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   OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15 (https://dejure.org/2017,31051)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.03.2017 - 1 LB 2/15 (https://dejure.org/2017,31051)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 (https://dejure.org/2017,31051)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    Art 14 Abs 1 GG, § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 1 Nr 1 BauGB, § 35 Abs 2 BauGB, § 18a Abs 1 S 2 LPlG SH 2012
    Genehmigungsfähigkeit einer raumbedeutsamen Windenergieanlage; Bestandteil eines landwirtschaftlichen Betriebs; Aquakultur; dienende Funktion für den Betrieb

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

Besprechungen u.ä.

  • jurop.org (Entscheidungsbesprechung)

    Neues zum WEPSG

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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (28)

  • OVG Niedersachsen, 29.10.2015 - 12 LC 73/15

    Kleinwindenergieanlage; Privilegierung; Windenergieanlage

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Wenn dort eine - unterstellt - landwirtschaftliche Aquakultur betrieben werden soll, ist die in 50 m Entfernung dazu vorgesehene Windkraftanlage diesem Betriebsteil auch - untergeordnet - räumlich-funktional zugeordnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, BauR 2009, 473 [bei Juris Rn. 8]; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, 12 LC 73/15, NordÖR 2016, 75 [bei Juris Rn. 24 f.]).

    2.2.2.4.1 Eine der Aquakultur "dienende" Funktion erfordert, dass der betriebsbezogene Anteil der Stromproduktion der Windkraftanlage den zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder zur Abgabe an Dritte verbleibenden Anteil deutlich überwiegt (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, a.a.O., Rn. 8 [betrieblicher Anteil: 2/3]; ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Rn.34, 38 ["ganz überwiegend"] sowie Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [betrieblicher Anteil: 2/3]).

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, a.a.O. [bei Juris Rn. 7 ff.]; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [bei Juris Rn. 21]).

  • BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08

    "Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Wenn dort eine - unterstellt - landwirtschaftliche Aquakultur betrieben werden soll, ist die in 50 m Entfernung dazu vorgesehene Windkraftanlage diesem Betriebsteil auch - untergeordnet - räumlich-funktional zugeordnet (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, BauR 2009, 473 [bei Juris Rn. 8]; OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, 12 LC 73/15, NordÖR 2016, 75 [bei Juris Rn. 24 f.]).

    2.2.2.4.1 Eine der Aquakultur "dienende" Funktion erfordert, dass der betriebsbezogene Anteil der Stromproduktion der Windkraftanlage den zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder zur Abgabe an Dritte verbleibenden Anteil deutlich überwiegt (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, a.a.O., Rn. 8 [betrieblicher Anteil: 2/3]; ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Rn.34, 38 ["ganz überwiegend"] sowie Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [betrieblicher Anteil: 2/3]).

    § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB bietet keine Handhabe dafür, einen landwirtschaftlichen Betrieb unter erleichterten Voraussetzungen um einen von der landwirtschaftlichen Nutzung unabhängigen gewerblich-kaufmännischen Betriebsteil zu erweitern (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, 4 B 44.08, a.a.O. [bei Juris Rn. 7 ff.]; vgl. auch OVG Lüneburg, Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [bei Juris Rn. 21]).

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.1994 - 1 L 141/92

    Pferdehaltung; Landwirtschaftlicher Betrieb

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Der zu schonende Außenbereich darf in der Regel nur für eine langfristig ausgerichtete und gewinnversprechende landwirtschaftlichen Betätigung in Anspruch genommen werden (BVerwG, Urt. v. 19.04.1985, 4 C 13.82, NVwZ 1986, 201 [bei Juris Rn. 14] sowie Urt. v. 11.10.2012, 4 C 9.11, NVwZ 2013, 155; Urt. des Senats v. 27.04.1994, 1 L 141/92, Juris [Rn. 30, 32]).

    Er hat dazu ausreichende und schlüssige Angaben zu "liefern" und trägt insoweit die Beweislast (Urt. des Senats v. 27.04.1994, 1 L 141/92, Juris [Rn. 32]; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 18.02.2013, 1 ZB 11.1389, Juris [Rn. 15] sowie VGH Mannheim, Urt. v. 07.08.1991, 3 S 1075/90, BauR 1992, 208).

