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   OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17 (https://dejure.org/2020,28727)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 (https://dejure.org/2020,28727)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. August 2020 - 1 KN 10/17 (https://dejure.org/2020,28727)
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (32)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 KN 1/17

    Räumlicher Anwendungsbereich eines Bebauungsplans nach § 13a BauGB;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Etwas anderes gilt nur für sog. "Außenbereichsinseln", wenn diese auf allen Seiten von Bebauung umgeben und damit dem Siedlungsbereich zuzurechnen und von diesem geprägt sind (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 24 - 25, juris; vgl. auch Beschluss vom 27. März 2019 - 1 MR 5/18 -, S. 8 ff., n. v.; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 1/20 -, S. 8, n.v.).

    In Einzelfällen kann - nach strenger Prüfung - dem Innenbereich auch noch eine Fläche für sog. "bauakzessorische" Nutzungen zugeschlagen werden, was aber auf die Bereiche von Terrassen oder kleine hausnahe Gärten beschränkt bleiben muss (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 33, juris m. w. N.; Urteil vom 21. Oktober 2019 - 1 LB 3/17 -, S. 10, n.v.).

    Es handelt sich bei allen drei Bereichen auch nicht um sogenannte "Außenbereichsinseln", für die gegebenenfalls eine Einbeziehung in einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB zulässig sein kann (vgl. hierzu: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 24 f., juris; Beschluss vom 27. März 2019 - 1 MR 5/18 -, S. 8 ff., n. v.; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 1/20 -, S. 8, n.v.), denn es fehlt jeweils daran, dass diese Bereiche auf allen Seiten von Bebauung umgeben und damit dem Siedlungsbereich zuzurechnen und von diesem geprägt sind.

    Die Aufhebung der genannten Vorschrift erfolgte im Hinblick auf deren Europarechtswidrigkeit (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 39, juris mit Verweis auf EuGH, Urteil vom 18. April 2013, C-463/11, NVwZ-RR 2013, 503 ff.).

  • OVG Niedersachsen, 21.03.2019 - 1 KN 9/17

    Art der baulichen Nutzung; Ausnahme; Einzelhandelssteuerung; Maß der baulichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Der Eigentümer des Grundstücks ... - zugleich Eigentümer weiterer Grundstücke im Plangebiet - ist Antragsteller in dem, ebenfalls gegen den Bebauungsplan Nr. 118 gerichteten, anhängigen Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17, das aufgrund übereinstimmender Anträge der Beteiligten mit Beschluss vom 15. Juni 2020 ruhend gestellt worden ist.

    Der Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17 führt nach eigenen Darlegungen gegen die einzelnen Mitglieder der Antragstellerin zugleich zivilgerichtliche Verfahren.

    Insoweit ist in dem Verfahren 1 KN 9/17 vorgetragen worden, der Bebauungsplan Nr. 118 verstoße deshalb gegen § 1 Abs. 4 BauGB, weil die Schaffung barrierefreien Wohnraums, insbesondere einer Aufzugsanlage, aufgrund der geringen Zulassung von Wohneinheiten nicht wirtschaftlich sei.

    Im Beteiligungsverfahren hat der Antragsteller in dem Normenkontrollverfahren 1 KN 9/17 insoweit zwar vortragen lassen, dass die Baufenster an den Baufenstern der ersten Reihe "klebten"; eine bauliche Nutzung der hinteren Grundstücksflächen werde hierdurch ausgeschlossen (Abwägungsprotokoll vom 18. März 2015, Ziffer 2.3, S. 7.32, Beiakte C).

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch seine Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern kann (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 4. Juni 2008 - 4 BN 13.08 -, Rn. 5, juris m. w. N.; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 18 -, n. v.).

    Da die Aufhebung nicht mit einer Übergangsregelung verknüpft wurde und insbesondere nicht zur Beschränkung von Rechtsmitteln führt, ist das neu erlassene Gesetz nach den Grundsätzen des sog. intertemporalen Prozessrechts auch auf das vorliegende Verfahren sofort anwendbar (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. September 2018 - 1 KN 19/16 -, Rn. 24 f., juris; Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 20, n. v.).

    Als Gebiete, die für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt er beispielhaft die im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan abgelöst werden soll (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 22, 24, juris, mit Verweis auf BT-Drs. 16/2496 S. 12 zu Nr. 8 und Abs. 1; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 23 ff., n. v.).

