250-4003.20-2249/2010-007-SLF - juris Rn. 177).
  • OLG Naumburg, 10.11.2003 - 1 Verg 14/03

    Zulässigkeit einer vorzeitigen Zuschlagserteilung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Anknüpfungspunkt muss dabei eine Eigenart der zu beschaffenden Leistung sein, die eine sachgerechte Ausführung nur von einem auf diese Eigenart spezialisierten, besonders geeigneten Unternehmen möglich erscheinen lässt (OLG Naumburg, Beschluss vom 10. November 2003 - 1 Verg 14/03 - juris Rn. 28).
  • VK Südbayern, 19.01.2009 - Z3-3-3194-1-41-11/08

    Nicht ordnungsgemäße bzw. fehlende Dokumentation

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    § 30 Nr. 1 VOL/A ist im Sinne des Transparenzprinzips aber so auszugelegt, dass das Vergabeverfahren und alle wesentlichen Entscheidungen laufend und nachvollziehbar zu dokumentieren sind (vgl. Vergabekammer München, Beschluss vom 19. Januar 2009 - Z3-3-3194-1-41-11-08 - juris Rn. 91).
  • VK Saarland, 23.01.2006 - 1 VK 06/05

    Vergabevermerk muss erheblichen Detaillierungsgrad aufweisen!

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.08.2022 - 5 LB 9/20
    Die einzelnen Verstöße, beispielsweise die fehlerhafte Wahl des Vergabeverfahrens, der Wettbewerbsverstoß und auch - entgegen der Ansicht der Klägerin - die Dokumentationsmängel, können grundsätzlich schwerwiegende Verstöße darstellen (vgl. Vergabekammer des Saarlandes, Beschluss vom 23. Januar 2006 - 1 VK 06/2005 -, juris Rn. 69 zur schwerwiegenden Verletzung des Transparenzprinzips durch eine nicht ordnungsgemäße Dokumentation).
  • VG Cottbus, 03.02.2023 - 3 K 1618/19

    Verstoß gegen Vergaberecht: Widerruf der Förderung ist die Regel!

    Maßgeblich für den Auflagencharakter ist der Vorbehalt der Rückforderung, denn damit macht der Beklagte deutlich, die vergaberechtswidrige Verwendung der Mittel an weitergehende Konsequenzen zu knüpfen (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 23. August 2022 - 5 LB 9/20 -, juris, Rn. 73).
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