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2008 - 12 LB 48/07

    Klage auf Erteilung eines Bauvorbescheides für eine Windkraftanlage seitens des

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Auch bei einer (äußerlich) "großen" Anlage kann dieser Umfang überwiegen, so dass (dann) auch eine "dienende" Funktion gegeben ist (vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, 12 LB 48/07, BauR 2008, 1858 [bei Juris Rn.40-41]).

    2.2.2.4.1 Eine der Aquakultur "dienende" Funktion erfordert, dass der betriebsbezogene Anteil der Stromproduktion der Windkraftanlage den zur Einspeisung in das öffentliche Netz oder zur Abgabe an Dritte verbleibenden Anteil deutlich überwiegt (BVerwG, Beschl. v. 04.11.2008, a.a.O., Rn. 8 [betrieblicher Anteil: 2/3]; ebenso: OVG Lüneburg, Urt. v. 29.04.2008, a.a.O., Rn.34, 38 ["ganz überwiegend"] sowie Urt. v. 29.10.2015, a.a.O. [betrieblicher Anteil: 2/3]).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 17.06.2016 - LVerfG 3/15

    Kommunale Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Die nach § 18a LaPlaG geltende zeitlich begrenzte raumordnerische Unzulässigkeit hält die Frage der endgültigen raumordnerischen Zulässigkeit oder Unzulässigkeit der Anlage "offen"; ihre Antwort ergibt sich (erst) aus den schlussabgewogenen Raumordnungsinstrumenten der Landesplanung (vgl. LVerfG SH, Beschl. vom 17.06.2016, LVerfG 3/15, NVwZ-RR 2016, 801 [Rn. 33, 34, 36]).

    Das Landesverfassungsgericht hat bereits entschieden, dass die Vorschrift die gemeindliche Planungshoheit (Art. 54 Abs. 1 LVerf SH) nicht verletzt; die gemeindliche Planungshoheit wird durch die Norm nicht betroffen (LVerfG, Beschl. v. 17.06.2016, a.a.O., Rn. 32 f.).

  • VG Darmstadt, 19.03.2015 - 7 K 923/12

    Errichtung eines Fischbruthauses

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Nach der Novellierung des BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) sollte der "Strukturwandel in der Landwirtschaft" gefördert werden (vgl. BT-Drs. 15/2250, S. 33), was auch die Nutzung neuer Produktionsmöglichkeiten - bei unmittelbarer Bodenertragsnutzung - einschließen sollte (VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2012, 7 K 656/12, NVwZ-RR 2013, m. w. N.; vgl. auch VG Darmstadt, Urt. v. 19.03.2015, 7 K 923/12.DA, Juris).
  • VG Schleswig, 04.06.2013 - 2 A 29/12

    Verpflichtung zur Änderung der Rechtsgrundlage der erteilten Baugenehmigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Der Versuch der Klägers, eine Genehmigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zu erlangen, ist erfolglos geblieben (Urteil des VG Schleswig vom 04.06.2013, 2 A 29/12, NordÖR 2014, 29; Beschluss des Senats vom 12.08.2013, 1 LA 53/13).
  • VG Hamburg, 28.11.2012 - 7 K 656/12

    Landwirtschaftlicher Betrieb; Ackerbau; Tierarten; Fischzucht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Nach der Novellierung des BauGB durch das Europarechtsanpassungsgesetz Bau (EAG Bau) vom 23.09.2004 (BGBl I, S. 2414) sollte der "Strukturwandel in der Landwirtschaft" gefördert werden (vgl. BT-Drs. 15/2250, S. 33), was auch die Nutzung neuer Produktionsmöglichkeiten - bei unmittelbarer Bodenertragsnutzung - einschließen sollte (VG Hamburg, Urt. v. 28.11.2012, 7 K 656/12, NVwZ-RR 2013, m. w. N.; vgl. auch VG Darmstadt, Urt. v. 19.03.2015, 7 K 923/12.DA, Juris).
  • VGH Bayern, 18.02.2013 - 1 ZB 11.1389

