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   OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18   

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https://dejure.org/2018,7444
OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18 (https://dejure.org/2018,7444)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26.03.2018 - 4 MB 24/18 (https://dejure.org/2018,7444)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 (https://dejure.org/2018,7444)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Duldungsgrundes wegen potenzieller Unmöglichkeit einer Abschiebung in den Kosovo aus ärztlichen Gründen i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses wegen ...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Duldungsgrundes wegen potenzieller Unmöglichkeit einer Abschiebung in den Kosovo aus ärztlichen Gründen i.S.d. § 60a Abs. 2 S. 1 AufenthG ; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines inlandsbezogenen Abschiebungshindernisses wegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (9)

  • VGH Baden-Württemberg, 10.08.2017 - 11 S 1724/17

    Durchführung einer Abschiebung bei hoher Selbstmordgefahr

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebevorgang (VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 6).

    Dabei ist im vorliegenden Einzelfall auch zu berücksichtigen, dass nicht nur die Durchführung eines Suizids, sondern  auch das Eintreten einer massiven Gesundheitsbeeinträchtigung in unmittelbarem Zusammenhang mit der Abschiebung verhindert werden muss (vgl. dazu VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 10. August 2017 - 11 S 1724/17 -, juris Rn. 31 f.).

  • VGH Bayern, 05.07.2017 - 19 CE 17.657

    Verpflichtung zur vorläufigen Erteilung einer Duldung und Anforderungen an

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Die beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschl. v. 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11 - Umdruck S. 4; Bayr. VGH, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).

    Auch bei einer nicht völlig auszuschließenden Suizidgefahr liegt nicht zwangsläufig ein krankheitbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29).

  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 732/14

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde bzgl. Rückführung in einen sicheren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Die der zuständigen Behörde obliegende Pflicht, gegebenenfalls durch eine entsprechende Gestaltung der Abschiebung die notwendigen Vorkehrungen zu treffen, damit eine Abschiebung verantwortet werden kann, kann es in Einzelfällen gebieten, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (BVerfG, Nichtannahmebeschl. v. 17.September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 14).

    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich "momentanen" Charakters einer Reiseunfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1998, a.a.O.) und der gebotenen Abgrenzung zur Problematik des zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses kann eine solche Maßgabe im Einzelfall ausreichend sein, um sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen während der Abschiebung und rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 14).

  • BVerfG, 26.02.1998 - 2 BvR 185/98

    Zur Würdigung von Gesundheitsgefahren als tatsächliche Abschiebungshindernisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Die Ausländerbehörden sind gehalten, zu prüfen, ob eine "vorläufige" beziehungsweise "momentane" Reiseunfähigkeit im Zeitpunkt des Vollzugs der Abschiebung noch andauert (BVerfG, Kammerbeschl. v. 26. Februar 1998 - 2 BvR 185/98 -, juris Rn. 4).

    Unter Berücksichtigung des grundsätzlich "momentanen" Charakters einer Reiseunfähigkeit (vgl. BVerfG, Beschl. v. 26. Februar 1998, a.a.O.) und der gebotenen Abgrenzung zur Problematik des zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses kann eine solche Maßgabe im Einzelfall ausreichend sein, um sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen während der Abschiebung und rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 17. September 2014 - 2 BvR 732/14 -, juris Rn. 14).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.12.2011 - 4 MB 63/11

    Untersagung aufenthaltsbeendender Maßnahmen gegenüber der Ausländerbehörde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Die beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschl. v. 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11 - Umdruck S. 4; Bayr. VGH, Beschl. v. 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20, jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Ferner waren die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. November 2017 - OVG 11 B 8.16 - , juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 10. September 2007 - 10 C 10/17 -, juris Rn. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.09.2017 - 2 M 83/17

    Abschiebung bei geltend gemachter Suizidgefahr; posttraumatische

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Im vorliegenden Falle wird eine erstmals durch das Gericht verfügte, eher abstrakte Maßgabe dem gebotenen Schutz von Art. 2 Abs. 2 GG jedoch nicht gerecht (vgl. zu diesem Gesichtspunkt auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 6. September 2017 - 2 M 83/17 - juris, Rn. 3).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2017 - 11 B 8.16

    Mitwirkung zur Beschaffung eines Heimreisedokuments

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Ferner waren die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 2. November 2017 - OVG 11 B 8.16 - , juris Rn. 23; BVerwG, Urt. v. 10. September 2007 - 10 C 10/17 -, juris Rn. 15).
  • BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

    Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 26.03.2018 - 4 MB 24/18
    Etwa verbleibenden Zweifeln - beispielsweise werden in keiner der Stellungnahmen des ZIP die konkrete Anzahl der bisher absolvierten Beratungstermine benannt (vgl. dazu BVerwG, U. v. 11. September 2007 - 10 C 8/07 - , juris  Rn 15) - muss gegebenenfalls im anhängigen Hauptsacheverfahren (1 A 59/17) nachgegangen werden.
  • VG Schleswig, 26.07.2018 - 11 B 85/18

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 20, juris; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, Rn. 29, juris; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, Rn. 14, juris).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 3, juris; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 5, juris).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 10, juris; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, Rn. 6, juris).

  • VG Schleswig, 25.10.2019 - 11 B 151/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11 - Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27.04.2018 - 4 MB 41/18 -), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5).

    Etwas anderes gilt dann, wenn aufgrund der Gesamtschau unter Einbeziehung aller Erkenntnisse anderweitig tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass der Ausländer an einer lebensbedrohlichen oder schwerwiegenden Erkrankung leidet, die sich durch die Abschiebung wesentlich verschlechtern würde (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 10; OVG Magdeburg, Beschluss vom 06. September 2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 6).

  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 8/22
    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 3).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 3; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris, Rn. 20; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris, Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris, Rn. 14).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris, Rn. 3; Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris, Rn. 5; sowie zu alledem: Beschluss der Kammer vom 16. Dezember 2019 - 11 B 168/19 -, juris, Rn. 27 ff.).

  • VG Schleswig, 16.12.2019 - 11 B 168/19

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 3).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 3; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 - juris, Rn. 20; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 - juris, Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 - juris, Rn. 14).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 - juris, Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 5).

  • VG Schleswig, 18.03.2021 - 11 B 20/21

    Ausländerrecht - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

    Zur Abgrenzung von zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebungsvorgang erforderlich (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3).

    Die oben beschriebenen Gefahren können sich auch aus einer festgestellten psychischen Erkrankung ergeben (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3; Beschluss vom 9. Dezember 2011 - 4 MB 63/11; Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 20; jeweils m.w.N.).

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5) liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayrischer VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5; sowie zu alledem: Beschluss des VG Schleswig vom 16. Dezember 2019 - 11 B 168/19 -, juris Rn. 27 ff.).

  • VG Schleswig, 09.01.2019 - 1 B 137/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Dabei bedarf es im Falle der Geltendmachung einer Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne wegen psychischer Erkrankung einer Abgrenzung zur Fallgruppe des sogenannten zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots gemäß § 60 Abs. 7 AufenthG, dessen Nichtvorliegen im Asylverfahren vorliegend gemäß § 42 Satz 1 AsylG mit Bindungswirkung für die Ausländerbehörde festgestellt worden ist (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 3, juris m.w.Nw.).

    Ferner waren die fachlich-medizinische Beurteilung des Krankheitsbildes (Diagnose) nachvollziehbar ebenso darzulegen wie die Folgen, die sich nach ärztlicher Beurteilung aus der krankheitsbedingten Situation voraussichtlich in Zukunft ergeben (prognostische Diagnose), wobei sich Umfang und Genauigkeit der erforderlichen Darlegung jeweils nach den Umständen des Einzelfalles richten (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, Rn. 6, juris m.w.Nw.).

  • VG Aachen, 05.12.2018 - 6 L 1708/18

    Asyl; Dublin; Rumänien; Selbsteintritt; systemische Mängel; Familienangehörige;

    vgl. OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 ff., 4; OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 18 B 1599/10 - juris, Rn. 3 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 29. September 2017 - 6 L 1274/17.A -, juris Rn. 66.

    vgl. OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 ff., 4; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29.

  • VG Schleswig, 30.07.2021 - 11 B 66/21

    Ausländerrecht

    Gerade weil es sich bei psychischen Erkrankungen, in deren Zusammenhang eine Suizidgefahr nicht auszuschließen ist, regelmäßig um nur vorübergehend hindernde Umstände handelt (OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5; Beschluss vom 27.04.2018 - 4 MB 41/18 -, n.v.), liegt nicht zwangsläufig ein krankheitsbedingtes Abschiebungshindernis vor, wenn die Abschiebung - also der gesamte Abschiebungsvorgang, einschließlich der Ankunft im Zielstaat und einer etwaigen Empfangnahme - von der Ausländerbehörde so gestaltet werden kann, dass der Suizidgefahr wirksam begegnet werden kann (Bayr. VGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29; OVG Saarlouis, Beschluss vom 14. Februar 2018 - 2 B 21/18 -, juris Rn. 14).

