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   OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21 (https://dejure.org/2022,4023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.02.2022 - 4 LB 8/21 (https://dejure.org/2022,4023)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. Februar 2022 - 4 LB 8/21 (https://dejure.org/2022,4023)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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    Anforderungen an die Begründung einer Berufung i.R.d. Erteilung eines Reiseausweises

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerwG, 23.09.1999 - 9 B 372.99

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt im Übrigen wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschl. v. 23.09.1999 - 9 B 372.99 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 04.08.2016 - 1 B 69.16 -, juris Rn. 3).
  • BVerwG, 09.07.2019 - 9 B 29.18

    Rechtswidrigkeit bzw. Nichtigkeit eines Abgabenbescheides

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Hierfür ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschl. v. 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. des Senats v. 04.10.2019 - 4 LB 13/18 -, juris Rn. 28).Ohne die Offenlegung des Ergebnisses einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fehlt es an der Grundlage, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Begründungspflicht dem Berufungsverfahren hat geben wollen (VGH München, Beschl. v. 22.02.1999 - 10 B 98.1620 -, juris Rn. 1).
  • VGH Bayern, 22.02.1999 - 10 B 98.1620
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Hierfür ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschl. v. 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. des Senats v. 04.10.2019 - 4 LB 13/18 -, juris Rn. 28).Ohne die Offenlegung des Ergebnisses einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fehlt es an der Grundlage, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Begründungspflicht dem Berufungsverfahren hat geben wollen (VGH München, Beschl. v. 22.02.1999 - 10 B 98.1620 -, juris Rn. 1).
  • BVerwG, 17.12.2015 - 6 B 24.15

    Zulässigkeit der Berufung; pauschaler Hinweis auf Gerichtsentscheidung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Seine Darlegungen müssen aus sich heraus verständlich sein (BVerwG, Beschl. v. 17.12.2015 - 6 B 24.15 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03

    Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Auch begnügte sich das Bundesverwaltungsgericht in dem von ihm zitierten Urteil am Ende damit, dass "weder Zweifel am Willen des Klägers, das Berufungsverfahren durchzuführen, noch an seiner Begründung und am Ziel des Verfahrens" bestanden (BVerwG, Urt. v. 08.03.2004 - 4 C 6.03 -, juris Rn. 22).
  • BVerwG, 04.08.2016 - 1 B 69.16

    Gerichtliche Anforderungen an den Inhalt der verwaltungsrechtlichen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Welche Mindestanforderungen in Anwendung dieser Grundsätze an die Berufungsbegründung zu stellen sind, hängt im Übrigen wesentlich von den Umständen des konkreten Einzelfalles ab (BVerwG, Beschl. v. 23.09.1999 - 9 B 372.99 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 04.08.2016 - 1 B 69.16 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2019 - 4 LB 13/18

    (Keine) Anordnung zur Gestattung der Jagdausübung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.02.2022 - 4 LB 8/21
    Hierfür ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht auszuführen, weshalb das angefochtene Urteil nach der Auffassung des Berufungsführers unrichtig ist und geändert werden muss (BVerwG, Beschl. v. 09.07.2019 - 9 B 29.18 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Beschl. des Senats v. 04.10.2019 - 4 LB 13/18 -, juris Rn. 28).Ohne die Offenlegung des Ergebnisses einer sachlichen Auseinandersetzung mit den Gründen des angefochtenen Urteils fehlt es an der Grundlage, die der Gesetzgeber mit der Einführung der Begründungspflicht dem Berufungsverfahren hat geben wollen (VGH München, Beschl. v. 22.02.1999 - 10 B 98.1620 -, juris Rn. 1).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.06.2023 - 4 LB 6/22

    Unzulässigkeit eines Asylantrages bei subsidiärer Schutzgewährung in Polen

    Hierfür muss der Berufungsführer zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (Beschl. des Senates v. 28.02.2022 - 4 LB 8/21 -, Rn. 4 f. juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2023 - 4 LB 5/21

    Begehren auf Aufhebung eines Planfeststellungsbeschlusses wegen Abwägungsmängeln;

    Der Berufungskläger muss zumindest eine bestimmte tatsächliche Feststellung, eine rechtliche Sachverhaltswürdigung oder eine allgemeine Rechtsauffassung des Verwaltungsgerichts, die dessen Urteil tragen, angreifen (Beschl. des Senats v. 28.02.2022 - 4 LB 8/21 -, juris Rn. 4 f.).
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