    Antrag auf Zulassung der Berufung wegen ernstlicher Zweifel; Neugründung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Er hat dazu ausreichende und schlüssige Angaben zu "liefern" und trägt insoweit die Beweislast (Urt. des Senats v. 27.04.1994, 1 L 141/92, Juris [Rn. 32]; vgl. auch VGH München, Beschl. v. 18.02.2013, 1 ZB 11.1389, Juris [Rn. 15] sowie VGH Mannheim, Urt. v. 07.08.1991, 3 S 1075/90, BauR 1992, 208).
  • BVerwG, 11.10.2012 - 4 C 9.11

    Außenbereich; landwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb; Schafzucht;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.03.2017 - 1 LB 2/15
    Der zu schonende Außenbereich darf in der Regel nur für eine langfristig ausgerichtete und gewinnversprechende landwirtschaftlichen Betätigung in Anspruch genommen werden (BVerwG, Urt. v. 19.04.1985, 4 C 13.82, NVwZ 1986, 201 [bei Juris Rn. 14] sowie Urt. v. 11.10.2012, 4 C 9.11, NVwZ 2013, 155; Urt. des Senats v. 27.04.1994, 1 L 141/92, Juris [Rn. 30, 32]).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 27.02.1984 - 1 A 103/82

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit einer Forellenproduktion im Außenbereich

  • BVerwG, 14.05.1969 - IV C 19.68

    Zulässigkeit von Fischerhütten im Außenbereich

  • OVG Schleswig-Holstein, 07.03.1995 - 1 L 191/94

    Landwirtschaftliches Gehöft; Freie Landschaft; Windkraftanlage; Strom;

  • BVerwG, 13.12.1974 - IV C 22.73

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

  • BVerwG, 22.11.1985 - 4 C 71.82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines im Außenbereichs gelegenen Wohn- und

  • BVerwG, 19.04.1985 - 4 C 13.82

    Pferdezucht einschließlich reiterlicher Erstausbildung als "Landwirtschaft" i.S.

  • BVerwG, 30.11.1984 - 4 C 27.81

    Begriff des landwirtschaftlichen Betriebes in Fällen "gemischter" Tätigkeit;

  • VGH Baden-Württemberg, 07.08.1991 - 3 S 1075/90

    Eine Pferdepension mit weit auseinanderliegenden Pachtflächen genügt nicht den

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

  • BVerwG, 28.08.1998 - 4 B 66.98

    Bauen im Außenbereich; forstwirtschaftlicher Betrieb; Nebenerwerbsbetrieb;

  • VG Schleswig, 10.09.2015 - 6 A 190/13

    Windenergieanlagen; vorläufige Unzulässigkeit zur Sicherung der Landesplanung; §

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.01.2015 - 1 KN 6/13

    Teilfortschreibung des Regionalplans 2012 für die Planungsräume I und III zur

  • BVerwG, 13.12.2012 - 4 CN 1.11

    Außenbereich; Windkraftanlagen; Flächennutzungsplan; Darstellung einer

  • BVerwG, 23.05.2002 - 4 B 26.02

    Anforderungen an den Zulassungsgrund der Divergenz gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2007 - 2 L 110/04
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2003 - 1 A 11406/01

    Windenergieanlage, Raumbedeutsamkeit, Regionaler Raumordnungsplan, Ziele der

  • OVG Niedersachsen, 29.04.2004 - 1 LB 28/04

    Anspruch auf Erteilung eines Bauvorbescheides für die Errichtung einer

  • BVerwG, 02.08.2002 - 4 B 36.02

    Voraussetzungen für eine Grundsatzrevision; Privilegierung von Windenergieanlagen

  • VGH Bayern, 27.07.2018 - 15 B 17.1169

    Baugenehmigung für Errichtung eines Wohnhauses

    Für die Anerkennung als gem. § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegierter landwirtschaftlicher Betrieb ist aber - neben der Frage, ob er im Falle einer Tierhaltung überwiegend auf selbst erwirtschafteter Futtergrundlage basiert, vgl. § 201 BauGB (vgl. OVG NRW, U.v. 15.2.2013 - 10 A 1606/11 - juris Rn. 44 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, U.v. 29.3.2017 - 1 LB 2/15 - juris Rn. 67 m.w.N.) - ausschlaggebend, ob dieser durch eine spezifisch betriebliche Organisation sowie eine Nachhaltigkeit der Bewirtschaftung gekennzeichnet war.
  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 133/14

    Moratorium für Windkraftanlagen

    Die Voraussetzungen des Sicherungsmoratoriums aus § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG sind vorliegend erfüllt, weil die streitbefangene Windkraftanlage raumbedeutsam iSd § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG ist, da sie schon wegen ihrer Größe weithin sichtbar sein und damit einen erheblichen Einfluss auf das Landschaftsbild in der flachen Landschaft um Rantrum haben wird, so dass eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktion vorliegt (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 m.w.N.).

