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   OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20   

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OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20 (https://dejure.org/2020,28726)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 (https://dejure.org/2020,28726)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 (https://dejure.org/2020,28726)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (32)

  • BVerwG, 05.11.2002 - 9 VR 14.02

    Gemeinde; kommunale Planungshoheit; Bauleitplanung; Fachplanung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine kommunale Bauleitplanung auf hinreichend konkretisierte und verfestigte Planungsabsichten der konkurrierenden Fachplanung Rücksicht nehmen muss (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 8, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2001 - 9 B 57.01 -, Rn. 6, juris).

    Dabei markiert bezüglich eines Fachplanungsvorhabens in der Regel erst die Auslegung der Planunterlagen den Zeitpunkt einer hinreichenden Verfestigung (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 9, juris).

    Insoweit ist zwar in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anerkannt, dass im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben je nach den Umständen des Einzelfalles schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele eintreten kann (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 9, juris; Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 14. Februar 2020 - 4 KS 5/16 -, Rn. 89, juris).

    Der Planungsträger ist nicht gehindert, etwa statt des Ausbaus einer Bestandsstrecke eine Neubaustrecke als Trassenalternative zu erwägen (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 10, juris).

    Diesen Ansatz verfolgt auch das Bundesverwaltungsgericht nicht, sondern ermittelt den Umfang der Bindung im Wege einer Auslegung des Bedarfsgesetzes (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 10, juris).

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO, jedenfalls bei Bebauungsplänen, zunächst die Erfolgsaussichten des in der Sache anhängigen Normenkontrollantrages, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m. w. N.).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m. w. N.; Nds. OVG, Beschluss vom 28. Februar 2020 - 1 MN 153/19 -, Rn. 15, juris; OVG Saarl., Beschluss vom 3. Juni 2020 - 2 B 201/20 -, Rn. 9, juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 9. August 2016 - 5 S 437/16 -, Rn. 25, juris; OVG M.-V., Beschluss vom 28. Oktober 2015 - 3 M 199/15 -, Rn. 17, juris; vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 4. November 2015 - 9 NE 15.2024 -, Rn. 3, juris).

    Nicht erforderlich im Sinne des § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB sind Pläne, die einer positiven Planungskonzeption entbehren und ersichtlich der Förderung von Zielen dienen, für deren Verwirklichung die Planungsinstrumente des Baugesetzbuches nicht bestimmt sind (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 15 ff., juris m. w. N.).

    Deswegen kann die Abgewogenheit einer Bebauungsplanung und ihrer Festsetzungen nicht bereits zum Maßstab für deren städtebauliche Erforderlichkeit gemacht werden (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 15 f., juris m. w. N.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.04.2015 - 2 D 12/13

    Berücksichtigung einer Ausweisung als Mischgebiet im Lärmpegelbereich bei einer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Es ist zudem hinreichend bestimmt geregelt, welcher Lärmpegelbereich jeweils maßgeblich ist und welche Vorkehrungen des passiven Schallschutzes mit Blick auf die DIN 4109-1:2018 "Schallschutz im Hochbau" vorzusehen sind (vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 2 D 12/13.NE -, Rn. 78, juris).

    Die Anforderungen an gesunde Wohnverhältnisse sind jedoch im Regelfall gewahrt, wenn die Orientierungswerte der DIN 18005-1 für Dorf- oder Mischgebiete von 60 dB(A) tags und 50 dB(A) bzw. 45 dB(A) nachts unterschritten werden, da die genannten Baugebiete neben der Unterbringung von (nicht wesentlich) störenden Gewerbebetrieben auch dem Wohnen dienen und die Orientierungswerte hierauf zugeschnitten sind (OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 2 D 12/13.NE -, Rn. 111, juris).

    Die Zumutbarkeit von Verkehrsgeräuschen, auf welche die 16. BImSchV nicht unmittelbar anwendbar ist, bleibt aber stets auch anhand einer umfassenden Würdigung aller Umstände des Einzelfalls und insbesondere der speziellen Schutzwürdigkeit des jeweiligen Baugebiets zu beurteilen (OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 2 D 12/13.NE -, Rn. 113, juris).

