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   OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 MB 69/17   

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https://dejure.org/2018,14868
OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 MB 69/17 (https://dejure.org/2018,14868)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.05.2018 - 4 MB 69/17 (https://dejure.org/2018,14868)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - 4 MB 69/17 (https://dejure.org/2018,14868)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Übergehen eines bestimmten Vorbringens durch Fehlen einer näheren Auseinandersetzung in den Gründen der Entscheidung; Verfassungsmäßigkeit von § 2a LWVG

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1 ; LWVG § 2a
    Zurückweisung einer Anhörungsrüge; Übergehen eines bestimmten Vorbringens durch Fehlen einer näheren Auseinandersetzung in den Gründen der Entscheidung; Verfassungsmäßigkeit von § 2a LWVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 MB 69/17
    Der in Art. 103 Abs. 1 GG gewährleistete Anspruch auf rechtliches Gehör verbürgt den Beteiligten eines Gerichtsverfahrens vor Erlass einer Entscheidung, die ihre Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um mit ihren Ausführungen und Anträgen Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (BVerfG, Beschl. v. 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02 -, BVerfGE 107, 395).
  • BVerwG, 13.01.2009 - 9 B 64.08

    Anhörungsrüge; rechtliches Gehör; Verfahrensmangel; Darlegungserfordernis;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.05.2018 - 4 MB 69/17
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör begründet - namentlich bei letztinstanzlichen, mit ordentlichen Rechtsmitteln nicht mehr angreifbaren Entscheidungen - keine Pflicht der Gerichte, jedes Vorbringen der Verfahrensbeteiligten in den Gründen der Entscheidung ausdrücklich und umfassend zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.01.2009 - 9 B 64/08 -, juris Rn. 3).
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