    Indem § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG nur zur Sicherung der Raumordnungsplanung raumbedeutsame Windkraftanlagen für vorläufig unzulässig erklärt, betrifft diese Vorschrift ausschließlich das Genehmigungsverfahren und regelt nicht die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen, trifft mithin also keine bauplanungsrechtliche Entscheidung (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 mwN).

    § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG trifft nämlich eine nach Tatbestand und Rechtsfolge inhaltlich andere Regelung als § 14 Abs. 2 ROG, da sie abweichend von § 14 Abs. 2 ROG in § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG durch Gesetz generell und nicht lediglich durch Verwaltungsakt im Einzelfall eine befristete - vorläufige - Unzulässigkeit vorsieht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 mwN).

    Zu dieser Sicherung liegen genügend "sicherungsfähige Grundlagen" vor (vgl. OVG Schl.-Holst. Urt. v. 27. März 2017, Az. 1 LB 2/15).

    Nachdem die Landesplanungsbehörde ihre Planungsabsicht bekanntgegeben und zugleich angekündigt hat, die Kriterien zur Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen auf Regionalplanebene zu überarbeiten, ist dem auch im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der Klägerin bestehenden Erfordernis einer hinreichend konkreten Angabe von Planungszielen Genüge getan (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az. 1 LB 2/15 mwN).

    Vielmehr liegt in der Planunterworfenheit von Grundstücken eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az. 1 LB 2/15 mwN).

    Dementsprechend behandelt auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht das landesplanerische Sicherungsmoratorium gemäß § 18 a Abs. 1 Satz 2 LaplaG nicht als andere entgegenstehende öffentlich rechtliche Vorschrift iSd § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, sondern als eigenständiges vorübergehendes Hindernis zur Genehmigungserteilung (Urteil vom 29. März 2017 zum Aktenzeichen 1 LB 2/15).

  • VG Schleswig, 22.11.2017 - 6 A 599/17

    Moratorium für Windkraftanlagen

    Die Voraussetzungen des Sicherungsmoratoriums aus § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG sind vorliegend erfüllt, weil die streitbefangenen Windkraftanlagen raumbedeutsam iSd § 3 Abs. 1 Nr. 6 ROG sind, da sie schon wegen ihrer Größe weithin sichtbar sein und damit einen erheblichen Einfluss auf das Landschaftsbild in der flachen Landschaft zwischen Gettorf und Osdorf haben wird, so dass eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktion vorliegt (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 m.w.N.).

    Indem § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG nur zur Sicherung der Raumordnungsplanung raumbedeutsame Windkraftanlagen für vorläufig unzulässig erklärt, betrifft diese Vorschrift ausschließlich das Genehmigungsverfahren und regelt nicht die planungsrechtliche Zulässigkeit von Windkraftanlagen, trifft mithin also keine bauplanungsrechtliche Entscheidung (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 mwN).

    § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG trifft nämlich eine nach Tatbestand und Rechtsfolge inhaltlich andere Regelung als § 14 Abs. 2 ROG, da sie abweichend von § 14 Abs. 2 ROG in § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG durch Gesetz generell und nicht lediglich durch Verwaltungsakt im Einzelfall eine befristete - vorläufige - Unzulässigkeit vorsieht (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az.: 1 LB 2/15 mwN).

    Zu dieser Sicherung liegen genügend "sicherungsfähige Grundlagen" vor (vgl. OVG Schl.-Holst. Urt. v. 27. März 2017, Az. 1 LB 2/15).

    Nachdem die Landesplanungsbehörde ihre Planungsabsicht bekanntgegeben und zugleich angekündigt hat, die Kriterien zur Ermittlung geeigneter bzw. ausgeschlossener Flächen auf Regionalplanebene zu überarbeiten, ist dem auch im Hinblick auf den Grundrechtsschutz der Klägerin bestehenden Erfordernis einer hinreichend konkreten Angabe von Planungszielen Genüge getan (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az. 1 LB 2/15 mwN).

