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OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13 |
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OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 29. September 2014 - 14 LB 1/13 (https://dejure.org/2014,50515)
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 67 Abs 1 BG SH, Art 33 Abs 5 GG, Art 11 MRK, Art 9 Abs 3 GG
Disziplinarverfahren gegen eine Lehrerin wegen Teilnahme an einem Streik während der Dienstzeit - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Teilnahme eines Beamten am Streik als Dienstvergehen i.R.e. Verweises; Dienstleistungspflicht eines Beamten hinsichtlich des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst; Beteiligung von Beamten an kollektiven Kampfmaßnahmen
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Teilnahme eines Beamten am Streik als Dienstvergehen i.R.e. Verweises; Dienstleistungspflicht eines Beamten hinsichtlich des unerlaubten Fernbleibens vom Dienst; Beteiligung von Beamten an kollektiven Kampfmaßnahmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 08.08.2012 - 17 A 17/11
- OVG Schleswig-Holstein, 29.09.2014 - 14 LB 1/13
- BVerwG, 26.02.2015 - 2 B 7.15
Wird zitiert von ...
- OVG Schleswig-Holstein, 08.10.2021 - 14 MB 1/21
Vorläufige Dienstenthebung wegen unerlaubtem schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst …
Diese beamtenrechtliche Grundpflicht fordert von Beamtinnen und Beamten vor allem, sich während der vorgeschriebenen Zeit an dem vorgeschriebenen Ort aufzuhalten und dort die ihnen übertragenen dienstlichen Aufgaben wahrzunehmen (vgl. Urteil des Senats vom 29. September 2014 - 14 LB 1/13 -, juris Rn. 21 m.w.N.; BVerwG…, Beschluss vom 31. Juli 2019 - 2 B 56.18 -, juris Rn. 6 m.w.N.).