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   OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91   

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OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91 (https://dejure.org/1991,9647)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.11.1991 - 5 L 195/91 (https://dejure.org/1991,9647)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. November 1991 - 5 L 195/91 (https://dejure.org/1991,9647)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • VG Schleswig - 10 A 161/88
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 12.82

    Jugendwohlfahrtsgesetz (JWG) als Rechtsgrundlage für eine Jugendhilfe -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Gemäß § 6 Abs. 2 JWG gehört zu dieser Hilfe - als Annex - die Gewährung des notwendigen Lebensunterhalts durch den Beklagten (BVerwGE 52, 214; 67, 256).

    Bestimmend für die Höhe des Anspruchs auf wirtschaftliche Hilfe im Rahmen des § 6 Abs. 2 JWG/§ 39 Abs. 3 KJHG ist, welcher Bedarf durch die Geldleistung (die mißverständlich als "Pflegegeld" bezeichnet wird, vgl. BVerwG 67, 256/257) abgedeckt werden soll.

  • BVerwG, 18.12.1980 - 5 C 23.78

    Prüfungsbefugnis der Kriegsopferfürsorgebehörde - Wunsch des Beschädigten nach

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Die in den Richtlinien des Beklagten definierten drei Stufen sind grundsätzlich geeignet, den unterschiedlichen Pflege- und Erziehungsbedarf der Pflegekinder gleichsam typisierend zu erfassen, ohne daß es deshalb ausgeschlossen ist, ergänzend auf besondere ("singuläre") Umstände des Einzelfalles einzugehen (vgl. BVerwG FEVS 29, 265/269, 270).
  • BVerwG, 24.06.1976 - V C 39.74

    Hilfeempfänger - Raubbau an Gesundheit - Bemessung der Sozialhilfe -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Die - mit anderen Kreisen und mit den Fachbehörden abgestimmten - Richtlinien stellen sicher, daß die Leistungsgewährung in einer dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) entsprechenden Weise erfolgt (vgl. BVerwGE 51, 55/58; E 62, 161/165).
  • BVerwG, 31.03.1977 - 5 C 22.76

    Öffentliche Jugendhilfe - Erziehungsanspruch - Wirtschaftliche Hilfe -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Gemäß § 6 Abs. 2 JWG gehört zu dieser Hilfe - als Annex - die Gewährung des notwendigen Lebensunterhalts durch den Beklagten (BVerwGE 52, 214; 67, 256).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.11.1982 - 8 A 56/81
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Die Gewährung eines - über den vorgenannten Katalog hinausgehenden - Erziehungsbeitrages für die das Kind betreuenden und erziehenden Pflegeeltern ist vom gesetzlichen Anspruch aus § 6 Abs. 2 JWG nicht notwendigerweise umfaßt (vgl. OVG Münster, Urteil v. 08.11.1982 - 8 A 56/81 - FEVS 32, 416/418).
  • BVerwG, 09.04.1981 - 5 C 10.80

    Preisgrenzen für Hilfen zur Anschaffung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Die - mit anderen Kreisen und mit den Fachbehörden abgestimmten - Richtlinien stellen sicher, daß die Leistungsgewährung in einer dem Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 GG) entsprechenden Weise erfolgt (vgl. BVerwGE 51, 55/58; E 62, 161/165).
  • BVerwG, 07.02.1980 - 5 C 73.79

    Pflegegeld - Anrechenbarkeit von Kindergeld - Nachrang der öffentlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Die Gewährung von Hilfen zum notwendigen Lebensunterhalt betreffen zunächst die notwendigen Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung, Reinigung, Körper- und Gesundheitspflege, Hausrat, Unterkunft, Heizung und Beleuchtung, Schulbedarf, Bildung und Unterhaltung (BVerwG, Urteil v. 07.02.1980 - 5 C 73.79 - FEVS 28, 177/180).
  • BVerwG, 27.06.1991 - 5 C 4.87

    Seelisch behinderte Jugendliche - Eingliederungshilfe - Jugendhilfe

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.11.1991 - 5 L 195/91
    Sie berücksichtigen im Sinne einer Negativabgrenzung auch Bedarfslagen, die nach anderen gesetzlichen Grundlagen erfaßt werden; dies betrifft insbesondere körperliche, geistige oder seelische wesentliche Behinderungen im Sinne der §§ 39 ff BSHG (i.V.m. der EinglHVO; vgl. Abschnitt II lit. b der Richtlinien; allgemein zum Verhältnis Eingliederungshilfe/Jugendhilfe vgl. BVerwG, Urt. v. 27.06.1991 - 5 C 4.87 - FEVS 42, 8/11).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.1996 - 5 L 228/95

    Jugendhilfeleistung; Behinderter; Sonderpflegevertrag; Pflegeeltern;

    Da für Jugendhilfeleistungen an Behinderte der pflegerische Bedarf nicht maßgeblich ist (Urteil des Senats vom 27.11.1991, 5 L 195/91, Gemeinde 1993, 85), bleibt Pflegegeld nach § 69 BSHG von der Höhe der Jugendhilfeleistungen grundsätzlich unbeeinflußt.

    Der Senat hat bereits entschieden, daß für die Gewährung von Jugendhilfeleistungen an Behinderte der pflegerische Bedarf, der durch die Behinderungen ausgelöst wird, bei der Bemessung (Höhe) nicht maßgeblich ist (Urt. v. 27.11.1991 - 5 L 195/91 - in: Die Gemeinde SH 1993, 85/86).

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