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   OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11   

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https://dejure.org/2012,21653
OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11 (https://dejure.org/2012,21653)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.03.2012 - 4 LB 12/11 (https://dejure.org/2012,21653)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. März 2012 - 4 LB 12/11 (https://dejure.org/2012,21653)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09

    Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Insbesondere dann, wenn die Aufenthaltserlaubnis nach einer Anspruchsgrundlage weniger Rechte vermittelt als nach den übrigen Anspruchsgrundlagen, kann sie einen abtrennbaren eigenständigen Streitgegenstand darstellen, so wie dies bei der Aufenthaltserlaubnis auf Probe nach § 104 a Abs. 1 Satz 1 AufenthG im Verhältnis zu den übrigen Aufenthaltserlaubnissen nach Kapitel 2 Abschnitt 5 der Fall ist (BVerwG, Urt. v. 11.01.2011 - 1 C 22.09 -, DVBl. 2011, 716).
  • BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch rechtswidrige

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. EGMR, Urt. v. 18.02.1991 - 31/1989/191/291 -, Fall Moustaquim, EuGRZ 1993, S. 552 (554); BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.06.2011 - 4 LB 10/10

    Aufenthaltserlaubnis wegen dauerhaften Ausreisehindernisses Passlosigkeit - kein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Für diese negativen Tatbestandsvoraussetzungen des § 25 Abs. 5 Satz 3 und 4 AufenthG ist der Ausländer darlegungs- und beweislastpflichtig (Senat, Urt. v. 23.06.2011 - 4 LB 10/10 -).
  • BVerfG, 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03

    Zu den Voraussetzungen, unter denen ein straffälliger Ausländer in seine Heimat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Dabei ist zu berücksichtigen, inwieweit der Ausländer zum einen in der Bundesrepublik Deutschland verwurzelt ist, zum anderen inwieweit er vom Land, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, entwurzelt ist (vgl. hierzu näher BVerfG, Beschl. v. 01.03.2004 - 2 BvR 1570/03 -, NVwZ 2004, 852).
  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Im Übrigen wird mit dieser Vorschrift nur die Ergänzung der Ermessenserwägungen, nicht die vollständige Nachholung oder die Auswechslung der die Ermessensentscheidung tragenden Gründe ermöglicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 05.05.1998 - 1 C 17.97 -, DVBl. 1998, 1023).
  • EGMR, 18.02.1991 - 12313/86

    MOUSTAQUIM c. BELGIQUE

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.03.2012 - 4 LB 12/11
    Ein Eingriff in die Rechte aus Art. 8 Abs. 1 EMRK muss gemäß Art. 8 Abs. 2 EMRK eine in einer demokratischen Gesellschaft notwendige Maßnahme darstellen, die durch ein dringendes soziales Bedürfnis gerechtfertigt und mit Blick auf das verfolgte legitime Ziel auch im engeren Sinne verhältnismäßig ist (vgl. EGMR, Urt. v. 18.02.1991 - 31/1989/191/291 -, Fall Moustaquim, EuGRZ 1993, S. 552 (554); BVerfG, Beschl. v. 10.05.2007 - 2 BvR 304/07 -, NVwZ 2007, 946 Rdnr. 33 m.w.N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.08.2021 - 4 LA 102/20

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Ausstellung eines Ausweisersatzes

    Insoweit fehlt es an einem schlüssigen Vortrag, aus dem sich ergibt, dass die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis aus Gründen des höherrangigen Rechtes zwingend geboten wäre (so die Anforderungen des Senats in seinem Urteil vom 27.03.2012 - 4 LB 12/11 - Umdr. S. 9, n.v.).

    Die hierzu allein aufgestellte Behauptung, dass die vom Verwaltungsgericht einmal zitierte Entscheidung des Senats vom 27.03.2012 - 4 LB 12/11 - vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben worden sei, begründet noch keine Abweichung.

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