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   OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21 (https://dejure.org/2021,43846)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25.10.2021 - 2 MB 6/21 (https://dejure.org/2021,43846)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 25. Oktober 2021 - 2 MB 6/21 (https://dejure.org/2021,43846)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Recht der Landesbeamten; Einbehalt der Dienstbezüge; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • rechtsportal.de

    Versetzung eines Beamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 16.11.2017 - 2 A 5.16

    Versetzung eines Beamten in den vorzeitigen Ruhestand wegen dauernder

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Es muss darüber hinaus auch in medizinischer Hinsicht die erforderlichen tatsächlichen Grundlagen dafür liefern, dass der Dienstherr darüber entscheiden kann, ob der Beamte anderweitig auf einem anderen (und ggf. wie beschaffenen) Dienstposten verwendbar ist (§ 26 Abs. 1 und 2 BeamtStG; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 - juris, LS 3 Rn. 23 mwN. zu § 44 Abs. 2 bis 4 BBG).

    Die Annahme einer Dienstunfähigkeit wegen einer bloßen tätigkeits- oder behördenbezogenen psychischen Beeinträchtigung ("Schülerphobie", "BND-Phobie") - jenseits anerkannter ICD-Klassifikationen - ist rechtlich ausgeschlossen (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris, Ls 2 und Rn. 29 mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 31. August 2017 - 2 A 6.15 - LS 4 und Rn 65).

    Die insoweit in Betracht kommenden Möglichkeiten einer anderweitigen Verwendung in einem anderen Amt, auch in einer anderen Laufbahn und auch mit geringerem Endgrundgehalt, oder der Übertragung einer geringerwertigen Tätigkeit sind in § 26 Abs. 2 und 3 BeamtStG geregelt (vgl. BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 31 zu den sachgleichen Regelungen des § 44 Abs. 1 Satz 3, § 44 Abs. 2 bis 4 BBG).

    25 ff. und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 15 und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 32).

    29 und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 17 ff., dort auch zu weiteren Anforderungen aus der Suchpflicht und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 33).

    40) oder wenn bei dem Beamten keinerlei Restleistungsvermögen mehr festzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1Rn. 27 und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 34).

    Der Dienstherr muss die ärztlichen Befunde und Schlussfolgerungen nachvollziehen und sich auf ihrer Grundlage ein eigenes Urteil bilden (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris, Rn. 25 mwN).

  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Ist der Beamte generell dienstunfähig, ist eine Suche nach in Betracht kommenden anderweitigen Dienstposten oder Tätigkeitsfeldern nicht erforderlich (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1Rn. 34 m. w. N.).

    40) oder wenn bei dem Beamten keinerlei Restleistungsvermögen mehr festzustellen ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 - BVerwGE 150, 1Rn. 27 und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 34).

    Insoweit kommt es für die Rechtmäßigkeit einer Versetzung in den Ruhestand auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung - hier am 28. Dezember 2020 - an (stRspr des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. nur BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 10 mwN).

  • OVG Schleswig-Holstein, 11.02.2019 - 2 MB 23/18

    Besoldungskürzung bei Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit; Anordnungsgrund

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs im Hinblick auf die Zurruhesetzungsverfügung ändert daran grundsätzlich nichts (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris Rn. 5 zur gleichlautenden Regelung des § 47 Abs. 4 Satz 2 BBG für Bundesbeamte mit Verweis auf Battis, Bundesbeamtengesetz, 5. Auflage 2017, § 47 Rn. 9).

    Ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 VwGO kommt in dem Fall des § 41 Abs. 4 LBG daher mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Zurruhesetzungsverfügung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen bzw. offensichtlich rechtswidrig erfolgt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris Rn. 5 mwN; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 4 S 24.19 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 -, juris Ls 1 und Rn. 5 f. mwN; offengelassen in: OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 -, juris Rn. 7 f. mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 6 B 1401/17 -, juris Rn. 3 ff. mwN; VGH München, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520 -, juris Rn. 26 mwN auch zur gegenteiligen Auffassung, wonach die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen sei).

