Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,9043
OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.04.2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 (https://dejure.org/2020,9043)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,9043) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Außervollzugsetzung der Landesverordnung zum Verbot der Öffnung von Spielhallen; Folgenabwägung eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen auf Schutz des ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Spielhallen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eilanträge gegen die SARS-CoV-2-BekämpfVO in Schleswig-Holstein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Schließung von Spielhallen, Sportboothäfen und Möbelhäusern rechtmäßig

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 25.02.2015 - 4 VR 5.14

    Einstweiliger Rechtsschutz im Normenkontrollverfahren; ungeklärte Erschließung im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.04.2020 - 3 MR 4/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung bleibt vollziehbar

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    a) Prüfungsmaßstab im Verfahren nach § 47 Abs. 6 VwGO sind in erster Linie die Erfolgsaussichten des in der Hauptsache anhängigen Normenkontrollantrags, soweit sich diese im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes bereits absehen lassen (BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; OVG Schleswig, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris).

    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).

  • BVerfG, 23.10.1951 - 2 BvG 1/51

    Südweststaat

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 06.03.1968 - 1 BvR 975/58

    Schatzanweisungen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Diese Grundrechte sind auch auf juristische Personen des Privatrechts - wie hier die Antragstellerin - anwendbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.03.1968 - 1 BvR 975/58 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07 u.a. -, juris Rn. 85).
  • BVerfG, 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20

    Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung nach § 1 Abs. 1

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
  • VGH Bayern, 30.03.2020 - 20 NE 20.632

    Keine Außervollzugsetzung der Bayerischen Verordnung über befristete

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Die für den Erlass der einstweiligen Anordnung sprechenden Erwägungen müssen die gegenläufigen Interessen dabei deutlich überwiegen, mithin so schwer wiegen, dass der Erlass der einstweiligen Anordnung - trotz offener Erfolgsaussichten der Hauptsache - dringend geboten ist (vgl. BVerwG, Beschl. v. 25.02.2015 - 4 VR 5.14 -, juris Rn. 12; vgl. auch BayVGH, Beschl. v. 30.03.2020 - 20 NE 20.632 -, juris Rn. 31ff.).
  • BVerfG, 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20

    Gottesdienstverbot bedarf als überaus schwerwiegender Eingriff in die

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Bei einer Abwägung der Folgen eines zeitlich befristeten Eingriffs in die Berufsausübungsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) mit dem Grundrecht behandlungsbedürftiger, teilweise lebensbedrohlich erkrankender Personen aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG setzt sich der Schutz des Lebens und der körperlichen Unversehrtheit durch (so im Ergebnis auch BVerfG, Beschl. v. 10.04.2020 - 1 BvQ 28/20 -, juris Rn. 11 ff.; Beschl. v. 09.04.2020 - 1 BvQ 29/20 -, juris Rn. 6 ff.; Beschl. v. 07.04.2020 - 1 BvR 755/20 -, juris Rn. 8 ff.; vgl. zur Folgenabwägung zugunsten eines möglichst weitgehenden Gesundheits- und Lebensschutz: Schl.-Holst. OVG, Beschl. v. 09.04.2020 - 3 MR 4/20 -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 1 BvR 1554/89

    Versorgungsanwartschaften

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Der Gleichheitssatz gebietet, wesentlich Gleiches gleich und wesentlich Ungleiches ungleich zu behandeln (stRspr., vgl. nur BVerfG, Urt. v. 23.10.1951 - 2 BvG 1/51 -, juris Rn. 18; Beschl. v. 15.07.1988 - 1 BvR 1554/89 u.a. -, juris Rn. 63).
  • BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07

    Verfassungsbeschwerden gegen die Eingliederung privater Unternehmen in den

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Diese Grundrechte sind auch auf juristische Personen des Privatrechts - wie hier die Antragstellerin - anwendbar (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.03.1968 - 1 BvR 975/58 -, juris Rn. 40; BVerfG, Beschl. v. 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07 u.a. -, juris Rn. 85).
  • VGH Bayern, 16.04.2020 - 20 NE 20.782

    Spielhallen und Corona - Abwägung zwischen Berufsfreiheit und Schutz des Lebens

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.04.2020 - 3 MR 10/20
    Würde der Vollzug der Verordnung jedoch ausgesetzt, wäre mit hinreichender Wahrscheinlichkeit aufgrund des Publikumsverkehrs in den Spielhallen der Antragstellerin und dem gleichzeitigen längerfristigen Aufenthalt mehrerer Personen in geschlossenen Räumen mit vermehrten Infektionsfällen zu rechnen, die nach der aktuellen Risikobewertung des nach § 4 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 IfSG hierzu berufenen Robert-Koch-Instituts vom 26. März 2020 (vgl. https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikobewertung.html) zwingend so weit wie möglich zu verhindern sind, um die weitere Ausbreitung des Virus zu verzögern und damit Zeit für die Schaffung von Behandlungskapazitäten sowie für die Durchführung und Entwicklung von Schutzmaßnahmen und Behandlungsmöglichkeiten zu gewinnen (so auch BayVGH, Beschl. v. 16.04.2020 - 20 NE 20.782 -, juris).
  • BVerfG, 07.04.2020 - 1 BvR 755/20

