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   OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93   

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OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93 (https://dejure.org/1993,9931)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29.07.1993 - 3 L 91/93 (https://dejure.org/1993,9931)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. Juli 1993 - 3 L 91/93 (https://dejure.org/1993,9931)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wiederholung von Prüfungen - Raumtemperatur von 12 Grad; Rüge-Verfahren

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die gerichtliche Überprüfung der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Insoweit steht den Prüfungsbehörden kein der gerichtlichen Überprüfung entzogener Entscheidungsspielraum zu (BVerfG, Beschl. v. 21.12.1992 - 1 BvR 1295/90 -, NJW 1993, 917, 918).
  • BVerwG, 08.08.1979 - 7 B 11.79
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Der Senat teilt die vom Bundesverwaltungsgericht zu der dem § 18 ÄAppO vergleichbaren Bestimmung des § 11 Abs. 1 Approbationsordnung für Apotheker vom 23.08.1971 (BGBl. I S. 1377) vertretene Auffassung, aus der in der Vorschrift statuierten Pflicht, die Gründe für den Rücktritt unverzüglich dem Landesprüfungsamt mitzuteilen, folge darüber hinaus, daß der Rücktritt von der Prüfung unverzüglich erklärt werden müsse (BVerwG, Beschl. v. 08.08.1979 - 7 B 11.79 -, Buchholz 421.0 Nr. 120).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 7 C 67.82

    Universitätsrecht - Prüfung - Mehrstufige Schriftliche Prüfung - Grundsatz der

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277; Urt. v. 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 - 6 B 11.92 -, ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben.
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 38.92

    Kostenentscheidung - Prüfungsrecht - Vorverfahren - Neubewertung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Das Prüfungsverfahren muß daher so gestaltet sein, daß alle Prüfungsteilnehmer in möglichst ungehindertem Wettbewerb die gleichen Möglichkeiten haben, die ihren Fähigkeiten entsprechenden Leistungen zu erbringen, und daß eine unterschiedliche Beeinflussung der Prüfungsleistung und des Prüfungsergebnisses durch außerhalb ihrer Person liegende Umstände möglichst verhindert wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 38.92 - m. w. N.).
  • BVerwG, 29.08.1990 - 7 C 9.90

    Schriftliche Prüfungen - Beeinträchtigung der Prüflinge - Schreibverlängerung -

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Dementsprechend ist anerkannt, daß Lärmeinwirkungen (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 29.08.1990 - 7 C 9.90 -, Buchholz 421.0 Prüfungswesen Nr. 277; Urt. v. 17.02.1984 - 7 C 67.82 -, ebenda Nr. 195) sowie stickige Luft (vgl. dazu BVerwG, Beschl. v. 15.01.1993 - 6 B 11.92 -, ebenda Nr. 309) das Prüfungsverfahren fehlerhaft machen, sofern diese Störungen des Prüfungsablaufs die Erheblichkeitsschwelle überschritten haben.
  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Demgemäß beeinflussen die Grundrechte nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, E 53, 30, 65 = NJW 1980, 759, 763; Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, E 84, 34 = NJW 1991, 2005).
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Demgemäß beeinflussen die Grundrechte nicht nur das gesamte materielle, sondern auch das Verfahrensrecht, soweit dieses für einen effektiven Grundrechtsschutz von Bedeutung ist (BVerfG, Beschl. v. 20.12.1979 - 1 BvR 385/77 -, E 53, 30, 65 = NJW 1980, 759, 763; Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 213/83 -, E 84, 34 = NJW 1991, 2005).
  • BVerwG, 10.07.1964 - VII C 82.64
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Die so bestehende Lücke muß unter dem Gesichtspunkt ausgefüllt werden, daß die Klägerin bei der erforderlich gewordenen Wiederholung den geringstmöglichen Nachteil erleidet (vgl. BVerwG, Urt. v. 10.07.1964 - VII C 82/64 -, NJW 1965, 122).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.04.1987 - 22 A 908/86
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1993 - 3 L 91/93
    Dementsprechend ist es unerheblich, ob die Mitteilung der Gründe noch unverzüglich im Sinne von § 18 Abs. 1 Satz 1 ÄAppO vorgenommen wurde (für einen vergleichbaren Fall bejahend: OVG Münster, Urt. v. 14.04.1987 - 22 A 908/86 -, SPE Prüfungsbedingungen 558).
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