    Vielmehr liegt in der Planunterworfenheit von Grundstücken eine verfassungsrechtlich unbedenkliche Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. Schl.-Holst. OVG, Urt. v. 29. März 2017, Az. 1 LB 2/15 mwN).

    Dementsprechend behandelt auch das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht das landesplanerische Sicherungsmoratorium gemäß § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG nicht als andere entgegenstehende öffentlich rechtliche Vorschrift iSd § 6 Abs. 1 Nr. 2 BImSchG, sondern als eigenständiges vorübergehendes Hindernis zur Genehmigungserteilung (Urteil vom 29. März 2017 zum Aktenzeichen 1 LB 2/15).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.02.2020 - 5 LB 6/19

    Moratorium zur Sicherung der Windkraftplanung des Landes hat Bestand

    Die Rechtsfolge der vorläufigen Unzulässigkeit lässt einen Auslegungsspielraum, ob damit ein materiell-rechtliches Genehmigungshindernis und damit eine anspruchsvernichtende Wirkung angeordnet wird (so Zachow, Windenergieplanungssicherstellungsgesetz, 2018, S. 162; Bringewat, NordÖR 2016, 240 [243]) oder ob lediglich eine verfahrensrechtliche Vorgabe getroffen wird (so VG Schleswig, Beschluss vom 10. September 2015 - 6 A 190/13 -, Rn. 6, juris; wohl auch OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 55, juris).

    Dem Land steht die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG zu (so bereits OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 53 ff., juris; a.A. Bringewat, NordÖR 2016, 240 [245]; Kindler, Zur Steuerungskraft der Raumordnungsplanung, 2018, S. 171 f; Zachow, Windenergieplanungssicherstellungsgesetz,2018, S.136ff).

    § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG ist mit der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 59 f., juris).

    Fraglich ist die Verhältnismäßigkeit der geltenden Fassung des § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG lediglich (vgl. zur Verfassungsgemäßheit des § 18a LaplaG schon OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 59 f., juris) unter dem Aspekt, ob eine absolute zeitliche Höchstgrenze für die Dauer des Moratoriums besteht, die überschritten ist, bzw. ob die Höchstdauer für ein entschädigungslos hinzunehmendes Moratorium überschritten ist.

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2017 - 1 KN 8/17

    Sicherstellung geplanter Landschaftsschutzgebiete ist unwirksam

    Damit sind alle geplanten Anlagen nach den Kriterien, die der Senat bereits seinem Urteil vom 29.03.2017 (1 LB 2/15, ZNER 2017, 406 ff. [zu 2.1.2.1 der Gründe]) zu Grunde gelegt hat, raumbedeutsam (ebenso: Mitschang/Schwarz/Kluge, UPR 2012, 404 [zu 2.1, Tab. 1]).

    Ebenso, wie (bereits) eine einzelne Windkraftanlage ab einer Höhe von 100 m raumbedeutsam ist (vgl. Urt. des Senats v. 29.03.2017, a.a.O., bei Juris Rn. 49, m. w. N.), ist dies auch für eine Regelung, die - wie hier - für einen bestimmten Bereich die Zulassung solcher Anlagen ausschließt bzw. im Einzelfall nur nach Maßgabe einer Ausnahmeentscheidung (§ 6 Abs. 2 SiStVO i. V. m. § 67 BNatSchG zulassen will (vgl. dazu OVG Münster, Beschl. v. 27.10.2017, 8 A 2351/14, BauR 2018, 502), der Fall.

  • VG Schleswig, 03.07.2020 - 6 A 44/13
    Insofern sind in erster Linie die Dimension (Höhe, Rotordurchmesser), der Standort und die Auswirkungen auf die Raumordnung maßgeblich; diese bestimmen im Einzelfall die Wirkungen der Anlage auf das Landschaftsbild (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 29.3.2017 - 1 LB 2/15 -).