  • BVerwG, 22.03.2007 - 4 CN 2.06

    Wohngebiet; Lärmimmissionen; aktiver Lärmschutz; passiver Lärmschutz;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist anerkannt, dass eine Gemeinde, die ein Gebiet neu mit einer Wohnbebauung überplanen will, die Lärmbelastung durch vorhandene und überdies (wie vorliegend) teilweise nicht zugleich der Erschließung des Gebiets dienende Verkehrswege als gewichtigen Belang in ihre Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) einzustellen hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, Rn. 14 f., juris).

    Wenn in derartigen Fällen das Einhalten größerer Abstände ausscheidet, ist durch geeignete bauliche und technische Vorkehrungen (vgl. hierzu auch § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB) dafür zu sorgen, dass keine ungesunden Wohnverhältnisse entstehen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, Rn. 14, juris).

    Vielmehr können für eine derartige Lösung im Einzelfall gewichtige städtebauliche Belange sprechen (BVerwG, Urteil vom 22. März 2007 - 4 CN 2.06 -, Rn. 15, juris).

  • OVG Niedersachsen, 12.05.2022 - 1 KN 14/20

    Abwägung; Antragsbefugnis; Baubeschränkung; Bebauungsplan; Eigentum;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Die Antragstellerinnen wenden sich im Normenkontrollverfahren 1 KN 14/20 gegen den Bebauungsplan Nr. 17, 9.

    Die Antragstellerinnen haben mit Schreiben vom 30. März 2020 schriftlich gegenüber der Antragsgegnerin materielle Rügen hinsichtlich des streitgegenständlichen Bebauungsplans erhoben und gleichzeitig einen Normenkontrollantrag (Az. 1 KN 14/20) mit denselben Einwänden gestellt sowie den Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt.

    Der Antrag nach § 47 Abs. 6 VwGO ist hinsichtlich der Antragstellerinnen zu 1 und 3 zulässig, insbesondere ist der Normenkontrollantrag (1 KN 14/20) am 30. März 2020 innerhalb der Jahresfrist des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO nach Bekanntmachung am 30. März 2019 gestellt worden.

  • BVerwG, 14.11.2012 - 4 BN 5.12

    Zum Verhältnis von Planfeststellungsbeschluss und Bebauungsplan; zum Verhältnis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Die Sperrwirkung der Fachplanung gilt für die kommunale Bauleitplanung allerdings erst mit Wirksamwerden des Planfeststellungsbeschlusses (Reidt a. a. O. Rn. 31), denn ein wirksamer Planfeststellungsbeschluss als bestandskräftiger Verwaltungsakt mit planerischen Festsetzungen genießt gegenüber einem späteren Bebauungsplan nach § 38 Satz 1 BauGB Vorrang (BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 4 BN 5/12 -, Rn. 8, juris).

    In der Konkurrenz zwischen hinreichend konkretisierter und verfestigter, aber noch nicht rechtsverbindlicher Fachplanung und Bauleitplanung muss, wie bereits ausgeführt, letztere im Rahmen der Abwägung (§ 1 Abs. 7 BauGB) auf die in Aussicht genommene Fachplanung - im Umfang der Verfestigung - Rücksicht nehmen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. November 2012 - 4 BN 5/12 -, Rn. 8, juris).

  • BVerwG, 26.11.2003 - 9 C 8.02

    Eisenbahnkreuzung; Kreuzungsrechtsverfahren; Schienenweg; Straße; Herstellung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Insbesondere die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 26. November 2003 (Az. 9 C 8/02) befasst sich zudem ausschließlich mit der Auslegung von § 11 Eisenbahnkreuzungsgesetz, der die Kostentragung bei der Herstellung einer neuen Kreuzung (Absatz 1) bzw. bei der gleichzeitigen Neuanlegung einer Straße und einer Eisenbahn (Absatz 2) regelt.
  • BVerwG, 13.11.2001 - 9 B 57.01

    Schienenwegerecht, Immissionsschutzrecht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    In der Rechtsprechung ist geklärt, dass eine kommunale Bauleitplanung auf hinreichend konkretisierte und verfestigte Planungsabsichten der konkurrierenden Fachplanung Rücksicht nehmen muss (BVerwG, Beschluss vom 5. November 2002 - 9 VR 14.02 -, Rn. 8, juris; vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. November 2001 - 9 B 57.01 -, Rn. 6, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 18.06.2019 - 1 MR 1/19