    Allerdings drohen ihr in der Zwischenzeit durch den Einbehalt irreversible Folgen (vgl. dazu den Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris, Rn. 7), die ihr mit Blick auf die offensichtliche Rechtswidrigkeit der Zurruhesetzung nicht - im Hinblick auf die Offensichtlichkeit auch nicht teilweise - zumutbar sind Die alleinstehende Antragstellerin hat nach Abzug der monatlich zu berücksichtigungspflichtigen Kosten bzw. Aufwendungen nur einen monatlichen Betrag in Höhe 449, 67 EUR und damit weniger als den einer bedürftigen Partei nach § 115 Abs. 1 Nr. 2 Buchst a ZPO zustehenden Unterhaltsfreibetrag in Höhe von 491, 00 EUR (110 % der Regelbedarfsstufe 1 nach der Anlage zu § 28 SGB XII von 446, 00 EUR; vgl. dazu auch Schultzky in: Zöller, ZPO, 33. Auflage 2020, § 115 ZPO, Rn. 33.1 mwN.) für Lebensmittel, Kleidung, Hygiene, Kultur und Urlaub zur Verfügung.

  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    25 ff. und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 15 und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 32).

    29 und vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 - Buchholz 232.0 § 44 BBG 2009 Nr. 7 Rn. 17 ff., dort auch zu weiteren Anforderungen aus der Suchpflicht und vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 33).

  • BVerwG, 30.10.2013 - 2 C 16.12

    Gesundheitliche Eignung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ablauf der Probezeit; Entlassung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Eine solche generelle Dienstunfähigkeit ist anzunehmen, wenn die Erkrankung des Beamten von solcher Art oder Schwere ist, dass er für sämtliche Dienstposten der betreffenden oder einer anderen Laufbahn, in die er wechseln könnte, ersichtlich gesundheitlich ungeeignet ist (BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 2013 - 2 C 16.12 - BVerwGE 148, 204Rn.
  • OVG Niedersachsen, 17.09.2018 - 2 ME 486/18

    Gesetzlicher Richter bei Dringlichkeit einer Entscheidung: Entscheidung durch den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Der mit der Beschwerde auch gerügte Verstoß gegen das Gebot des gesetzlichen Richters (Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG) liegt nicht vor, da dieser Verfahrensfehler auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren grundsätzlich durch eine umfassende Prüfung der erstinstanzlichen Entscheidung im Beschwerdeverfahren geheilt wird (vgl. dazu OVG Lüneburg, Beschlüsse vom 17. September 2018 - 2 ME 486/18 -, Ls 2 und vom 31. Juli 2018 - 2 ME 405/18 -, juris Ls 2 und Rn. 7 ff. mwN); etwaige Gründe, warum dies vorliegend anders sein könnte, sind weder ersichtlich noch vorgetragen.
  • BVerwG, 20.01.2011 - 2 B 2.10

    Zwangspensionierungsverfahren; Anforderungen an amtsärztliches Gutachten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Wie detailliert eine amtsärztliche Stellungnahme danach jeweils sein muss, kann allerdings nicht abstrakt beantwortet werden, sondern richtet sich nach den Umständen des jeweiligen Einzelfalles (vgl. zum Vorstehenden BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2011 - 2 B 2.10 - juris, Rn. 5; Beschluss des Senats vom 26. Juni 2018 - 2 MB 4/18 - mwN.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.12.2017 - 6 B 1401/17

    Einbehalt von Dienstbezügen eines Beamten i.R.d. Versetzung in den Ruhestand

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 VwGO kommt in dem Fall des § 41 Abs. 4 LBG daher mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Zurruhesetzungsverfügung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen bzw. offensichtlich rechtswidrig erfolgt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris Rn. 5 mwN; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 4 S 24.19 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 -, juris Ls 1 und Rn. 5 f. mwN; offengelassen in: OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 -, juris Rn. 7 f. mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 6 B 1401/17 -, juris Rn. 3 ff. mwN; VGH München, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520 -, juris Rn. 26 mwN auch zur gegenteiligen Auffassung, wonach die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen sei).
  • BVerwG, 20.07.2020 - 2 B 33.20

    Anhörungsrüge betreffend die Zurruhesetzung einer Hochschulprofessorin wegen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Da die Amtsärztin bei der Antragstellerin von einem aufgehobenen Leistungsbild ausgegangen sei, sei der Antragsgegner nicht verpflichtet gewesen, nach einer anderweitigen oder begrenzten Verwendung der Antragstellerin zu suchen (unter Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 20. Juli 2020 - 2 B 33.20 -, juris Rn.11).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - 1 B 1282/12

