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   OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22   

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https://dejure.org/2023,8238
OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22 (https://dejure.org/2023,8238)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.01.2023 - 1 MB 23/22 (https://dejure.org/2023,8238)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Januar 2023 - 1 MB 23/22 (https://dejure.org/2023,8238)
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    Beschwerde gegen eine mit einer Zwangsgeldandrohung versehene sofort vollziehbare Baustilllegungsverfügung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2017 - 1 MB 2/17

    Baustilllegung bei formeller Baurechtswidrigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22
    Anders wäre dies nur zu beurteilen, wenn die (nicht genehmigte) geänderte Bauausführung offensichtlich genehmigungsfähig wäre und die Erteilung der Baugenehmigung (deshalb) alsbald zu erwarten wäre (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 26.04.2017 - 1 MB 2/17 -, juris, Rn. 4; Beschluss vom 12.10.2020 - 1 MB 14/20 -, S. 8 Beschl.-Abdr., n. v.).

    Dieser Betrag ist in diesem auf die Erlangung vorläufigen Rechtsschutzes gerichteten Verfahren zu halbieren, mithin auf 5.000,00 Euro (Schl.-Holst. OVG, Beschluss vom 26. April 2017 - 1 MB 2/17 -, Rn. 13, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2020 - 1 LB 4/17

    Baurecht: Klage auf Feststellung der Verfahrensfreiheit; Abgrenzung zwischen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22
    Anders als das Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf das Urteil des Senats vom 6. Februar 2020 (Az. 1 LB 4/17) meine, sei der Begriff von demjenigen im Zivilrecht zu unterscheiden.

    Sie hat sich insbesondere mit der Entscheidung des Senats vom 6. Februar 2020 auseinandergesetzt, wonach eine Instandhaltung nur den bisherigen Zustand erhält (durch Wartung, Vornahme notwendiger Pflege etc.), wohingegen eine Instandsetzung die Wiederherstellung eines einmal vorhanden gewesenen ordnungsgemäßen Zustandes darstellt (Urteil des Senats vom 06.02.2020 - 1 LB 4/17 -, juris, Rn. 49) und unter Heranziehung u. a. von obergerichtlicher Rechtsprechung das von dieser Entscheidung ausgehende Begriffsverständnis des Verwaltungsgerichts beanstandet.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.12.2016 - 10 S 42.15

    Anordnung der Baueinstellung; Abgrenzung von genehmigungsfreien

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22
    Maßgebend ist aber auch hiernach, dass dabei die Identität der baulichen Anlage einschließlich ihres Nutzungszwecks gewahrt bleibt und sie hinsichtlich Konstruktion, Standsicherheit, Bausubstanz und äußerem Erscheinungsbild keine wesentlichen Änderungen erfährt (OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 22.12.2016 - OVG 10 S 42.15 -, juris, Rn. 4).
  • OVG Niedersachsen, 10.12.2021 - 1 ME 123/21

    Baueinstellungsverfügung; Gefahrerforschung; Identität des Vorhabens;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.01.2023 - 1 MB 23/22
    Im Ausgangspunkt ist die Entscheidung des Gesetzgebers zu respektieren, dass verschiedene Verfahrensfreistellungstatbestände miteinander kombiniert werden können; geboten ist insoweit eine Gesamtbetrachtung der Maßnahme (vgl. zur niedersächsischen LBO: Nds. OVG, Beschluss vom 10.12.2021 - 1 ME 123/21 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).
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