    Die Pflicht zur Anpassung, die § 1 Abs. 4 BauGB statuiert, zielt nicht auf "punktuelle Kooperation", sondern auf dauerhafte Übereinstimmung der beiden Planungsebenen (ausführlich: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 29, n. v.).

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Als Gebiete, die für Bebauungspläne der Innenentwicklung in Betracht kommen, nennt er beispielhaft die im Zusammenhang bebauten Ortsteile im Sinne des § 34 Abs. 1 BauGB, innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche brachgefallene Flächen sowie innerhalb des Siedlungsbereichs befindliche Gebiete mit einem Bebauungsplan, der infolge notwendiger Anpassungsmaßnahmen geändert oder durch einen neuen Bebauungsplan abgelöst werden soll (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 22, 24, juris, mit Verweis auf BT-Drs. 16/2496 S. 12 zu Nr. 8 und Abs. 1; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 23 ff., n. v.).

    Eine "Innenentwicklung nach außen" ermöglicht § 13a BauGB nicht (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 25, juris).

    Dieser Fehler ist beachtlich (BVerwG, Urteil vom 4. November 2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 27, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bauleitplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 45, juris, mit Verweis auf BVerwG, Urteil vom 27. März 2013 - 4 CN 7.11 -, Rn. 10, juris).

    Sind solche Maßnahmen möglich, ist das Vollzugshindernis überwindbar und ein Verstoß gegen § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB ausgeschlossen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 53 f., juris m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.01.1996 - 11a D 127/92

    Bauleitplanung: Abwägungsgebot bei Überplanung einer vorhandenen Gartenkolonie

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Die Vorschrift fordert nur die Angabe des Begünstigten (OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1996 - 11a D 127/92.NE -, Rn. 10, juris).

    Das Recht selbst ist bei seiner Begründung, z. B. durch Bestellung und Eintragung einer (öffentlich-rechtlichen) Baulast oder (privatrechtlichen) Dienstbarkeit, im Einzelnen genau zu bestimmen (OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1996 - 11a D 127/92.NE -, Rn. 10, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 1/20

    Darlegungspflichten im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzantrages nach § 47

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Etwas anderes gilt nur für sog. "Außenbereichsinseln", wenn diese auf allen Seiten von Bebauung umgeben und damit dem Siedlungsbereich zuzurechnen und von diesem geprägt sind (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 24 - 25, juris; vgl. auch Beschluss vom 27. März 2019 - 1 MR 5/18 -, S. 8 ff., n. v.; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 1/20 -, S. 8, n.v.).

    Es handelt sich bei allen drei Bereichen auch nicht um sogenannte "Außenbereichsinseln", für die gegebenenfalls eine Einbeziehung in einen Bebauungsplan nach § 13a BauGB zulässig sein kann (vgl. hierzu: Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 26. Juli 2017 - 1 KN 1/17 -, Rn. 24 f., juris; Beschluss vom 27. März 2019 - 1 MR 5/18 -, S. 8 ff., n. v.; Beschluss vom 31. März 2020 - 1 MR 1/20 -, S. 8, n.v.), denn es fehlt jeweils daran, dass diese Bereiche auf allen Seiten von Bebauung umgeben und damit dem Siedlungsbereich zuzurechnen und von diesem geprägt sind.

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.09.2018 - 1 KN 19/16

    Anwendbarkeit der Aufhebung von VwGO a.F. § 47 Abs 2a auf "alte"

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Da die Aufhebung nicht mit einer Übergangsregelung verknüpft wurde und insbesondere nicht zur Beschränkung von Rechtsmitteln führt, ist das neu erlassene Gesetz nach den Grundsätzen des sog. intertemporalen Prozessrechts auch auf das vorliegende Verfahren sofort anwendbar (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 28. September 2018 - 1 KN 19/16 -, Rn. 24 f., juris; Urteil vom 16. Juni 2020 - 1 KN 18/15 -, S. 20, n. v.).

    OVG, Urteil vom 28. September 2018 - 1 KN 19/16 -, Rn. 38, juris).