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen eines baurechtlichen Normenkontrollverfahrens;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Das Vorziehen und Zurücksetzen bestimmter Belange innerhalb des vorgegebenen Rahmens ist die elementare planerische Entschließung der Gemeinde über die städtebauliche Entwicklung und Ordnung und kein aufsichtlich oder gerichtlich nachvollziehbarer Vorgang (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 MR 1/19 -, Rn. 29, juris; Urteil vom 15. März 2018 - 1 KN 4/15 -, Rn. 67, juris).
  • BVerwG, 15.03.2012 - 4 BN 9.12

    Spannungsfeld zwischen konservativer Planung und Verhinderungsplanung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 28.08.2020 - 1 MR 4/20
    Festsetzungen in einem Bebauungsplan sind nur dann als "Negativplanung" unzulässig, wenn sie nicht dem planerischen Willen der Gemeinde entsprechen, sondern nur vorgeschoben sind, um eine andere Nutzung zu verhindern (BVerwG, Beschluss vom 15. März 2012 - 4 BN 9.12 -, Rn. 3, juris) bzw. einen Bauwunsch zu durchkreuzen (Schl.-Holst. OVG, Urteil vom 5. Oktober 2016 - 1 KN 20/15 -, Rn. 44, juris; vgl. auch Beschluss vom 2. September 2013 - 1 MB 19/13 -, Rn. 15, juris).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 14 N 04.3287

    Normenkontrolle, Änderungsbebauungsplan, Herabzonung von Bauland zur privaten

  • BVerwG, 09.11.2017 - 3 A 4.15

    Planfeststellungsbeschluss für neue S-Bahn-Trasse in Fürth Nord rechtswidrig und

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.10.2016 - 1 KN 20/15

    Verletzung des Bestimmtheitsgebots bei Erlass einer Veränderungssperre

  • BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94

    Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2019 - 1 OA 121/19

    Rechtsgemeinschaft; Streitgegenstand; Streitwert

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.03.2018 - 1 KN 4/15

    Pinneberger Bebauungsplan Parkstadt Eggerstedt unwirksam

  • OVG Schleswig-Holstein, 02.09.2013 - 1 MB 19/13

    Anforderungen an den Lauf der Drei-Monats-Frist; Auswirkungen von von den

  • BVerfG, 08.06.1998 - 1 BvR 650/97

    Verbindliche Festschreibung des Verkehrsbedarfs der Eisenbahn in Gesetzesform

  • OVG Saarland, 24.11.1998 - 2 N 1/97

    Gemeinde; Rahmenbetriebsplanzulassung; Bergrecht; Übertagevorhaben; Aufstellung

  • BVerwG, 18.12.1990 - 4 NB 8.90

    Bauleitplanung zur Verhinderung von Fehlentwicklungen und unzulässige

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.02.2020 - 4 KS 5/16

    Straßen- und Wegerecht (Ausbau B 207) - Planfeststellung

  • OVG Niedersachsen, 28.02.2020 - 1 MN 153/19

    Normenkontrolleilantrag; Normenkontrolleilverfahren

  • VGH Bayern, 04.11.2015 - 9 NE 15.2024

    Bebauungsplan, Streitwertfestsetzung, DIN-Vorschrift, Ein- und Ausfahrten,

  • BVerwG, 14.09.2015 - 4 BN 4.15

    Antragsbefugnis für Normenkontrolle; mittelbar Betroffener

  • VGH Bayern, 07.05.2013 - 10 NE 13.226

    Normenkontrollantrag; Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung;

  • VGH Baden-Württemberg, 09.08.2016 - 5 S 437/16

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren - Unterlassung der

  • BVerwG, 04.11.2015 - 4 CN 9.14

    Bebauungsplan der Innenentwicklung; Verfahrensfehler; Beachtlichkeit;

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.07.2017 - 1 KN 17/15

    Unzulässigkeit eines Normenkontrollantrages wegen fehlender Antragsbefugnis;

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 28.10.2015 - 3 M 199/15

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach VwGO § 47 Abs 6, Antragsbefugnis von Anwohnern

  • OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2020 - 1 MR 1/20

    Darlegungspflichten im Rahmen eines vorläufigen Rechtsschutzantrages nach § 47

  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

  • OVG Schleswig-Holstein, 16.06.2020 - 1 KN 18/15

    Normenkontrolle gegen einen Bebauungsplan: Anforderungen an die Verkündung bei

  • OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 1 MR 9/20

    Antrag eines Plannachbarn auf vorläufige Außervollzugsetzung eines

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris).