    Bei einer Anlage, die - wie hier - mit knapp 100 m im Flachland weithin sichtbar ist, liegt grundsätzlich eine erhebliche Auswirkung auf den Raum und dessen Funktionen vor (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 29.3.2017, aaO; OVG Koblenz, Urteil v. 20.2.2003 - 1 A 11406/01 -, NVwZ-RR 2003, 619, 620; OVG Münster, Urteil v. 19.9.2006 - 10 A 973/04 -, juris, Rn. 50; Spannowsky/Runkel/Goppel, ROG, 2. Auflage 2018, § 3, Rn. 103).

    Zum einen steht dem Land die Gesetzgebungskompetenz für die Regelung des § 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG zu, da die Regelungen zur Sicherung einer in Aufstellung befindlichen raumordnungsrechtlichen Planung der konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz der Raumordnung nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 31 GG und nicht dem Kompetenztitel für das "Bodenrecht" nach Art. 74 Abs. 1 Nr. 18 GG unterfallen (vgl. OVG Schleswig, Urteil v. 26.2.2020 - 5 LB 6/19 -, Rn. 54, juris; vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 29.3.2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 53 ff., juris).

    "§ 18a Abs. 1 Satz 2 LaplaG ist mit der Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 GG) vereinbar (vgl. auch OVG Schleswig, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, Rn. 59 f., juris).

  • VerfG Schleswig-Holstein, 24.09.2021 - LVerfG 1/18

    Volksinitiative Für die Durchsetzung des Bürgerwillens bei der Regionalplanung

    (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, ZNER 2017, 406 ff., Juris Rn. 55).
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.10.2017 - 1 MR 4/17

    Großflächiger Landschaftsschutz muss mit dem Land abgestimmt werden

    Das folgt aus ihrer Höhe (NH 116, 5 m, RD 130 m, GH 180 m), die nach den Kriterien, die der Senat seinem Urteil vom 29.03.2017 - 1 LB 2/15 (zu 2.1.2.1 der Gründe) - zu Grunde gelegt hat, die Raumbedeutsamkeit begründet (ebenso: Mitschang/Schwarz/Kluge, UPR 2012, 404 [zu 2.1, Tab. 1]).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.01.2020 - 11 B 5.18

    Wirkungen eines Moratoriums zur Sicherung regionalplanerischer Festlegungen von

    Diesbezüglich kann hier auf die überzeugenden Ausführungen des OVG Schleswig-Holstein (Urteil vom 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, juris Rn 52 ff.) zu der gesetzlichen Anordnung einer vorläufigen Unzulässigkeit raumbedeutsamer Windkraftanlagen zur Sicherung der Raumordnungsplanung in § 18a LaPlaG SchlH Bezug genommen werden.

    (a) Im konkreten Fall hat die gem. § 2c Abs. 2 RegBkPlG hierfür zuständige Landesplanungsbehörde noch keine Entscheidung über die Möglichkeit einer Ausnahme von dem erst mit der Bekanntmachung im Juli 2019 wirksam gewordenen, der Sicherung des mit Beschluss vom 27. Juni 2019 eingeleiteten Planungsverfahrens dienenden Moratorium getroffen (insoweit anders der vom OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 29. März 2017 - 1 LB 2/15 -, entschiedene Fall, juris Rn 51).

  • OVG Schleswig-Holstein, 05.07.2018 - 1 LB 5/16

    Bauvorbescheid für die Errichtung eines Betriebes der Zucht, Vermehrung und

    Es ist nicht dessen Aufgabe, etwaig bestehende Verträge und deren Gestaltung "auf Verdacht" zu erforschen; vielmehr ist es Sache des Klägers, die Voraussetzungen einer Privilegierung darzulegen (vgl. Schl.-H. OVG, Urteil vom 29.03.2017 - 1 LB 2/15 -, juris [Rn. 76]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 5/19

    Ausfertigung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung; Erforderlichkeit des

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.02.2020 - 1 MB 24/19

    Radaranlage als Anlage im Sinne des § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2023 - 3a A 55.23

    Umweltrechtsbehelf; Klagebegründungsfrist; Präklusion; Immissionsschutzrechtliche

  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.2020 - 1 KN 6/18

    Normenkontrollantrag gegen eine Landschaftsschutzgebietsverordnung: Anforderungen

  • VG Schleswig, 31.08.2020 - 8 A 820/17

    Baugenehmigung

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