Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,1136
OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22 (https://dejure.org/2023,1136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24.01.2023 - 3 MB 29/22 (https://dejure.org/2023,1136)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 24. Januar 2023 - 3 MB 29/22 (https://dejure.org/2023,1136)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2023,1136) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    PresseG SH § 4 Abs. 1; VIG § 5 Abs. 4 S. 2-3
    Presserechtlicher Auskunftsanspruch zur Erfüllung der öffentlichen Aufgabe der Presse; Bestimmung des Vertraulichkeitsinteresses der begehrten Auskünfte über den Betrieb

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.05.2011 - 1 S 570/11

    Auskunftsanspruch der Presse; Untersuchungsergebnisse eines chemischen und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22
    Mit der Gewährleistung der Pressefreiheit trägt das Grundgesetz der besonderen Bedeutung der Presse in einem freiheitlichen demokratischen Staatswesen Rechnung (vgl. zum Vorstehenden: VGH Mannheim, Beschl. v. 10.05.2011 - 1 S 570/11 -, juris Rn. 7).

    Da § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG die nach Absatz 1 der Vorschrift grundsätzlich auskunftspflichtigen Behörden berechtigt, die Auskunft zu verweigern, soweit ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln, ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind (vgl. zu Landespressegesetzen mit insoweit identischem bzw. ähnlichem Wortlaut etwa: VGH Mannheim, Beschl. v. 10.05.2011 - 1 S 570/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.02.2014 - 10 ME 102/13 -, juris Rn. 12.).

  • BVerwG, 08.07.2021 - 6 A 10.20

    Bundesnachrichtendienst muss Auskünfte zu sog. Kennenlernterminen, nicht aber zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22
    Allerdings ist bei der Prüfung der Notwendigkeit derartiger prozeduraler Pflichten zu berücksichtigen, dass der materielle Gehalt des verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruchs der Presse ein besonderes Gewicht hat und diese Grundrechtsposition der Presse nicht über das Verfahrensrecht ausgehöhlt oder entwertet werden darf (vgl. zum verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch: BVerwG, Urt. v. 08.07.2021 - 6 A 10.20 -, juris Rn. 24 f.).

    Die Betroffenen sind insoweit auf den der Auskunftserteilung nachgelagerten Rechtsschutz verwiesen und können wegen der Bedeutung des (verfassungsunmittelbaren ebenso wie des auf das PresseG gestützten) Auskunftsanspruchs keine Beteiligung verlangen, wie sie in § 8 IFG (oder im vorliegend einschlägigen und vom Antragsgegner angeführten § 5 VIG) für den nicht grundrechtlichen fundierten Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (bzw. dem Verbraucherinformationsgesetz) in den Fällen der Betroffenheit schutzwürdiger Belange Dritter vorgesehen ist (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urt. v. 08.07.2021 - 6 A 10.20 -, juris Rn. 25 ).

  • OVG Niedersachsen, 12.02.2014 - 10 ME 102/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22
    Da § 4 Abs. 2 Nr. 3 PresseG die nach Absatz 1 der Vorschrift grundsätzlich auskunftspflichtigen Behörden berechtigt, die Auskunft zu verweigern, soweit ein überwiegendes öffentliches oder ein schutzwürdiges privates Interesse verletzt würde, ist im Wege einer umfassenden Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und den entgegenstehenden privaten Interessen zu ermitteln, ob die betroffenen privaten Interessen schutzwürdig sind (vgl. zu Landespressegesetzen mit insoweit identischem bzw. ähnlichem Wortlaut etwa: VGH Mannheim, Beschl. v. 10.05.2011 - 1 S 570/11 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschl. v. 12.02.2014 - 10 ME 102/13 -, juris Rn. 12.).
  • BVerwG, 25.03.2015 - 6 C 12.14

    Verfassungsunmittelbarer Presseauskunftsanspruch; Gesetzgebungskompetenz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22
    Die Entscheidung des Gesetzgebers, zu Gunsten bestimmter Vertraulichkeitsinteressen den informationsfreiheitsrechtlichen Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz oder nach bereichsspezifischen Gesetzen auszuschließen, besagt dabei jedoch nicht, dass es verfassungskonform wäre, diesen Interessen auch Vorrang vor dem Informationsinteresse der Presse einzuräumen (vgl. zum verfassungsunmittelbaren presserechtlichen Auskunftsanspruch: BVerwG, Urt. v. 25.03.2015 - 6 C 12.14 -, juris Rn. 29).
  • BVerwG, 26.04.2021 - 10 C 1.20

    Auskunftsanspruch gegen kommunales Verkehrsunternehmen zum Ausscheiden des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 24.01.2023 - 3 MB 29/22
    Die ordnungsgemäße journalistische Verwendung und Verarbeitung erteilter Auskünfte fällt grundsätzlich in den Verantwortungsbereich der Medien (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Urt. v. 26.04.2021 - 10 C 1.20 -, juris Rn. 33; Söder, in: Beck'scher Online-Kommentar Informations- und Medienrecht, Stand: 01.11.2022, Art. 4 BayPrG Rn. 18).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht