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   OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20 (https://dejure.org/2022,36485)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23.11.2022 - 5 KN 1/20 (https://dejure.org/2022,36485)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 23. November 2022 - 5 KN 1/20 (https://dejure.org/2022,36485)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNatSchG § 23 Abs. 1
    Ausfertigung; Eigentum; Fischerei; Jagd; Naturschutzgebiet; Zitiergebot; Normenkontrolle; Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen vom 16. Februar 2015 (GVOBI. S. 72)

  • rechtsportal.de

    BNatSchG § 23 Abs. 1
    Ausfertigung; Eigentum; Fischerei; Jagd; Naturschutzgebiet; Zitiergebot; Normenkontrolle; Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Kleiner Binnensee und angrenzende Salzwiesen vom 16. Februar 2015 (GVOBI. S. 72)

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (39)

  • EuGH, 20.12.2017 - C-664/15

    Protect Natur-, Arten- und Landschaftsschutz Umweltorganisation - Vorlage zur

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsschutzes gehört zu den "etwaige[n] in ... innerstaatlichem Recht festgelegte[n] Kriterien" im Sinne dieser Bestimmung und fällt als solche in den grundsätzlich bestehenden Spielraum der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 -, juris Rn. 69; vgl. zum Gestaltungsspielraum bei Art. 9 Abs. 3 AK auch EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 48; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 62).

    Mit einer solchen Regelung können unter Umständen die streitigen Punkte schneller identifiziert und gegebenenfalls bereits in einem Verwaltungsverfahren gelöst werden, so dass sich eine Klage erübrigt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 88; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 63).

    Sie entspricht auch dem Gedanken von Art. 9 Abs. 4 AK, nach dem die u. a. in Art. 9 Abs. 3 AK genannten Verfahren "angemessenen und effektiven" Rechtsschutz bieten und "fair" sein müssen (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 89).

    Die konkreten Modalitäten für die Ausübung eines Rechtsbehelfs dürfen jedoch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 90 f.; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. Rn. 64).

  • EuGH, 14.01.2021 - C-826/18

    Stichting Varkens in Nood u.a.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Der Zweck von Art. 9 Abs. 2 AK besteht darin, der betroffenen Öffentlichkeit, die bestimmte Voraussetzungen erfüllt, den Zugang zu Gerichten für die Anfechtung einer Handlung oder Entscheidung zu gewährleisten, die in den Anwendungsbereich von Art. 6 AK fällt (EuGH, Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 45).

    Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsschutzes gehört zu den "etwaige[n] in ... innerstaatlichem Recht festgelegte[n] Kriterien" im Sinne dieser Bestimmung und fällt als solche in den grundsätzlich bestehenden Spielraum der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 -, juris Rn. 69; vgl. zum Gestaltungsspielraum bei Art. 9 Abs. 3 AK auch EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 48; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 62).

    Mit einer solchen Regelung können unter Umständen die streitigen Punkte schneller identifiziert und gegebenenfalls bereits in einem Verwaltungsverfahren gelöst werden, so dass sich eine Klage erübrigt (vgl. EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 88; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 63).

    Die konkreten Modalitäten für die Ausübung eines Rechtsbehelfs dürfen jedoch nicht unverhältnismäßig eingeschränkt werden (EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 90 f.; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. Rn. 64).

  • BVerfG, 06.12.2016 - 1 BvR 2821/11

    Die Dreizehnte Novelle des Atomgesetzes ist im Wesentlichen mit dem Grundgesetz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Bloße Umsatz- und Gewinnchancen oder tatsächliche Gegebenheiten werden hingegen auch unter dem Gesichtspunkt des eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetriebs nicht von der Eigentumsgarantie erfasst (vgl. BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris Rn. 240; BVerwG, Urteil vom 29. März 2019 - 9 C 4.18 -, juris Rn. 68).

    Nutzungs- und Verfügungsbeschränkungen von Eigentümerbefugnissen können daher keine Enteignung sein, selbst wenn sie die Nutzung des Eigentums nahezu oder völlig entwerten (BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris Rn. 245).

    Der Schutz der Berufsfreiheit für die Möglichkeit zur beruflichen Nutzung der Grundstücke geht in diesem Fall nicht weiter als der der Eigentumsgarantie für das Recht auf eben dieselbe Nutzung (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung: BVerfG, Urteil vom 6. Dezember 2016 - 1 BvR 2821/11 -, juris Rn. 390 f.; sowie allgemein auch Papier/Shirvani, in: Dürig u.a., GG, Stand 2022, Art. 14 Rn. 353).

