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   OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23 (https://dejure.org/2023,8818)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.04.2023 - 4 O 6/23 (https://dejure.org/2023,8818)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. April 2023 - 4 O 6/23 (https://dejure.org/2023,8818)
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    Verfahren auf Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes als ein selbstständiges Verwaltungsverfahren; Feststellung des Verlustes der Freizügigkeit eines Unionsbürgers

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 24.10.2006 - 6 B 47.06

    Streitgegenstand der Bescheidungsklage; bei der Neubescheidung zugrunde zu

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Der Streitgegenstand wird demnach durch den prozessualen Anspruch (Klagebegehren) sowie den zugrundeliegenden Sachverhalt (Klagegrund) bestimmt (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, juris Rn. 13 m.w.N.; OVG Schleswig, Beschl. d. Senats v. 04.08.2021 - 4 O 18/20 -, juris Rn. 5).

    Das Verwaltungsgericht ist bei seiner Entscheidungsfindung an das im Streitgegenstand zum Ausdruck kommende Klagebegehren gebunden, nicht jedoch an die Klagegründe; es kann der Klage im Rahmen des Streitgegenstandes auch aus anderen Gründen stattgeben, als sie von einem Kläger oder einer Klägerin geltend gemacht werden (BVerwG, Beschl. v. 24.10.2006 - 6 B 47.06 -, juris Rn. 13 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.09.2019 - 1 C 48.18

    Keine Verlustfeststellung nach § 5 Abs. 4 FreizügG/EU bei Bestehen eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Besteht im maßgeblichen Zeitpunkt ein Freizügigkeitsrecht, ist die Verlustfeststellung insgesamt rechtswidrig (BVerwG, Urt. v. 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 9, 12 f.; Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, FreizügG/EU § 5 Rn. 81).

    Allein die Annahme, dass es sich bei der Verlustfeststellung um einen auf der Zeitachse theoretisch teilbaren Verwaltungsakt handelt (befürwortend BVerwG, Urt. v. 11.09.2019 - 1 C 48.18 -, juris Rn. 13; Bergmann/Dienelt, AuslR, 14. Aufl. 2022, FreizügG/EU § 5 Rn. 83), ist unerheblich, solange es zu einer solchen Teilung durch eine der genannten Maßnahmen tatsächlich nicht gekommen ist.

  • BSG, 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R

    Soziales Entschädigungsrecht - rechtsstaatswidrige Verfolgungsmaßnahmen in der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Der Durchführung eines auf Rücknahme dieses Verwaltungsaktes gerichteten Verwaltungsverfahrens bedarf es solange nicht (vgl. BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R -, juris Rn. 10 sowie Urt. v. 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R - juris Rn. 17 zur Parallelnorm des § 44 SGB X).
  • BSG, 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R

    Asylbewerberleistung - Unzulässigkeit der Anspruchseinschränkung aufgrund der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Eine "dem Klagesystem immanente Verfahrenskonkurrenz" als spezielle Ausprägung des Rechtsschutzbedürfnisses (so Kopp/Schenke, VwGO, 28. Aufl. 2022, vor § 40, Rn. 32) dürfte deshalb ebenso wenig bestehen wie es der Verpflichtungsklage am allgemeinen Rechtschutzbedürfnis fehlt (so Ehlers in: Schoch/Schneider, VwGO, 43. EL Aug. 2022, vor § 40, Rn. 90; in diese Richtung auch BSG, Urt. v. 30.10.2013 - B 7 AY 7/12 R -, juris Rn. 19 zur Parallelnorm des § 44 SGB X).
  • BVerwG, 12.12.2001 - 8 C 17.01

    Berufungsbegründungsfrist; Fristverlängerung; Grundstücksverkehrsgenehmigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Denn bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (BVerwG, Urt. v. 12.12.2001 - 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 302-312, juris Rn. 40-42; OVG Bln-Brbg., Beschl. v. 19.02.2007 - OVG 9 S 28.06 -, juris Rn. 3).
  • BGH, 20.07.2015 - NotZ(Brfg) 12/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Wiedererlangung des Notarsamts nach dessen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Die vom Verwaltungsgericht geteilte Auffassung, wonach gegen einen noch nicht bestandskräftigen Verwaltungsakt lediglich im Wege der Anfechtungsklage vorgegangen werden könne, eine vor Bestandskraft erhobene und auf Rücknahme der Ausgangsbescheide gerichtete Verpflichtungs- bzw. Bescheidungsklage hingegen unzulässig sei (so BGH, Beschl. v. 20.07.2015 - NotZ (Brfg) 12/14 -, juris Rn. 21, allerdings ohne nähere Begründung), überzeugt deshalb nicht.
  • BSG, 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R

    Arbeitslosengeld - Leistungsgruppenzuordnung - Lohnsteuerklassenwechsel von

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Der Durchführung eines auf Rücknahme dieses Verwaltungsaktes gerichteten Verwaltungsverfahrens bedarf es solange nicht (vgl. BSG, Urt. v. 16.12.2014 - B 9 V 6/13 R -, juris Rn. 10 sowie Urt. v. 27.07.2004 - B 7 AL 76/03 R - juris Rn. 17 zur Parallelnorm des § 44 SGB X).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2007 - 9 S 28.06

    Die Straßenausbaubeitragspflicht einer Außen-GbR

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Denn bei der Ermittlung des wirklichen Willens ist nach anerkannter Auslegungsregel zugunsten des Bürgers davon auszugehen, dass er denjenigen Rechtsbehelf einlegen will, der nach Lage der Sache seinen Belangen entspricht und eingelegt werden muss, um den erkennbar angestrebten Erfolg zu erreichen (BVerwG, Urt. v. 12.12.2001 - 8 C 17.01 -, BVerwGE 115, 302-312, juris Rn. 40-42; OVG Bln-Brbg., Beschl. v. 19.02.2007 - OVG 9 S 28.06 -, juris Rn. 3).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 10.08.1988 - 21 B 423/88
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Denn bis zur Unanfechtbarkeit eines belastenden Verwaltungsakts ist der Betroffene verpflichtet, neue Tatsachen und Beweismittel nicht nur mit noch möglichen Rechtsbehelfen, sondern auch in einem noch anhängigen Gerichtsverfahren geltend zu machen (Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 10. Aufl. 2022, § 51 Rn. 131; OVG Lüneburg, Beschl. v. 10.08.1988 - 21 B 423/88 -?, NVwZ-RR 1989, 276, 277).
  • BVerwG, 26.03.2003 - 6 C 24.02

    Isoliertes Vorverfahren, erfolgreicher Widerspruch, Abhilfe, Rücknahme,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.04.2023 - 4 O 6/23
    Sowohl die Abhilfe nach § 72 VwGO als auch die Rücknahme des rechtswidrigen Verwaltungsaktes tragen dem Anliegen des Widerspruchsführers in der Sache Rechnung, auch wenn sie sich der Form nach und hinsichtlich der Kostenfolge unterscheiden (BVerwG, Urt. v. 26.03.2003 - 6 C 24/02 -, juris Rn. 19).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 O 18/20

    Streitwert bei Aufenthaltserlaubnisverlängerung; Klagehäufung bei

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