    Anspruch eines Beamten auf Weiterzahlung seiner vollen Besoldung aus dem aktiven

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 25.10.2021 - 2 MB 6/21
    Ein Anordnungsanspruch im Sinne des § 123 Abs. 1 Satz 2 i. V. m. Satz 1 VwGO kommt in dem Fall des § 41 Abs. 4 LBG daher mit Blick auf die Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG ausnahmsweise dann in Betracht, wenn die Zurruhesetzungsverfügung ersichtlich rechtsmissbräuchlich erfolgt ist und nur dem Zweck dient, die Rechtsfolge der Besoldungskürzung eintreten zu lassen, oder wenn die Annahme der Dienstunfähigkeit aus der Luft gegriffen bzw. offensichtlich rechtswidrig erfolgt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 11. Februar 2019 - 2 MB 23/18 -, juris Rn. 5 mwN; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 15. Juli 2019 - 4 S 24.19 -, juris Rn. 6; OVG Münster, Beschluss vom 17. April 2013 - 1 B 1282/12 -, juris Ls 1 und Rn. 5 f. mwN; offengelassen in: OVG Münster, Beschluss vom 28. Dezember 2018 - 6 B 1661/18 -, juris Rn. 7 f. mit Verweis auf OVG Münster, Beschluss vom 22. Dezember 2017 - 6 B 1401/17 -, juris Rn. 3 ff. mwN; VGH München, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520 -, juris Rn. 26 mwN auch zur gegenteiligen Auffassung, wonach die Rechtsfolge der Einbehaltung eines Teils der Besoldung derart zwingend eintrete, dass ein Hinausschieben mittels einstweiliger Anordnung in jedem Falle ausgeschlossen sei).
  • OVG Niedersachsen, 31.07.2018 - 2 ME 405/18

    Anspruch auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für den Besuch einer Schule bei

  • BVerwG, 31.08.2017 - 2 A 6.15

    Ausdehnung des Disziplinarverfahrens; Bundesnachrichtendienst;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.12.2018 - 6 B 1661/18

    Anspruch eines Realschulkonrektors auf Weiterzahlung seiner bisherigen Besoldung

  • VGH Bayern, 22.05.2015 - 3 CE 15.520

    Einstweilige Anordnung zur Auszahlung der ungekürzten Bezüge: Anordnungsanspruch

  • OVG Berlin-Brandenburg, 15.07.2019 - 4 S 24.19

    Glaubhaftmachung eines Anordnungsgrundes zur Auszahlung der Dienstbezüge ohne

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2021 - 12 A 1.21

    Normenkontrollantrag einer Gemeinde gegen die Unterstellung des Bisam unter das

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.04.2023 - 2 LA 52/19

    Zulassung der Berufung wegen Divergenz (hier: Verpflichtung des Dienstherrn zur

    Dies gilt erst recht vor dem Hintergrund, dass zu diesen Fragen einschlägige höchstrichterliche Rechtsprechung existiert (vgl. etwa BVerwG, Urteile vom 26. März 2009 - 2 C 73.08 -, juris Rn. 25 ff., vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 35, vom 16. November 2017 - 2 A 5.16 -, juris Rn. 31 ff.; Beschlüsse des Senats vom 25. Oktober 2021 - 2 MB 6/21 -, juris Rn. 17 ff. und vom 24. Oktober 2022 - 2 LA 12/19 -, juris Rn. 17 f.), die vom Kläger zum Teil selbst angeführt worden ist.
  • VG Köln, 15.02.2023 - 15 L 2047/22
    vgl. OVG NRW, Beschl. v. 17.04.2013 - 1 B 1282/12 -, juris, Rn. 5; OVG Schleswig, Beschl. v. 25.10.2021 - 2 MB 6/21 -, juris, Rn. 5; Beschl. v. 11.02.2019 - 2 MB 23/18 -, juris, Rn. 5; OVG Saarlouis, Beschl. v. 21.06.2016 - 1 B 49/16 -, juris, Rn. 4; OVG Bautzen, Beschl. v. 06.01.2016 - 2 B 318/15 -, juris, Rn. 8; vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 16.08.2013 - OVG 6 S 9.13 -, juris, Rn. 3.
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