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   OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18 (https://dejure.org/2018,22083)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.06.2018 - 2 LA 401/18 (https://dejure.org/2018,22083)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juni 2018 - 2 LA 401/18 (https://dejure.org/2018,22083)
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  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 17/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 - juris, Rn. 88 ff.; 2 LB 46/18; 2 LB 18/18; 2 LB 20/18) hat der Senat entschieden, dass die Heranziehung zur Wehrpflicht bzw. Rekrutierung volljähriger Männer als solches keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung darstellt, weil diese nicht wegen eines der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, sondern alle Männer trifft, die den Wehrdienst abzuleisten haben oder als Reservist wieder eingezogen werden könnten.

    Darüber hinaus hat sich der Senat in den benannten Urteilen vom 4. Mai 2018 der Auffassung des 3. Senats vom 23. November 2016 auch in Anbetracht der seit der Entscheidung eingetretenen Entwicklungen in Syrien sowie den hierzu veröffentlichen Auskünften und Stellungnahmen angeschlossen und entschieden, dass sich syrische Asylbewerber zur Begründung der Anerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht auf die illegale Ausreise und/ oder den längeren Aufenthalt im westlichen Ausland und eine dort erfolgte Asylantragstellung berufen können (vgl. 2 LB 17/18, juris Rn. 34 ff.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.11.2016 - 3 LB 17/16

    Schutzstatus syrischer Flüchtlinge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Der Kläger nimmt insoweit zutreffend auf das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 23. November 2016 (Az. 3 LB 17/16) Bezug, welches diese Frage bereits verneint hat.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 46/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 - juris, Rn. 88 ff.; 2 LB 46/18; 2 LB 18/18; 2 LB 20/18) hat der Senat entschieden, dass die Heranziehung zur Wehrpflicht bzw. Rekrutierung volljähriger Männer als solches keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung darstellt, weil diese nicht wegen eines der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, sondern alle Männer trifft, die den Wehrdienst abzuleisten haben oder als Reservist wieder eingezogen werden könnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.02.2011 - 1 LA 103/10

    Chance zur Legalisierung eines materiell illegalen Gebäudes durch eine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Die Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts stellt keinen Zulassungsgrund dar (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 LA 103/10 - juris, Rn. 6 und vom 27. November 2014 - 1 LA 52/14 - juris, Rn. 6; vgl. zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG: Seeger, in: Kluth/ Heusch, Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1. Mai 2018, § 78 Rn 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 18/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 - juris, Rn. 88 ff.; 2 LB 46/18; 2 LB 18/18; 2 LB 20/18) hat der Senat entschieden, dass die Heranziehung zur Wehrpflicht bzw. Rekrutierung volljähriger Männer als solches keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung darstellt, weil diese nicht wegen eines der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, sondern alle Männer trifft, die den Wehrdienst abzuleisten haben oder als Reservist wieder eingezogen werden könnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 04.05.2018 - 2 LB 20/18

    Weiterhin kein Flüchtlingsstatus für syrische Asylsuchende

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Mit Urteilen vom 4. Mai 2018 (2 LB 17/18 - juris, Rn. 88 ff.; 2 LB 46/18; 2 LB 18/18; 2 LB 20/18) hat der Senat entschieden, dass die Heranziehung zur Wehrpflicht bzw. Rekrutierung volljähriger Männer als solches keine flüchtlingsrechtlich relevante Verfolgung darstellt, weil diese nicht wegen eines der in § 3 Abs. 1 Nr. 1 AsylG genannten Merkmale erfolgt, sondern alle Männer trifft, die den Wehrdienst abzuleisten haben oder als Reservist wieder eingezogen werden könnten.
  • OVG Schleswig-Holstein, 27.11.2014 - 1 LA 52/14

    Zumutbarkeitsgrenze bei Geruchsimmissionen im Außenbereich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Die Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberverwaltungsgerichts stellt keinen Zulassungsgrund dar (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO: OVG Schleswig, Beschlüsse vom 23. November 2011 - 1 LA 103/10 - juris, Rn. 6 und vom 27. November 2014 - 1 LA 52/14 - juris, Rn. 6; vgl. zu § 78 Abs. 3 Nr. 2 AsylG: Seeger, in: Kluth/ Heusch, Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 1. Mai 2018, § 78 Rn 23).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.06.2018 - 2 LA 401/18
    Zudem ist darzustellen, dass sie entscheidungserheblich und ihre Klärung im Berufungsverfahren zu erwarten ist (vgl. zu § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, OVG Schleswig, Beschluss vom 22. November 2017 - 2 LA 117/15 - Rn. 19, juris).
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