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   OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17 (https://dejure.org/2020,18203)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.04.2020 - 2 LA 229/17 (https://dejure.org/2020,18203)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. April 2020 - 2 LA 229/17 (https://dejure.org/2020,18203)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 07.07.2006 - V ZR 159/05

    Geltendmachung eines Notwegerechts durch Miteigentümer eines Grundstücks;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Einem Grundstück fehlt der erforderliche Zugang nämlich auch dann, wenn nur ein Teil des Grundstücks keinen zur ordnungsgemäßen Nutzung hinreichenden Zugang hat und dem Grundstückseigentümer nicht zugemutet werden kann, dem zuwegungslosen Teil seines Grundstücks über die übrigen, mit dem öffentlichen Weg verbundenen Teile des Grundstücks einen Zugang zu dem öffentlichen Weg zu verschaffen (BGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05 -, juris, Ls 3, Rn. 9 und 14 mwN. aus der Rspr. und Lit.).

    Maßgeblich ist vielmehr das Verhältnis der für die Schaffung einer Zuwegung notwendigen Kosten zu der Wirtschaftlichkeit der Nutzung des Grundstücks (BGH, Urteil vom 7. Juli 2006 - V ZR 159/05 -, juris, Rn. 12 mwN. aus der Rspr.).

  • BGH, 24.01.2020 - V ZR 155/18

    Gewohnheitsrechtliches Wegerecht auf Nachbargrundstücken

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Zu berücksichtigen sind dabei die Benutzungsart und Größe des Grundstücks, seine Umgebung und die sonstigen Umstände des Einzelfalls (vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, juris, Rn. 22 mwN aus der Rspr.).

    Insoweit schließt sich der Senat in Bezug auf die Begründung eines Wegerechts durch Gewohnheitsrecht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes an, wonach Gewohnheitsrecht als dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art nur zwischen einer Vielzahl von Rechtsindividuen und in Bezug auf eine Vielzahl von Rechtsverhältnissen entstehen, nicht aber beschränkt auf ein konkretes Rechtsverhältnis zwischen einzelnen Grundstücksnachbarn(vgl. zum Ganzen: BGH, Urteil vom 24. Januar 2020 - V ZR 155/18 -, juris, Ls 1a, Rn. 7 f., 15 mwN aus Rspr. und Lit.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.08.2019 - 2 LB 6/19

    Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Straßenausbau

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Denn auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität, die hier nicht vorliegt - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39; zuletzt Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 27 mit Verweis darauf).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.08.2018 - 2 LB 83/18

    Straßenreinigungsgebühren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Denn auch im Straßenausbaubeitragsrecht gilt der grundbuchrechtliche Grundstücksbegriff und nur in Ausnahmefällen - etwa bei Eigentümeridentität, die hier nicht vorliegt - ist eine davon losgelöste Betrachtung möglich (vgl. dazu Urteil des Senats vom 17. August 2018 - 2 LB 83/18 -, juris, Rn. 39; zuletzt Urteil des Senats vom 15. August 2019 - 2 LB 6/19 -, juris, Rn. 27 mit Verweis darauf).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 08.07.2015 - 4 LB 15/14

    Erhebung von Straßenausbaubeiträgen; Sicherung der Zugangsmöglichkeit; Verbindung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Ob es für die dauerhafte Inanspruchnahmemöglichkeit der ausgebauten Straße und damit bei einem Hinterliegergrundstück für die Vorteilslage ausreicht, wenn ein Notwegerecht gemäß § 917 BGB beziehungsweise ein Notwegeanspruch besteht - was das Verwaltungsgericht ebenfalls geprüft und verneint hat (UA Seite 4; vgl. dazu Urteil des 4. Senats vom 8. Juli 2015 - 4 LB 15/14 - juris, Rn. 51 f.) -, kann der Senat offenlassen.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.12.1999 - 4 M 102/99

    Prüfungsumfang des Beschwerdegerichts bei Ablehnung eines Antrags auf

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Dabei müssen die Zweifel das Ergebnis der Entscheidung betreffen (OVG Schleswig, Beschluss vom 14. Dezember 1999 - 4 M 102/99 - ebenso Schenke in: Kopp/Schenke, VwGO, 22. Auflage 2016, § 124 Rn. 7a).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.09.1997 - 2 L 198/96
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.1996 - 2 L 108/96

    Straße; Fußgängerzone; Straßentyp; Verkehrsfunktion; Hinterliegergrundstück;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Dabei hat das Verwaltungsgericht diesen für die Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag (vgl. § 8 KAG) zwingend erforderlichen dauerhaft gesicherten Vorteil nicht nur wegen der fehlenden dinglichen Sicherung des Zugangsrechts etwa in Form einer Grunddienstbarkeit (vgl. dazu aber: offengelassen für eine lediglich durch eine Grunddienstbarkeit gesicherte Zufahrt: Urteile des Senats vom 24. Oktober 1996 - 2 L 108/96 -, juris, Ls 3 und vom 16. September 1997 - 2 L 198/96 -, juris, Ls 2 und 3, Rn. 29ff; zuletzt Beschluss des Senats vom 3. September 2018 - 2 MB 36/17 -, juris, Rn. 30), die in der Regel vorliegen muss, sondern auch wegen der in der Rechtsprechung als Ausnahmetatbestände davon anerkannten Fälle der fehlenden Eigentümeridentität sowie der selbst bei bestehender Eigentümeridentität uneinheitlichen Nutzungen der Grundstücke abgelehnt (UA Seite 4 bis 5 mit der dort zitierten Rechtsprechung; vgl. auch noch Thiem/Böttcher, KAG SH, § 8 Rn. 580).
  • VGH Hessen, 02.07.2013 - 5 B 1210/13
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2020 - 2 LA 229/17
    Daran ändern auch die Ausführungen im Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshof vom 2. Juli 2013 (- 5 B 1210/13 -, juris, Ls 3 und Rn. 4), die die Beklagte in Bezug nimmt, nichts.
  • OVG Schleswig-Holstein, 14.05.1999 - 2 L 244/98

    Antrag auf Zulassung einer Berufung ; Anforderungen an die Darlegung eines

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