  • BVerwG, 28.04.2016 - 9 A 9.15

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Bestandskraft; Verfahrensfehler;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Weitergehende Anforderungen an die Methodik der Bestandserfassung (vgl. zum Planfeststellungsrecht: BVerwG, Urteil vom 28. April 2016 - 9 A 9.15 -, Rn. 129, juris) sind nicht geboten, denn anders als der Planfeststellungsbeschluss ist der Bebauungsplan keine unmittelbare Bauzulassungsentscheidung, sondern zunächst eine - vorgelagerte - Angebotsplanung.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.2013 - 2 D 37/12

    Größere Flexibilität als hinreichendes Argument einer Gemeinde für die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2020 - 1 KN 10/17
    Die Antragsgegnerin wäre aber angesichts der Eigentumsbetroffenheiten gehalten gewesen, zu prüfen, ob eine andere als die gewählte Variante sich unter Berücksichtigung aller abwägungserheblichen Belange eindeutig als die bessere, weil öffentliche und private Belange insgesamt schonendere hätte aufdrängen müssen (vgl. hierzu OVG NRW, Urteil vom 27. Mai 2013 - 2 D 37/12.NE -, Rn. 168 ff., juris).
  • OVG Niedersachsen, 15.11.2018 - 1 KN 29/17

    Artenschutz; Ausgleichsmaßnahme; CEF-Maßnahme; FFH-Verträglichkeitsprüfung;

  • BVerwG, 19.09.2002 - 4 CN 1.02

    Teilnichtigkeit; Abschnittsbildung; reformatio in peius; "bedingter"

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2010 - 2 D 64/08

    Rechtmäßigkeit eines Bebauungsplans bei Unwirksamkeit einzelner Festsetzungen zum

  • BVerwG, 06.11.2013 - 9 A 14.12

    Naturschutzvereinigung; Planfeststellung; Linienbestimmung; Habitatschutz;

  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.2006 - 1 KN 4/06
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 26.09.2018 - 3 K 11/14
  • BVerfG, 19.12.2002 - 1 BvR 1402/01

    Zur Verletzung von GG Art 14 Abs 1 durch Normenkontrollurteil zur Rechtmäßigkeit

  • VGH Bayern, 30.03.2010 - 8 N 09.1861

    Normenkontrollverfahren, Straßenbebauungsplan für Ortsumfahrung, Artenschutz

  • EuGH, 18.04.2013 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • BVerwG, 09.05.1997 - 4 N 1.96

    Bauplanungsrecht - Ausgleich eines planbedingten Eingriffs i.S. von § 8a Abs. 1

  • BVerwG, 27.03.2014 - 4 CN 3.13

    Bebauungsplan; Rechtswirksamkeit; Straßenplanung; faktisches Vogelschutzgebiet;

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 2.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

  • OVG Sachsen, 14.01.2016 - 1 C 5/13

    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Normenkontrolle; Abwägungsergebnis

  • BVerwG, 31.08.2000 - 4 CN 6.99

    Eingriff, naturschutzrechtlicher; Innenbereich; Landesrecht; Maß der baulichen

  • BVerwG, 27.03.2013 - 4 CN 7.11

    Anforderungen an die städtebauliche Rechtfertigung bauleitplanerischer

  • BVerwG, 05.05.2015 - 4 CN 4.14

    Bebauungsplanung; Erforderlichkeit; Abwägung; Konflikttransfer; Umlegung;

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.10.2019 - 1 LB 3/17

    Bauvorbescheid für ein Einfamilienhaus: Ausweitung eines im Zusammenhang bebauten

  • BVerwG, 04.06.2008 - 4 BN 13.08

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzbedürfnis im Normenkontrollverfahren

  • BVerwG, 10.04.2019 - 9 A 24.18

    Ausbau der A 46 in Wuppertal: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

  • VGH Hessen, 27.10.2016 - 4 C 1869/15

    Gebiet beplant, aber unbebaut: Überplanung im beschleunigten Verfahren möglich?

  • BVerwG, 31.01.2018 - 4 BN 17.17

    Revisionszulassung wegen Divergenz; Betroffenheit eines Grundstückseigentümers

  • VGH Baden-Württemberg, 10.06.2021 - 8 S 949/19

    Beschleunigtes Planverfahren zur Überplanung einer Außenbereichsinsel

    Der von § 13a BauGB vorgenommenen Abgrenzung zwischen Innen- und Außenentwicklung liegt die gesetzliche Wertung zugrunde, dass Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs aufgrund der baulichen Inanspruchnahme und der damit einhergehenden Versiegelung bodenrechtlich weniger schutzwürdig sind als "unberührte" Flächen außerhalb des Siedlungsbereichs (Urteil vom 27.08.2020, a.a.O., juris Rn. 19).