  • BVerwG, 18.07.1997 - 4 BN 5.97

    Naturschutzgebiet - Erforderlichkeit eines besonderen Schutzes von Natur und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Von einer solchen Gefährdung ist auszugehen, wenn ein Schadenseintritt ohne die vorgesehene Maßnahme nicht bloß als entfernte Möglichkeit in Betracht zu ziehen ist (BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 6; Urteil vom 5. Februar 2009 - 7 CN 1.08 -, juris Rn. 30; vgl. auch Gellermann, in: Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Stand 2022, BNatSchG § 22 Rn. 21 m.w.N.).

    Eine Zulassung größerer Hochsitze in Verbindung mit der Verpflichtung, diese durch Pflanzen zu kaschieren, wäre nicht gleichermaßen wirksam, denn es ist nicht ausgeschlossen, dass auch derart "umpflanzte" bauliche Anlagen als solche wahrgenommen werden und zu Störungen führen (zum zulässigen Verbot von geschlossenen Hochsitzen vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 24).

    Ob bei Würdigung der Umstände des Einzelfalls (vgl. BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 1997 - 4 BN 5.97 -, juris Rn. 17) die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis gebracht worden sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Dezember 2006 - 1 BvR 2084/05 -, juris Rn. 5) und damit der Bestandsgarantie gemäß Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG in Bezug das Grundeigentum des Klägers im Naturschutzgebiet mit den beschriebenen Regelungen ausreichend Rechnung getragen worden ist, ist eine Frage der dem Antragsgegner obliegenden Abwägung.

  • BVerfG, 18.06.2019 - 1 BvR 587/17

    Zum Zitiergebot bei subdelegierten Verordnungen und der Handhabung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Der Öffentlichkeit, den von der Verordnung Adressierten und den Gerichten wird die Prüfung erleichtert, ob die getroffenen Regelungen den gesetzlichen Ermächtigungsrahmen wahren (vgl. zu Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 -, juris Rn. 22).

    Auch bedarf es nicht des ausdrücklichen Hinweises auf eine übergeordnete Ermächtigung (vgl. zum Zitiergebot gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 3 GG bei einer Subdelegation gemäß Art. 80 Abs. 1 Satz 4 GG: BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019, a.a.O. Rn. 16 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Der Erlass einer Schutzgebietsverordnung ist keine Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidung über eine geplante Tätigkeit in diesem Sinne, sondern eine "exekutive Vorschrift" im Sinne des Art. 8 AK (OVG Lüneburg, Urteil vom 23. März 2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 41).

    Jedenfalls gibt es keine Vorschrift, nach der diese Differenzierung in den Text einer Naturschutzverordnung aufzunehmen ist (vgl. OVG Lüneburg, Urteil vom 23. März 2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 70; Europäische Kommission, a.a.O., S. 13).

  • BVerwG, 24.03.2021 - 4 VR 2.20

    Rechtsschutzkonzentration bei der Bundesfachplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Art. 6 Abs. 1 AK bezieht sich allgemein auf Entscheidungen über die in Anhang I AK aufgeführten geplanten Tätigkeiten, mit denen festgestellt wird, dass diese ausgeführt werden dürfen, d.h. auf Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 -, juris Rn. 67).

    Die konkrete Ausgestaltung des Rechtsschutzes gehört zu den "etwaige[n] in ... innerstaatlichem Recht festgelegte[n] Kriterien" im Sinne dieser Bestimmung und fällt als solche in den grundsätzlich bestehenden Spielraum der Mitgliedstaaten bei der Ausgestaltung des Rechtsschutzes (BVerwG, Beschluss vom 24. März 2021 - 4 VR 2.20 -, juris Rn. 69; vgl. zum Gestaltungsspielraum bei Art. 9 Abs. 3 AK auch EuGH, Urteil vom 20. Dezember 2017 - C-664/15 -, juris Rn. 48; Urteil vom 14. Januar 2021 - C-826/18 -, juris Rn. 62).

  • VGH Bayern, 21.04.1998 - 9 B 92.3454
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Zu den Grundflächen zählen auch Wasserflächen (VGH München, Urteil vom 21. April 1998 - 9 B 92.3454 -, juris Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2021 - 5 MB 11/21

    Naturschutzrechtliche Untersagung der Errichtung einer Zaunanlage;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Die Privilegierung will die "tägliche Wirtschaftsweise" des Fischers von naturschutzrechtlichen Anordnungen freistellen (vgl. BVerwG, Urteil vom 13. April 1983 - 4 C 76.80 -, juris Rn. 12; Senat, Beschluss vom 29. September 2021 - 5 MB 11/21 -, juris Rn. 13).
  • BVerwG, 17.01.2000 - 6 BN 2.99

    Bestimmungen von Inhalt und Schranken des Eigentums durch Regelungen über den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2022 - 5 KN 1/20
    Als unzumutbare Beschränkung der Eigentümerbefugnisse erweisen sich die Bestimmungen nur dann, wenn nicht genügend Raum mehr für einen privatnützigen Gebrauch des Eigentums oder für eine Verfügung über den Eigentumsgegenstand verbleibt oder wenn eine Nutzung, die bisher ausgeübt worden ist oder die sich nach Lage der Dinge objektiv anbietet, ohne jeglichen Ausgleich unterbunden wird (BVerwG, Beschluss vom 17. Januar 2000 - 6 BN 2.99 -, juris Rn. 11).
  • BVerwG, 05.02.2009 - 7 CN 1.08

    Revisibles Recht; Teilnichtigkeit von Gesetzen; Ausfertigung von Gesetzen;

  • BVerfG, 13.12.2006 - 1 BvR 2084/05

    Zwangsmitgliedschaft in Jagdgenossenschaft ist verfassungsgemäß

  • BVerfG, 01.04.2014 - 2 BvF 1/12

    Normenkontrollanträge gegen die Rechtsverordnung zur Erprobung von "Gigalinern"

  • BVerfG, 30.06.2022 - 2 BvR 737/20

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Verzinsung zu Unrecht

  • BVerfG, 26.04.2010 - 2 BvR 2179/04

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Genehmigung eines Offshore-Windparks gem

  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 14 N 14.878

    Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Inntal Süd", LKr. Rosenheim

  • BVerwG, 29.01.2007 - 7 B 68.06

    Erklärung zum Schutzgebiet; Bestimmung des Schutzzwecks; Verhältnismäßigkeit von

  • BVerwG, 29.03.2019 - 9 C 4.18

    Bremer Polizeigebühr für Hochrisiko-Veranstaltungen im Prinzip rechtmäßig

  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92

    Naturschutzverordnung

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.06.2002 - 1 K 3/01

    Ausweisung eines Naturschutzgebiets durch eine Landesverordnung zum Schutz der

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

  • BVerwG, 11.12.2003 - 4 CN 10.02

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Landschaftsschutzverordnung; Aufhebung des

  • BVerwG, 13.04.1983 - 4 C 76.80

    Ordnungsgemäße land- und forstwirtschaftliche Bodennutzung bei Wechsel von der

  • BVerwG, 18.01.2021 - 4 BN 41.20

    Rechtmäßigkeit von landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsbeschränkungen in einer

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2020 - 2 KN 2/18

    Geänderte und mit Rückwirkung versehene Straßenreinigungs- und

  • VGH Bayern, 29.09.2020 - 1 N 16.1258

    Gesamtunwirksamkeit des Bebauungsplans

  • EuGH, 22.02.2022 - C-300/20

    Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 7.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • BVerfG, 11.03.2020 - 2 BvL 5/17

    Blankettstrafvorschrift im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch

  • OLG Brandenburg, 11.05.2022 - 18 U 2/18

    Rechtmäßigkeit einer bebauungsplanakzessorischen Administrativenteignung; Keine

  • BVerwG, 07.05.2020 - 4 BN 13.20

    Bebauungsplan; Anforderungen an die Rüge nach § 215 Abs. 1 BauGB

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.10.2020 - 1 KN 13/15

    Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan: Mitwirkungsverbot eines

  • OVG Sachsen, 27.04.2017 - 1 C 12/15

    Normenkontrolle; vorhabenbezogener Bebauungsplan; Antragsbefugnis;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2014 - 7 A 2666/12

    Planungsrechtliche Zulässigkeit eines Gebäudes im Bereich einer

  • BVerwG, 21.08.2018 - 4 BN 44.17

    Erlass der Änderung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren;

  • BVerwG, 05.07.2022 - 4 A 13.20

    Klage gegen die Uckermarkleitung erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19

    Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des

  • BVerwG, 04.03.1999 - 4 C 8.98

    Ausgleichsbetrag; Sanierungsgebiet; Funktionsschwäche; Sanierungsziel; Begrenzung

  • BVerfG, 21.09.2016 - 2 BvL 1/15

    Strafvorschrift im Rindfleischetikettierungsgesetz ist verfassungswidrig

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2024 - 4 KN 1/23
    Bei den Anforderungen an diese Verknüpfung ist zu berücksichtigen, dass auch eine feste Verbindung keinen absoluten Schutz vor nachträglichen Veränderungen bietet (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 23. November 2022 - 5 KN 1/20 -, juris Rn. 73).
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