Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,6739
OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.03.2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 (https://dejure.org/2021,6739)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,6739) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Erforderlichkeit der Akteneinsicht in die Unterlagen der Stiftungsaufsicht zur Klärung der Rechte als Destinatäre der Stiftung des bürgerlichen Rechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2018 - 4 LB 38/17

    Anspruch des Insolvenzverwalters auf Akteneinsicht gegenüber der Finanzbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 30; vgl. Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 102).

    Das voraussetzungslos jedermann gewährte Recht auf Informationszugang ist weder ein Ausschließlichkeitsrecht noch beruht es auf einer Eigenleistung (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 38).

    Unabhängig davon, dass die Klägerinnen und der Kläger keinen Grundrechtsverstoß geltend machen, bezieht sich der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (vgl. zur Beseitigung des Anspruchs auf Informationszugang gegenüber Landesfinanzbehörden: OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 39; zum Hamburgischen Landesrecht: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).

    Das Jedermann-Recht aus § 3 Satz 1 IZG dient jedoch nicht der Verwirklichung dieses Rechts (OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 40).

    Daher ist § 15 Abs. 4 Satz 2 StiftG nur am Maßstab des Willkürverbots zu prüfen (vgl. erneut : OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 41 ff.).

  • BVerwG, 24.01.1992 - 7 C 24.91

    Fortsetzungsfeststellungsantrag im Anschluß an eine Verpflichtungsklage -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Denn maßgeblich für die Beurteilung des Bestehens eines Anspruchs auf Akteneinsicht ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.01.1992 - 7 C 24.91 -, juris Rn. 8; OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 30; vgl. Sodan/Ziekow, VwGO-Großkommentar, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 102).
  • BVerwG, 20.10.2005 - 5 C 8.05

    Deutschkenntnisse, ausreichende; Einbürgerung, Zusicherung auf -; Schriftsprache,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Wird - wie hier - mit der Verpflichtungsklage der Erlass eines Verwaltungsakts begehrt, darf die Behörde zu dessen Erlass nur verpflichtet werden, wenn sie dazu nach der geltenden Rechtslage verpflichtet bzw. befugt ist; ändern sich die maßgeblichen Rechtsvorschriften, ist die neue Rechtslage vorbehaltlich abweichender Übergangsregelungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie dem Kläger nachteilig ist (BVerwG, Urt. v. 20.10.2005 - 5 C 8.05 -, juris Rn. 10).
  • OVG Hamburg, 17.12.2013 - 3 Bf 236/10

    Einsichtnahme des Insolvenzverwalters in die den Insolvenzschuldner betreffende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Unabhängig davon, dass die Klägerinnen und der Kläger keinen Grundrechtsverstoß geltend machen, bezieht sich der alle Personen betreffende gesetzliche Ausschluss bestimmter Verwaltungsvorgänge von dem allgemeinen und voraussetzungslosen Informationszugangsrecht nicht unmittelbar auf die Berufstätigkeit und hat auch keine berufsregelnde Tendenz (vgl. zur Beseitigung des Anspruchs auf Informationszugang gegenüber Landesfinanzbehörden: OVG Schleswig, Urt. v. 25.01.2018, a.a.O., juris Rn. 39; zum Hamburgischen Landesrecht: OVG Hamburg, Urt. v. 17.12.2013 - 3 Bf 236/10 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 6 C 9.10

    Lizenz; Mobilfunklizenz; Frequenzzuteilung; Frequenznutzungsrecht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Öffentlich-rechtliche Positionen genießen den Schutz der Eigentumsordnung, soweit sie nach Art eines Ausschließlichkeitsrechts dem Rechtsträger als privatnützig zugeordnet und das Äquivalent einer nicht unerheblichen Eigenleistung sind (BVerwG, Urt. v. 17.08.2011 - 6 C 9.10 -, juris Rn. 29).
  • BVerfG, 13.12.2016 - 1 BvR 713/13

