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OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2017 - 14 LB 4/16 |
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- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2020 - 14 MB 1/20
Weitergabe von Dienstgeheimnissen an die Presse rechtfertigt die vorläufige …
Für die danach gebotene objektive Bewertung der Beeinträchtigung des Vertrauens ist es unerheblich, inwieweit das Dienstvergehen im konkreten Einzelfall in der Öffentlichkeit bekannt geworden und inwieweit hierüber berichtet worden ist (vgl. BVerwG…, Urteil vom 28. Februar 2013 - 2 C 62.11 -, juris Rn. 56 und Urteil des Senats vom 25. Oktober 2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 61 jeweils m. w. N.). - OVG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 14 LB 1/19
In den USA verurteilter Lehrer ist aus dem Beamtenverhältnis entfernt
Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, Rn. 57, juris; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 44, juris).An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, Rn. 17, juris; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 47, juris, m. w. N.).
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 50, juris, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, Rn. 21 f., juris).
Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen des Beamten für sein pflichtwidriges Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, Rn. 51, juris; vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, Rn. 16, juris).
- OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2020 - 14 LB 1/19
Disziplinarrecht: Entfernung eines Lehrers aus dem Beamtenverhältnis bei Besitz …
Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, juris Rn. 57; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 44).An dieser Wertung hat sich auch die Entscheidung über die Eignung zur Vertrauensbeeinträchtigung zu orientieren (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19.08.2010 - 2 C 13.10 -, juris Rn. 17; Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 47, m. w. N.).
Dies ist dem auch im Disziplinarverfahren geltenden Schuldprinzip und dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (Übermaßverbot) geschuldet (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 50, unter Verweis auf stRspr. des BVerwG, z. B. Urteil vom 20.10.2005 - 2 C 12.04 -, juris Rn. 21 f).
Es beurteilt sich zum einen nach Eigenart und Bedeutung der verletzten Dienstpflichten, Dauer und Häufigkeit der Pflichtenverstöße und den Umständen der Tatbegehung (objektive Handlungsmerkmale), zum anderen nach Form und Gewicht des Verschuldens und den Beweggründen der Beamtin oder des Beamten für das pflichtwidrige Verhalten (subjektive Handlungsmerkmale) sowie nach den unmittelbaren Folgen für den dienstlichen Bereich und für Dritte (Urteil des Senats vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 -, juris Rn. 51; vgl. BVerwG…, Urteil vom 10.12.2015 - 2 C 6.14 -, juris Rn. 16).
- VG Schleswig, 07.02.2018 - 17 B 1/18
Gefährdung der Aufklärung des Sachverhalts in Disziplinarverfahren; Antrag auf …
Ein solcher Strafrahmen lässt ohne Weiteres darauf schließen, dass das Fehlverhalten das Ansehen des Beamtentums in einer Weise beschädigt, die im Interesse der Akzeptanz des öffentlichen Dienstes in der Bevölkerung und damit seiner Funktionsfähigkeit nicht hingenommen werden kann (zum Ganzen: OVG Schleswig, Urteil vom 25.10.2017 - 14 LB 4/16 - Juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 28.07.2011 - 2 C 16.10 -, Juris;… Urt. v. 19.08.2010 - 2 C 13.10 - und OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 12.01.2015 - OVG 81 D 2.11 -, beide Juris ). - VG Regensburg, 14.02.2022 - RN 10A DK 20.3026
Außerdienstliches Dienstvergehen im Vermögensbereich, besonders schwerer Fall der …
Denn ein funktionaler Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung des Beklagten und dem bekleideten Amt liegt nicht vor, weil das Verhalten weder formell in sein Amt noch materiell in die damit verbundene dienstliche Tätigkeit eingebunden war (vgl. BVerwG…, Urteil vom 20.02.2001 - 1 D 55.99 -, Rn. 57, juris; BVerwG U. v. 25.10.2017- 14 LB 4/16 -, Rn. 44, juris).