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   OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15   

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https://dejure.org/2018,48600
OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15 (https://dejure.org/2018,48600)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.10.2018 - 3 LB 30/15 (https://dejure.org/2018,48600)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. Oktober 2018 - 3 LB 30/15 (https://dejure.org/2018,48600)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB VIII; Absehen von der Heranziehung wegen besonderer Härte

  • Wolters Kluwer

    Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB VIII für eine gewährte Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII in Form einer stationären Unterbringung des Kindes; Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte im Sinne des § 92 Abs. 5 SGB VIII

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Heranziehung der Eltern zu einem Kostenbeitrag nach §§ 91 ff. SGB VIII für eine gewährte Eingliederungshilfe nach § 35 a SGB VIII in Form einer stationären Unterbringung des Kindes; Prüfung des Vorliegens einer besonderen Härte im Sinne des § 92 Abs. 5 SGB VIII

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • OVG Brandenburg, 19.06.2003 - 4 A 4/02

    Absehen von einer Heranziehung zur Erstattung von Kosten für eine gewährte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Der Begriff setzt vielmehr voraus, dass eine atypische Situation des Kostenschuldners nicht ausreichend im Rahmen der Ermittlung des Kostenbeitrags Berücksichtigung finden kann und seine Erhebung gegen die Leitvorstellungen der § § 91 ff SGB VIII verstößt (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.06.2003 - 4 A 4/02 -, FEVS 55, 153, Beschl. v. 6.06.2012 - OVG 6 M 102.11 -, juris, Rn. 20; OVG Hamburg, FEVS 44, 448, 454).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2008 - 12 E 1458/08
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Die Kosten für Abfallbeseitigung, Abwasserbeseitigung, Heizung, Grundsteuer und sonstige Kosten der Unterkunft hat das Verwaltungsgericht vom Einkommen des Klägers zu Recht nicht abgesetzt, weil diese Kosten in den Beiträgen der Kostenbeitragstabelle bereits eingearbeitet sind, was eine Berücksichtigung nach § 93 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 SGB VIII ausschließt (OVG Münster, Beschl. v. 18.12.2008 - 12 E 1458/08 -, juris, Rn. 18 f).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2012 - 6 M 102.11

    Prozesskostenhilfe; Beschwerde; Kostenbeteiligung der Eltern; zeitweise

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Der Begriff setzt vielmehr voraus, dass eine atypische Situation des Kostenschuldners nicht ausreichend im Rahmen der Ermittlung des Kostenbeitrags Berücksichtigung finden kann und seine Erhebung gegen die Leitvorstellungen der § § 91 ff SGB VIII verstößt (OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 19.06.2003 - 4 A 4/02 -, FEVS 55, 153, Beschl. v. 6.06.2012 - OVG 6 M 102.11 -, juris, Rn. 20; OVG Hamburg, FEVS 44, 448, 454).
  • OVG Niedersachsen, 18.07.2012 - 4 LA 90/11

    Auslöse und Spesen i.R.d. Hinweises unter Pkt. 12.4 der "Gemeinsamen Empfehlungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Des Weiteren hat das Verwaltungsgericht zu Recht die Schuldverpflichtungen, die zur Finanzierung selbstgenutzten Wohnungseigentums eingegangen worden sind, als Belastungen im Sinne des § 93 Abs. 3 SGB VIII bewertet, soweit sie über den Betrag hinausgehen, der für den durch die Nutzung des Eigentums erzielten Wohnwert anzusetzen ist (vgl. OVG Lüneburg, Beschl. v. 18.07.2012 - 4 LA 90/11 - , juris, Rn. 5).
  • VGH Bayern, 10.02.2010 - 12 ZB 08.3290

    Kinder- und Jugendhilfe- sowie Jugendförderungsrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Die Berücksichtigung solcher Schuldverpflichtungen ist im Übrigen auch weder dem Grunde, noch der Höhe nach angemessen, denn sie führt zu einer (teilweisen) mittelbaren Finanzierung fremdgenutzten Grundeigentums durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (vgl. Bayerischer VGH, Beschl. v. 10.02.2010 -12 ZB 08.3290 -, juris, Rn. 8).
  • BVerwG, 19.03.2013 - 5 C 16.12

    Aufklärungspflicht, kostenbeitragsrechtliche -; Bestimmtheitsgebot,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.10.2018 - 3 LB 30/15
    Bei der hier endgültigen Kostenbeitragserhebung ist das Einkommen maßgeblich, das im Zeitraum der Durchführung der beitragspflichtigen Hilfemaßnahme erzielt wurde, denn der Kostenbeitrag der Eltern tritt an die Stelle der Unterhaltspflicht, soweit und solange der Jugendhilfeträger im Rahmen der Hilfemaßnahme den Unterhalt abdeckt (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.03.2013 - 5 C 16/12 -, juris, Rn.24 f).
  • VG München, 09.07.2020 - M 18 K 17.5442

    Heranziehung zu einem jugendhilferechtlichen Kostenbeitrag

    Der Begriff setzt vielmehr voraus, dass eine atypische Situation des Kostenschuldners nicht ausreichend im Rahmen der Ermittlung des Kostenbeitrags Berücksichtigung finden kann und seine Erhebung gegen die Leitvorstellungen der § 91 ff. SGB VIII verstößt (vgl. OVG SH - U. v. 23.10.2018 - 3 LB 30/15 - juris Rn. 57).
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