    Ob die Vorschrift des § 13a BauGB die Überplanung eines "Außenbereichs im Innenbereich" erlaubt, hat das Bundesverwaltungsgericht bisher zwar ausdrücklich offengelassen (Urteil vom 04.11.2015, a.a.O., juris Rn. 25) und lediglich betont, Innenentwicklung sei "nur innerhalb des Siedlungsbereichs zulässig" (vgl. Urteil vom 27.08.2020, a.a.O., juris Rn. 15).

    Eine Einbeziehung eröffnet § 13a BauGB unter Berücksichtigung der Regelungsintention (siehe dazu nunmehr auch BVerwG, Urteil vom 27.08.2020, a.a.O., juris Rn. 19) der Stärkung der Innenentwicklung gewachsener städtebaulicher Strukturen und Verringerung der Inanspruchnahme von Freiflächen in diesen Fällen jedenfalls dann, wenn die Flächen aufgrund ihrer relativ geringen räumlichen Ausdehnung noch eindeutig dem besiedelten Bereich zuzuordnen sind und eine entsprechende bauliche (Vor-)Prägung des (künftigen) Plangebietes hinlänglich vorgezeichnet ist (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.08.2020, a.a.O., juris Rn. 76, unter Bezug auf sein Urteil vom 15.01.2015 - 2 D 81/14.NE - sowie VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 29.10.2013 - 3 S 198/12 -, VBlBW 2014, 183, juris Rn. 24 ff; BayVGH, Urteil vom 18.01.2017 - 15 N 14.2033 -, juris Rn. 26; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 24.02.2010 - 1 C 10852/09 - und vom 13.02.2019 - 8 C 11387/18 -, BauR 2019, 922, juris Rn. 31 ff.; Kuschnerus, Der sachgerechte Bebauungsplan, 4. Aufl., Rn. 146; Heyn, BauR 2020, 1091, 1098; so ferner OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris Rn. 44 m.w.N.; a.A. bei Überplanung einer Außenbereichsinsel, die offensichtlich keine bauliche Vorprägung aufweist, OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.02.2019 - 8 C 11387/18 -, BauR 2019, 922, juris Rn. 30 ff.).

    Die von § 13a BauGB bezweckte "Innenentwicklung" schließt im Unterschied zu § 13b BauGB jede Erweiterung des äußeren Umgriffs vorhandener Siedlungsbereiche aus (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.08.2020, a.a.O., juris Rn. 15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.08.2021 - 1 KN 4/17

    Bestimmtheit von Höhen- und Maßfestsetzungen in einem Bebauungsplan

    In diesem Fall kann der Eigentümer die Festsetzung gerichtlich überprüfen lassen, weil eine planerische Festsetzung Inhalt und Schranken seines Grundeigentums bestimmt (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG); die (potenzielle) Rechtswidrigkeit eines derartigen normativen Eingriffs braucht er nicht ungeprüft hinzunehmen (BVerwG, Beschluss vom 31. Januar 2018 - 4 BN 17.17 -, Rn. 5, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27. August 2020 - 1 KN 10/17 -, Rn. 37, juris).

    Das wäre indes nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch seine Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern kann (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27. August 2020 - 1 KN 10/17 -, Rn. 39, juris m. w. N.).

  • OVG Saarland, 17.12.2020 - 2 C 309/19

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan; Errichtung von Mehrfamilienhäusern;

    [vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.8.2020 - 1 KN 10/17 -, juris] Die dargestellten Anforderungen sind hier erfüllt.
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 1465/16

    Erfolgreicher Normenkontrollantrag eines anerkannten Umweltverbandes gegen einen

    Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG müssen den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020 - 9 B 5/20 -, juris Rdnr. 21; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 69; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris Rdnr. 65; Blessing/Scharmer, a.a.O., S. 63/64 Rdnr. 193; Gläß in: BeckOK UmweltR, BNatSchG, Stand: 01.07.2021, BNatSchG § 44 Rdnr. 73 - 74a).
  • VGH Hessen, 15.12.2021 - 3 C 2327/16