    Gemäß § 214 Abs. 3 BauGB ist für die Abwägung die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Beschlussfassung über die Satzung - vorliegend am 19. Mai 2020 - maßgebend (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 22, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.09.2020 - 1 MR 5/20

    Festlegung eines Sanierungsgebiets; Sinn und Zweck der Beurkundungs- und

    Die Antragsteller müssen, wie bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO, sowohl die Tatsachen, aus denen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund ergeben, als auch die Tatsachen, aus denen sich die Zulässigkeit des Antrags, insbesondere die Antragsbefugnis ergibt, darlegen und glaubhaft machen (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO; stRspr des Senats, zuletzt Beschluss vom 31. März 2020, - 1 MR 4/20 - n. v.; zur Anwendbarkeit der Grundsätze des § 123 VwGO im Rahmen des § 47 VwGO Bay. VGH, Beschluss vom 7. Mai 2013 - 10 NE 13.226 -, Rn. 25, juris).

    Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind zunächst die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (vgl. zur Prüfung von Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m. w. N.; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, n. v.).

    In diesem Fall kann eine einstweilige Anordnung ergehen, wenn der (weitere) Vollzug vor einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren Nachteile befürchten lässt, die unter Berücksichtigung der Belange des Antragstellers, betroffener Dritter und/oder der Allgemeinheit so gewichtig sind, dass eine vorläufige Regelung mit Blick auf die Wirksamkeit und Umsetzbarkeit einer für den Antragsteller günstigen Hauptsacheentscheidung unaufschiebbar ist (vgl. zur Prüfung von Bebauungsplänen BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m. w. N.; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, n. v., m. w. N.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.11.2020 - 1 MR 10/20

    Außervollzugsetzung der Änderung eines Bebauungsplans der Innenentwicklung;

    Die Antragsteller müssen, wie bei der Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach § 123 VwGO, sowohl die Tatsachen, aus denen sich die Zulässigkeit des Antrags, insbesondere die Antragsbefugnis ergibt, als auch die Tatsachen, aus denen sich Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund ergeben, darlegen und glaubhaft machen (§ 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. 2 ZPO; stRspr des Senats, vgl. Beschluss vom 31.03.2020, - 1 MR 1/20 - n. v.; Beschluss vom 28.08.2020, - 1 MR 4/20 -, Rn. 10 bei juris; zur Anwendbarkeit der Grundsätze des § 123 VwGO im Rahmen des § 47 VwGO Bay. VGH, Beschluss vom 07.05.2013 - 10 NE 13.226 -, Rn. 25 bei juris).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12 bei juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13 bei juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 24.09.2020 - 1 MR 5/20 -, Rn. 33 bei juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.10.2021 - 2 D 1/20

    Einstufung der sog. Wohnungsprostitution bauplanungsrechtlich als gewerbliche

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 21. April 2015 - 2 D 12/13.NE -, juris Rn. 113; OVG S.-H., Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, juris Rn. 45.
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2022 - 1 MR 7/22
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (zum Ganzen: BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris m.w.N.; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris m.w.N.).
  • VG Koblenz, 10.01.2022 - 3 K 385/21

    PCR-Test-Ergebnis ist geeigneter Nachweis für die

    Vielmehr muss die Rechtsgemeinschaft an dem Gegenstand bestehen, der den Streitwert bestimmt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28. August 2020 - 1 MR 4/20 -, juris, Rn. 51).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.09.2021 - 1 MR 2/21

    Normenkontrolleilverfahren; Sicherungsbedürfnis bei einer Veränderungssperre;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 4/22

    Antragsbefugnis und Rechtsschutzinteresse im Normenkontrollverfahren;

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris, m. w. N.; Beschluss des Senats vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris, m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.06.2023 - 1 MR 3/23

    Einstweiliger Rechtsschutzes gegen eine Veränderungssperre zu einem Bebauungsplan

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris, Rn. 12; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, juris, Rn. 13).
  • OVG Schleswig-Holstein, 31.05.2022 - 1 MR 6/22

    Außervollzugsetzung einer Veränderungssperre bei (unzulässiger) Negativplanung

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (BVerwG, Beschluss vom 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, Rn. 12, juris; Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 28.08.2020 - 1 MR 4/20 -, Rn. 13, juris).
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