    Erfolglose Eilanträge im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.04.2020 - 3 MR 9/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Outlet-Center gleichheitswidrig

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2020 - 6 B 11345/20

    Betrieb einer Tennishalle durch Corona-Bekämpfungsverordnung verboten

    Die nach § 32 Satz 1 und 2 i. V. m. § 28 Abs. 1 Satz 1 IfSG zudem gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 20.08.2020 - 6 B 10868/20

    Bordellschließung zur Corona-Bekämpfung rechtmäßig

    Die danach gebotene Ermessensbetätigung ist dadurch gekennzeichnet, dass dem Verordnungsgeber unter infektionsschutzrechtlichen Gesichtspunkten ein weiter Ermessens- bzw. Beurteilungsspielraum zusteht (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, juris, Rn. 23).
  • VerfGH Sachsen, 14.05.2020 - 78-IV-20

    Coronaverordnung: Eilantrag gegen Schließung von Spielhallen erfolglos

    Der Verfassungsgerichtshof lässt offen, ob die Öffnung verschiedener Ladengeschäfte gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 1, 2 SächsCoronaSchVO, nicht aber von Spielhallen im Hinblick auf den Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 18 Abs. 1 SächsVerf (vgl. SächsVerfGH, Beschluss vom 30. April 2020 - Vf. 61-IV-20 [e.A.] u.a.) aus infektionsschutzrechtlicher Sicht sachlich hinreichend gerechtfertigt ist (vgl. hierzu auch OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 23; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 23. April 2020 - 1 S 1003/20 - Pressemitteilung abrufbar unter juris) oder die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist.

    Damit entfiele eine vom Verordnungsgeber gewählte Maßnahme, die - was hier nicht abschließend beurteilt werden kann, aber im Rahmen der Folgenabwägung unter Berücksichtigung einer Einschätzungsprärogative auch des Verordnungsgebers unterstellt werden muss - geeignet ist, das angestrebte Ziel zu erreichen, die Infektionsraten des Corona-Virus durch eine Begrenzung der persönlichen Kontakte möglichst gering zu halten und so der Gefahr der Erkrankung oder einer Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen zu begegnen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29. April 2020 - 1 BvQ 47/20 - juris Rn. 16 [Einzelhandel]; BayVGH, Beschluss vom 16. April 2020 - 20 NE 20.782 - juris Rn. 14 [Spielhallen]; OVG SH, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 - juris Rn. 24 [Spielhallen]).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.05.2020 - 11 S 49.20

    Spielhallen dürfen in Brandenburg coronabedingt auch weiterhin nicht öffnen

    Dadurch könnte durch eine höhere Virenkonzentration im geschlossenen Raum einer Spielhalle eine höhere Ansteckungsgefahr gegeben sein als in den derzeit (teilweise) geöffneten Betrieben und Einrichtungen (OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 29. April 2020 - 3 MR 10/20 -, Rn. 23, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 3 MR 15/20

    SARS-CoV-2-Bekämpfungsverordnung: Schließung von Möbelhäusern

    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.05.2020 - 3 MR 23/20

    Beschränkung der Verkaufsfläche auf 800 m² während der Corona-Pandemie bei

    Insoweit hat der Senat zu dem für den Betrieb von Spielhallen angeordneten Öffnungsverbot ausgeführt, dass ein Besuch der Spielhalle auf eine längere Verweildauer in geschlossenen, und damit für die Infektausbreitung geeigneten, Räumlichkeiten angelegt ist und der gebotene Mindestabstand von 1, 5 m nicht ausnahmslos eingehalten werden kann (vgl. Beschl. v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.04.2021 - 3 MB 13/21

    Möbelhaus in Bad Segeberg bleibt geschlossen

    Hinzu kommt die mit dem Möbelkauf in der Regel einhergehende relativ lange Verweildauer im Geschäft (vgl. zu erhöhter Infektionsgefahr bei langer Verweildauer und zur Gefahr der Unterschreitung des Mindestabstands: Beschl. des Senats v. 29.04.2020 - 3 MR 10/20 -); denn es gilt, das große Sortiment zu sichten, bevor eine größere Investition getätigt wird.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht