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   OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17 (https://dejure.org/2018,6532)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.01.2018 - 4 LB 36/17 (https://dejure.org/2018,6532)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Januar 2018 - 4 LB 36/17 (https://dejure.org/2018,6532)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 113 Abs 1 S 4 VwGO, Art 19 Abs 4 S 1 GG, Art 12 Abs 1 GG
    Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine polizeiliche Durchsuchungsmaßnahme unter vorübergehender Sicherstellung des Mobiltelefons des von der Durchsuchung Betroffenen zwecks Verhinderung der Anfertigung von Fotos von der Durchsuchungsmaßnahme mit dem Mobiltelefon

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen u. vorübergehender Beschlagnahme des Mobiltelefons in der Öffentlichkeit während eines G7-Außenministertreffens in Lübeck; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Rechtsanwalts auf Feststellung der Rechtswidrigkeit von polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen u. vorübergehender Beschlagnahme des Mobiltelefons in der Öffentlichkeit während eines G7-Außenministertreffens in Lübeck; Anforderungen an das Vorliegen einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 05.12.2001 - 2 BvR 527/99

    Rehabilitierung bei Abschiebungshaft

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Die Bejahung eines berechtigten Interesses an der nachträglichen Feststellung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dann geboten, wenn es um die gerichtliche Klärung "gewichtiger" (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2016, a.a.O.) beziehungsweise "tiefgreifender" (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 - 238, Rn. 36; Beschl. v. 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 -, BVerfGE 81, 138 - 142, Rn. 8) Grundrechtseingriffe geht, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat.

    Zu dieser Fallgruppe tiefgreifender Grundrechtseingriffe, die ihrer Natur nach häufig vor möglicher gerichtlicher Überprüfung schon wieder beendet sind, zählt das Bundesverfassungsgericht etwa die Wohnungsdurchsuchung aufgrund richterlicher Durchsuchungsanordnung, die vorläufige gerichtlich angeordnete Unterbringung psychisch auffälliger Personen nach § 70h FGG und den (erledigten) polizeirechtlichen Unterbindungsgewahrsam (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001, - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 ff., Rn. 36 m.w.N.).

  • BVerwG, 16.05.2013 - 8 C 14.12

    Äquivalenzgebot; Amtshaftung; Dauerverwaltungsakt; Dienstleistung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Das Erfordernis einer typischerweise vor Erlangung von Rechtsschutz eintretenden Erledigung hat eine den Anwendungsbereich des § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO einengende Funktion, die es ausschließt, ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse allein wegen der Schwere des erledigten Eingriffs in ein Grundrecht anzunehmen (BVerwG, Urt. v. 16.05.2013, a.a.O., Rn. 29).

    Hierfür ist nicht nur die konkrete Gefahr erforderlich, dass künftig ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, sondern die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände müssen im Wesentlichen unverändert geblieben sein (BVerwG, Urt.v.12.10.2006 - BVerwG 4 C 12.04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303 - 324 Rn. 21).

  • BVerfG, 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde auf effektiven Rechtsschutz in einem Fall der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz gebietet darüber hinaus die Möglichkeit einer gerichtlichen Klärung in Fällen gewichtiger, allerdings in tatsächlicher Hinsicht überholter Grundrechtseingriffe zu eröffnen, wenn die direkte Belastung durch den angegriffenen Hoheitsakt sich nach dem typischen Verfahrensablauf auf eine Zeitspanne beschränkt, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2016 - 1 BvR 1705/15 -, juris Rn. 11 m.w.N.).

    Die Bejahung eines berechtigten Interesses an der nachträglichen Feststellung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dann geboten, wenn es um die gerichtliche Klärung "gewichtiger" (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2016, a.a.O.) beziehungsweise "tiefgreifender" (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 - 238, Rn. 36; Beschl. v. 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 -, BVerfGE 81, 138 - 142, Rn. 8) Grundrechtseingriffe geht, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat.

  • VGH Bayern, 13.03.2017 - 10 ZB 16.965

    Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Fahrzeugdurchsuchung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Angesichts des umfassenden Schutzes der Rechtssphäre des Bürgers durch die Grundrechte - letztlich durch Art. 2 Abs. 1 GG - würde in diesen Fällen das Kriterium des berechtigten Interesses praktisch leerlaufen und damit jede noch so geringfügige erledigte Polizeimaßnahme Gegenstand einer zulässigen Fortsetzungsfeststellungsklage sein können (Bayr. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 -, juris Rn. 10).

    Bei Durchführung einer Standardmaßnahme kommt es daher darauf an, ob die geltend gemachten Begleitumstände die Annahme eines Grundrechtseingriffes von erheblichem Gewicht rechtfertigen (vgl. hierzu das Feststellungsinteresse im Falle einer anlässlich einer Demonstration durchgeführten Durchsuchung bejahend: OVG NRW, Urt. v. 10.06.1981 - 4 A 2607/79 - DVBl. 1982, 653; zum Fall der Durchsuchung des Kofferraumes eines Rechtsanwaltes: Bayer. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 -, juris).

  • BVerwG, 12.10.2006 - 4 C 12.04

    Voraussetzungen der Erteilung einer Außenstarterlaubnis nach § 25 Abs. 1 S. 3 Nr.

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Hierfür ist nicht nur die konkrete Gefahr erforderlich, dass künftig ein vergleichbarer Verwaltungsakt erlassen wird, sondern die für die Beurteilung maßgeblichen rechtlichen und tatsächlichen Umstände müssen im Wesentlichen unverändert geblieben sein (BVerwG, Urt.v.12.10.2006 - BVerwG 4 C 12.04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23 Rn. 8 m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 14.12 -, BVerwGE 146, 303 - 324 Rn. 21).
  • BVerfG, 30.11.1989 - 2 BvR 3/88

    Entfallen des Rechtsschutzbedürfnisses für die Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Die Bejahung eines berechtigten Interesses an der nachträglichen Feststellung ist schon aus verfassungsrechtlichen Gründen dann geboten, wenn es um die gerichtliche Klärung "gewichtiger" (BVerfG, Beschl. v. 06.07.2016, a.a.O.) beziehungsweise "tiefgreifender" (BVerfG, Beschl. v. 05.12.2001 - 2 BvR 527/99 -, BVerfGE 104, 220 - 238, Rn. 36; Beschl. v. 30.11.1989 - 2 BvR 3/88 -, BVerfGE 81, 138 - 142, Rn. 8) Grundrechtseingriffe geht, vor allem bei Anordnungen, die das Grundgesetz vorbeugend dem Richter vorbehalten hat.
  • BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89

    Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Voraussetzung ist hierfür nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der der Senat folgt, die hinreichend bestimmte Gefahr, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen erneut ein gleichartiger Verwaltungsakt ergehen wird (BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - BVerwG 7 B 108.89 -, Buchholz 310, § 113 VwGO Nr. 211 S. 41).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.06.1981 - 4 A 2607/79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Bei Durchführung einer Standardmaßnahme kommt es daher darauf an, ob die geltend gemachten Begleitumstände die Annahme eines Grundrechtseingriffes von erheblichem Gewicht rechtfertigen (vgl. hierzu das Feststellungsinteresse im Falle einer anlässlich einer Demonstration durchgeführten Durchsuchung bejahend: OVG NRW, Urt. v. 10.06.1981 - 4 A 2607/79 - DVBl. 1982, 653; zum Fall der Durchsuchung des Kofferraumes eines Rechtsanwaltes: Bayer. VGH, Beschl. v. 13.03.2017 - 10 ZB 16.965 -, juris).
  • BVerwG, 09.05.1989 - 1 B 166.88

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse - Rechtswidrigkeit eines polizeilichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Entscheidend ist die Klärung der rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen zukünftigen Verwaltungshandelns unter Anwendung der dafür maßgeblichen Rechtsvorschriften (BVerwG, Beschl. v. 09.05.1989 - 1 B 166.88 -, Rn. 7, juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14

    Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 36/17
    Soweit in der Literatur (Kopp/Schenke VwGO, 22. Aufl., § 113 Rn. 145) und teilweise in der Rechtsprechung (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 10.07.2017 - 10 N 46.14 -, juris Rn. 9) vertreten wird, das berechtigte Feststellungsinteresse sei in diesen Fällen unabhängig von der Intensität des erledigten Eingriffes und vom Rang der Rechte, die von ihm betroffen waren, zu bejahen, so vermag dies nicht zu überzeugen.
  • BVerwG, 29.11.2023 - 6 C 2.22

    Anfrage gemäß § 11 Abs. 3 Satz 1 und 3 VwGO zu den Voraussetzungen des nach § 113

    Da jeder belastende Verwaltungsakt zumindest in Art. 2 Abs. 1 GG eingreift, würde das prozessuale Erfordernis eines Fortsetzungsfeststellungsinteresses insoweit praktisch leerlaufen (vgl. VGH München, Beschluss vom 13. März 2017 - 10 ZB 16.965 - NJW 2017, 2779 Rn. 10; OVG Schleswig, Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB 36/17 - âEURŒjuris Rn. 32).
  • VG München, 18.02.2020 - M 7 K 18.5065

    Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Gefährderansprache (Anforderungen an das

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32).

    In den Fällen der polizeilichen Maßnahmen ist es im Hinblick auf die von der Verfassung gebotenen rechtsstaatlichen Kontrollmöglichkeit ausreichend, die Fortsetzungsfeststellungsklage in den von der Rechtsprechung etablierten Fallgruppen und darüber hinaus in den Fällen von geltend gemachten Grundrechtseingriffen von erheblichem Gewicht zu eröffnen (vgl. OVG SH, U.v. 25.1.2018 a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 20.12.2023 - 1 S 4108/20

    Corona-Krise; Feuerwerksverbot 2020 in Baden-Württemberg;

    Der vereinzelte Versuch eines abweichenden Verständnisses der jüngeren Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts durch Teile der Rechtsprechung und des Schrifttums, wonach es für die Bejahung eines berechtigten Feststellungsinteresses unter dem Gesichtspunkt der Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes nach Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht auf eine besondere Qualität des Grundrechtseingriffs ankommen soll (vgl. NdsOVG, Beschluss vom 17.12.2018 - 11 LA 66/18 - juris Rn. 8; Riese, in: Schoch/Schneider, VwGO, 44. EL, § 113 Rn. 142 ff.; W.-R. Schenke/R. P. Schenke, in Kopp/Schenke, VwGO, 27. Aufl., § 113 Rn. 145; Schübel-Pfister, in Eyermann, VwGO, 16. Aufl., § 113 Rn. 122), überzeugt nicht(explizit dagegen auch OVG Bremen, Urt. v. 08.01.2019 - 1 LB 252/18 - juris, Rn. 30 ff.; OVG NRW, Urt. v. 07.12.2021 - 5 A 2000/20 - juris Rn. 59 ff; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 17.11.2022 - 7 A 10719/21 - juris Rn. 40 ff.; SaarlOVG, Urt. v. 31.01.2023 - 2 C 31/22 - juris Rn. 30; OVG Schleswig-H., Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32).
  • VG München, 06.02.2019 - M 7 K 17.2116

    Polizeiliche Aufforderung zur Löschung von Lichtbildern

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32).

    In den Fällen der polizeilichen Maßnahmen ist es im Hinblick auf die von der Verfassung gebotenen rechtsstaatlichen Kontrollmöglichkeit ausreichend, die Fortsetzungsfeststellungsklage in den von der Rechtsprechung etablierten Fallgruppen und darüber hinaus in den Fällen von geltend gemachten Grundrechtseingriffen von erheblichem Gewicht zu eröffnen (vgl. OVG SH, U.v. 25.1.2018 a.a.O.).

  • VG München, 31.07.2019 - M 7 K 18.3255

    Zulässigkeit temporärer Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen

    Eine beanspruchte Ausweitung dieser von der Rechtsprechung ausgestalteten Fallgruppe des besonderen Rechtsschutzinteresses wäre mit seiner prozessrechtlichen Funktion, eine Fortsetzungsfeststellungsklage nur in bestimmten Fällen zuzulassen, nicht vereinbar (vgl. BayVGH, B.v. 13.3.2017 - 10 ZB 16.965 - juris Rn. 10; vgl. auch OVG SH, U.v. 25.1.2018 - 4 LB 36/17 - juris Rn. 32; OVG Bremen, U.v. 8.1.2019 - 1 LB 252/18 - juris Rn. 30 ff.).

    In den Fällen der polizeilichen Maßnahmen ist es im Hinblick auf die von der Verfassung gebotenen rechtsstaatlichen Kontrollmöglichkeit ausreichend, die Fortsetzungsfeststellungsklage in den von der Rechtsprechung etablierten Fallgruppen und darüber hinaus in den Fällen von geltend gemachten Grundrechtseingriffen von erheblichem Gewicht zu eröffnen (vgl. OVG SH, U.v. 25.1.2018 a.a.O.).

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