    Verfassungsbeschwerde gegen die Änderung der gesetzlichen Bewertung von in der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Diese sind allerdings erst überschritten, wenn die vom Gesetzgeber angeordnete unechte Rückwirkung zur Erreichung des Gesetzeszwecks nicht geeignet oder erforderlich ist oder wenn die Bestandsinteressen der Betroffenen die Veränderungsgründe des Gesetzgebers überwiegen (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 13.12.2016 - 1 BvR 713/13 -, juris Rn. 15).
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Ein Eingriff in das Grundrecht der Berufsfreiheit liegt vielmehr erst vor, wenn die Regelung, gegen deren Erlass oder Anwendung sich der Einzelne wendet, berufsregelnde Tendenz hat (BVerfG, Urt. v. 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97 -, juris Rn. 149).
  • BVerfG, 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden gegen die rückwirkende Festsetzung von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Eine unechte Rückwirkung liegt vor, wenn eine Norm auf gegenwärtige, noch nicht abgeschlossene Sachverhalte und Rechtsbeziehungen für die Zukunft einwirkt und damit zugleich die betroffene Rechtsposition entwertet, so wenn belastende Rechtsfolgen einer Norm erst nach ihrer Verkündung eintreten, tatbestandlich aber von einem bereits ins Werk gesetzten Sachverhalt ausgelöst werden (BVerfG, stattgebender Kammerbeschl. vom 12.11.2015 - 1 BvR 2961/14 u.a. -, juris Rn. 41 f.).
  • BVerfG, 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16

    Keine Verletzung des Gleichheitssatzes bei der Anwendung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.03.2021 - 3 LB 2/17
    Entscheidend ist dabei auch, in welchem Maße sich die Ungleichbehandlung auf die Ausübung grundrechtlich geschützter Freiheiten nachteilig auswirken kann (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 29.11.2017 - 1 BvR 1784/16 -, juris Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2024 - 15 A 2286/20

    Information Informationszugang Kartellbehörde Kartellschadensersatz

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 -, juris Rn. 22, und vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 -, juris Rn. 68 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, juris Rn. 64, und Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB 38/17 -, juris Rn. 49.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2021 - 15 B 1285/20

    Antrag auf einstweilige Anordnung unter Schwärzung etwaiger personenbezogener

    vgl. BVerwG, Urteile vom 25. Oktober 2017 - 1 C 21.16 -, juris Rn. 22, und vom 30. März 2010 - 1 C 8.09 -, juris Rn. 68 f.; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, juris Rn. 64, und Urteil vom 25. Januar 2018 - 4 LB38/17 -, juris Rn. 49.
  • VG Berlin, 13.12.2022 - 2 K 102.21

    Bundesfinanzministerium muss weitere Dokumente an Attac herausgeben

    Der Anwendung dieses Anspruchs steht der rechtsstaatliche Gesetzesvorrang entgegen, wenn der Anwendungsbereich des Informationsfreiheitsgesetzes - wie hier - eröffnet ist (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22. März 2018 - OVG 12 B 5/17 - juris Rn. 12 ff.; OVG Schleswig, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 - juris Rn. 43).
  • VG Schleswig, 25.05.2021 - 8 B 24/21

    Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)

    Eine solche Regelungslücke besteht indes nicht; denn in Schleswig-Holstein gilt das Informationszugangsgesetz (IZG-SH) vom 19. Januar 2012 (GVOBl. S. 89), das bezweckt, den rechtlichen Rahmen für den freien Zugang zu Informationen bei informationspflichtigen Stellen sowie für die Veröffentlichung und Verbreitung dieser Informationen zu schaffen (§ 1 Abs. 1 IZG-SH) und für jede natürliche und juristische Person einen Anspruch auf freien Zugang zu den Informationen, über eine informationspflichtige Stelle verfügt (§ 3 Satz 1 IZG-SH), normiert (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 25. März 2021 - 3 LB 2/17 -, Rn. 42 - 44, juris).
  • VGH Bayern, 23.11.2021 - 15 C 21.2706

    Streitwert für eine Klage auf erneute öffentliche Auslegung eines Bebauungsplans

    Im Übrigen wird auch für andere Verfahren, die, vergleichbar mit dem vorliegenden Begehren, auf die Gewährung von Auskünften oder Akteneinsicht gerichtet sind, regelmäßig der Regelstreitwert herangezogen (vgl. BayVGH, B.v. 29.9.2020 - 5 ZB 19.1187 - juris; B.v. 13.5.2019 - 4 B 18.1515 - juris; OVG SH, B.v. 25.3.2021 - 3 LB 2/17 - juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht