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   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17   

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https://dejure.org/2020,14689
OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17 (https://dejure.org/2020,14689)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2020 - 2 LA 228/17 (https://dejure.org/2020,14689)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2020 - 2 LA 228/17 (https://dejure.org/2020,14689)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    KAG SH 2005 § 8; BGB § 917 Abs. 1 Satz 1, § 604 Abs. 3
    Zum Anspruch auf Straßenausbaubeitrag gegen Eigentümer eines Hinterliegergrundstücks

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 5 B 1210/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Daran ändern auch die Ausführungen im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 2. Juli 2013 (- 5 B 1210/13 -, juris, Ls 3 und Rn. 4), die die Beklagte in Bezug nimmt, nichts.
  • OVG Schleswig-Holstein, 21.07.2016 - 2 MB 12/16

    Beitragspflicht für ein Hinterliegergrundstück; Analogiefähigkeit des § 6 Abs 5

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Soweit der Bundesgerichtshof weiter ausführt (vgl. aaO, juris, Ls 1b und Rn. 10, 18), dass in einem konkreten Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn ein Wegerecht nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch außerhalb des Grundbuchs nur aufgrund schuldrechtlicher Vereinbarung oder als Notwegrecht unter den Voraussetzungen des § 917 BGB entstehen kann, kann der Senat es für das Straßenausbaubeitragsrecht offenlassen, ob eine ohne vereinbarte Zeit (§ 604 Abs. 3 BGB) bzw. nach § 605 BGB jederzeit "kündbare" schuldrechtliche Vereinbarung, wie sie der Leihvertrag (§§ 598 ff. BGB) ist, einen für die Entstehung der Beitragspflicht erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil begründet (vgl. dazu Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580und 581a, wonach ein lediglich schuldrechtlich gesicherter Anspruch dafür nicht ausreichend ist; Beschluss des Senats vom 21. Juli 2016 - 2 MB 12/16 -, juris, Rn. 6 mit Verweis darauf).
  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Insoweit schließt sich der Senat in Bezug auf die Begründung eines Wegerechts durch Gewohnheitsrecht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, wonach Gewohnheitsrecht als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn(vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, juris, Ls 1a, Rn. 7 f., 15 mwN aus Rspr. und Lit.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    - was das Verwaltungsgericht ebenfalls geprüft und verneint hat (UA Seite 4; vgl. dazu Urteil des 4. Senats vom 8. Juli 2015 - 4 LB 15/14 - juris, Rn. 51 f.) -, kann der Senat offenlassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18

    Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Denn auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität, die hier nicht vorliegt - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39; zuletzt Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 27 mit Verweis darauf).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99 - ebenso Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 124 Rn. 7a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 228/17
    Für dessen Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 -, juris, Rn. 21).
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.11.2005 - 2 LB 81/04

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag; Anliegeranteil von 25 %;

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

  • OVG Schleswig-Holstein, 22.11.2017 - 2 LA 117/15

    Anerkennung einer Schimmelpilzsporenvergiftung als Dienstunfallfolge

  • OVG Schleswig-Holstein, 21.12.2023 - 2 LA 61/19
    Für das Vorliegen ernstlicher Zweifel ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (stRspr., vgl. nur Beschluss vom 30. April 2020 - 2 LA 228/17 -?, juris Rn. 2 m. w. N.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.03.2021 - 2 LA 214/17

    Ausbau einer Straße

    Für dessen Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (stRspr. vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 - Rn. 21; vom 30. April 2020 - 2 LA 228/17 - Rn. 2, jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.03.2022 - 2 LA 463/18

    Straßenausbaubeitragserhebung in Schleswig-Holstein; Entstehen der sachlichen

    Für dessen Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (stRspr. vgl. Beschlüsse des Senats vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 - Rn. 21; vom 30. April 2020 - 2 LA 228/17 - Rn. 2, jeweils juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.03.2021 - 2 LA 215/17

    Kosten für rein militärisch nutzbare Fachausbildungen unterliegen nach einer

    Für dessen Vorliegen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats erforderlich, dass ein Erfolg des Rechtsmittels, dessen Zulassung begehrt wird, mindestens ebenso wahrscheinlich ist wie dessen Misserfolg (stRspr., vgl. nur Senatsbeschlüsse vom 14. Mai 1999 - 2 L 244/98 - Rn. 21 und vom 30. April 2020 - 2 LA 228/17 - Rn. 2, jeweils juris).
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