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   OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2016 - 2 MB 11/16   

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https://dejure.org/2016,22139
OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2016 - 2 MB 11/16 (https://dejure.org/2016,22139)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.07.2016 - 2 MB 11/16 (https://dejure.org/2016,22139)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. Juli 2016 - 2 MB 11/16 (https://dejure.org/2016,22139)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung und Volltext)

    Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch einen Unterauftragnehmer im Eilrechtsschutzverfahren untersagt

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 85 BG SH, § 86 BG SH, § 87 BG SH, § 88 BG SH, § 89 BG SH
    Personalakte Beamter; Herausgabe an privates Unternehmer zum Zweck der Digitalisierung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Herausgabe von Personalakten an einen Auftragnehmer und privaten Unterauftragnehmer zum Zwecke der Digitalisierung

  • datenschutz.eu

    Keine Digitalisierung von Personalakten durch Unterauftragnehmer

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Herausgabe von Personalakten an einen Auftragnehmer und privaten Unterauftragnehmer zum Zwecke der Digitalisierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch einen Unterauftragnehmer

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Digitalisierung von Personalakten durch Unterauftragnehmer

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Digitalisierung der Personalakte eines Landesbeamten durch privaten Unterauftragnehmer unzulässig - Für Weitergabe von Personalakten an externe Stellen fehlt es an gesetzlicher Grundlage im Beamtenrecht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2017, 171
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 27.02.2003 - 2 C 10.02

    Aktenwidrigkeit, Bundesrahmenrecht als revisionsgerichtlicher Prüfungsmaßstab;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2016 - 2 MB 11/16
    Insoweit hat das Bundesverwaltungsgericht zu den Vorgängervorschriften in § 56 Abs. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz in der Fassung vom 11. Juni 1992 (BGBl I S. 1030) betont, dass es sich bei den beamtenrechtlichen Vorschriften um abschließende Sonderregelungen handelt, die ein umfassendes und abschließendes Regelsystem über den Umgang mit Personaldaten bilden, die sich im Besitz des Dienstherrn befinden (vgl. BVerwG, Urt. v. 27.02.2003 - 2 C 10.02 -, Juris Rn. 15).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.07.2016 - 2 MB 11/16
    Daraus folgt, dass Einschränkungen dieses Rechts nur auf einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem staatlichen Gebot der Normenklarheit entsprechen muss, zulässig sind (vgl. BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 - 1 BvR 209/83 u.a. -, Ls 2, BVerfGE 65, 1 ff., Juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2020 - 14 MB 2/20

    Landtagspräsident darf Ermittlungsakten vorerst nicht an den Ältestenrat

    Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung sind nur zu diesen Zwecken und nur auf einer verfassungsgemäßen gesetzlichen Grundlage, die dem staatlichen Gebot der Normklarheit entsprechen muss, zulässig (vgl. zum Ganzen: Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschl. v. 27.07.2016 - 2 MB 11/16 -, juris Rn. 20).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.12.2021 - 2 LA 390/18

    Ablehnung der Übernahme einer Lehrerin in das Beamtenverhältnis wegen

    Ein solches Gebot folgt auch nicht aus dem Senatsbeschluss vom 27. Juli 2016 (-2 MB 11/16 -, juris).
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