    Fürunwirksamerklärung eines Bebauungsplans aufgrund der Vernachlässigung von

    Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen im Sinne von § 44 Abs. 5 Satz 3 BNatSchG müssen den für CEF-Maßnahmen im EU-Leitfaden FFH geregelten Anforderungen des Gemeinschaftsrechts entsprechen, was sowohl bei der Betroffenheit von Arten nach Anhang IV Buchstabe a der FFH-Richtlinie als auch für sämtliche europäische Vogelarten gilt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 15.07.2020 - 9 B 5/20 -, juris Rdnr. 21; BVerwG, Urteil vom 18.03.2009 - 9 A 39/07 -, juris Rdnr. 69; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris Rdnr. 65; Blessing/Scharmer, a.a.O., S. 63/64 Rdnr. 193; Gläß in: BeckOK UmweltR, BNatSchG, Stand: 01.07.2021, BNatSchG § 44 Rdnr. 73 - 74a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.05.2022 - 1 KN 3/18

    Notwendigkeit der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens vor Aufstellung

    Aus diesem Grunde ist eine naturschutzfachliche Meinung einer anderen Einschätzung nicht bereits deshalb überlegen oder ihr vorzugswürdig, weil sie umfangreichere oder aufwendigere Ermittlungen oder strengere Anforderungen für richtig hält (Urteil des Senats vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, Rn. 60, juris m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.02.2023 - 1 KN 2/18

    Bestimmtheit; Bezugspunkt; Gebäudehöhe; Höhenlinie; Inanspruchnahme privater

    Als sog. Planinnenliegerin kann sie demgemäß zur Überprüfung stellen, ob diese Festsetzungen rechtmäßig sind, insbesondere auf einer fehlerfreien planerischen Abwägung beruhen (BVerwG, Beschluss vom 31.01.2018 - 4 BN 17.17 -, juris, Rn. 5; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris, Rn. 37, und Urteil vom 05.08.2021 - 1 KN 4/17 -, juris, Rn. 37).

    Das wäre nur dann der Fall, wenn sich die Inanspruchnahme des Gerichts als nutzlos erwiese, weil der Antragsteller durch die von ihm angestrebte Unwirksamkeitserklärung des angefochtenen Bebauungsplans keine tatsächlichen Vorteile ziehen und auch seine Rechtsstellung (aktuell) nicht verbessern kann (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris, Rn. 39 m.w.N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung;

    Das ist dann anzunehmen, wenn mit der Folge des Verzichts auf eine Umweltprüfung und einen Umweltbericht ein beschleunigtes Verfahren im Sinne von § 13a BauGB durchgeführt wird, ohne dass die Voraussetzungen dafür vorliegen (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 27.03.2019 - 1 MR 5/18 -, n. v.; vgl. auch Schl.-Holst. OVG, Urteil vom vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, Rn 55 bei juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.05.2023 - 1 MR 10/20

    Zur Zulässigkeit eines Antrags nach § 80 Abs. 7 Satz 2 VwGO

    Die Leitlinien des Landesbetriebs Straßenbau und Verkehr sind auf die Erstellung eines Bebauungsplans nicht ohne Weiteres übertragbar, da der Bebauungsplan, anders als der Planfeststellungsbeschluss keine unmittelbare Bauzulassungsentscheidung, sondern zunächst eine - vorgelagerte - Angebotsplanung ist (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, juris, Rn. 62).
  • OVG Schleswig-Holstein, 09.06.2022 - 1 KN 11/18

    Heilung von Mängeln der Bestimmtheit im Planaufstellungsverfahren; Lagerräume für

    Der Mangel der unterlassenen Umweltprüfung müsste aber innerhalb der Jahresfrist des § 215 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB gerügt worden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.11.2015 - 4 CN 9.14 -, Rn. 31, juris; Urteil vom 25.06.2020 - 4 CN 5.18 -, Rn. 35, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 27.08.2020 - 1 KN 10/17 -, Rn. 55, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 1 MR 7/22
  • VG Schleswig, 13.01.2022 - 2 B 10006/21

    Kein Abwehrrecht des Nachbarn aus der formellen Baurechtswidrigkeit einer

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