    Ob dies hinreichend sichergestellt ist, kann allerdings nicht abstrakt, sondern nur unter Würdigung der Einzelfallumstände beantwortet werden (OVG Magdeburg, Beschluss vom 06.09.2017 - 2 M 83/17 -, juris Rn. 3; OVG Schleswig, Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 5).

  • VG Schleswig, 19.06.2020 - 11 A 475/18
    Außerhalb des eigentlichen Transportvorgangs kann sich zum anderen eine konkrete Gesundheitsgefahr aus dem ernsthaften Risiko ergeben, dass sich der Gesundheitszustand gerade durch die Abschiebung als solche wesentlich oder gar lebensbedrohlich verschlechtert (sogenannte Reiseunfähigkeit im weiteren Sinne) (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.03.2018 - 4 MB 24/18 - juris, Rn. 3).

    Erforderlich ist ein unmittelbarer Zusammenhang mit dem Abschiebevorgang (vgl. OVG Schleswig, Beschluss vom 26.03.2020 - 4 MB 24/18 - juris Rn. 4, m.w.N.).

    Daher kann es in Einzelfällen geboten sein, sicherzustellen, dass erforderliche Hilfen rechtzeitig nach der Ankunft im Zielstaat zur Verfügung stehen, wobei der Ausländer regelmäßig auf den dort allgemein üblichen Standard zu verweisen ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17.09.2014 - 2 BvR 732/14 - juris, m.w.N.; OVG Schleswig, Beschluss vom 26.03.2020 - 4 MB 24/18 - juris Rn. 4).

  • VG Aachen, 21.09.2018 - 6 L 1154/18

    Asyl; Dublin; Rumänien; erfolglos; systemische Mängel; psychische Erkrankung;

    vgl. OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 ff., 4; OVG NRW, Beschluss vom 28. Dezember 2010 - 18 B 1599/10 - juris, Rn. 3 ff.; VG Aachen, Beschluss vom 29. September 2017 - 6 L 1274/17.A -, juris Rn. 66.

    vgl. OVG Schlesw.-Holst., Beschluss vom 26. März 2018 - 4 MB 24/18 -, juris Rn. 3 ff., 4; BayVGH, Beschluss vom 5. Juli 2017 - 19 CE 17.657 -, juris Rn. 29.

  • VG Schleswig, 12.01.2021 - 11 B 100/20

    Einstweiliger Rechtsschutz im Ausländerrecht

  • VG Potsdam, 10.05.2019 - 8 L 860/18

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Abschiebung

  • VG Aachen, 06.07.2018 - 6 L 606/18

    Rumänien Drittstaat Abänderung Krankheit psychisch posttraumatische

  • VG Schleswig, 16.02.2022 - 11 B 32/22
  • VG Schleswig, 11.02.2019 - 1 B 1/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Versagung der Aufenthaltserlaubnis

  • VG Berlin, 20.03.2023 - 33 K 143.19

    Russische Föderation: Subsidiärer Schutz wegen drohender Militärdiensteinziehung

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - A 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2023 - 4 MB 21/23

    Abschiebung ohne Ankündigung

  • VG Würzburg, 23.05.2018 - W 8 S 18.50234

    Keine systemischen Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen in

  • VG Schleswig, 01.11.2022 - 11 B 86/22

    Einstweiliger Rechtschutz bei Ablehnung des Antrags auf Erteilung einer

  • VG Schleswig, 15.04.2019 - 1 B 30/19

    Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung betreffend die räumliche

  • VG Minden, 29.10.2021 - 12 L 683/21
  • VG Minden, 27.10.2021 - 12 L 655/21
  • VG Hamburg, 16.02.2021 - 16 AE 4139/20

    Algerien: Dublin Frankreich; Unbegründeter Antrag auf einstweiligen Rechtschutz

  • VG Karlsruhe, 11.03.2019 - 1 K 6963/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Aachen, 06.07.2018 - 6 L 728/18

    Rumänien; Dublin; Abänderung; Krankheit; psychisch; Depression; Behandelbarkeit

  • VG Schleswig, 07.05.2021 - 1 B 43/21

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

  • VG Schleswig, 01.02.2023 - 11 B 2/23
  • VG Schleswig, 03.12.2019 - 11 B 172/19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen die Ablehnung der Verlängerung einer

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