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   OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12   

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OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12 (https://dejure.org/2012,54716)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30.07.2012 - 1 KN 1/12 (https://dejure.org/2012,54716)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 (https://dejure.org/2012,54716)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 1 Abs 1 BNatSchG, § 2 Abs 3 BNatSchG, § 23 Abs 1 BNatSchG, § 43 VwGO, § 47 VwGO
    Fehlende Antragsbefugnis von "Außenliegern" gegen eine Landesverordnung über ein Naturschutzgebiet; hier: die Landesverordnung über das Naturschutzgebiet "Besenhorster Sandberge und Elbsandwiesen"

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung oder absehbare Verletzung als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung oder absehbare Verletzung als Voraussetzung für die Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 13.12.1996 - 4 NB 26.96

    Verwaltungsprozeßrecht - Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Konkret ging es (als weitere Maßnahme) um eine straßenverkehrsrechtliche Anordnung bzw. um die Regelung einer Werkszufahrt (BVerwG, Beschl. v. 14.02.1991, 4 BN 25.89, NVwZ 1991, 980 sowie Beschl. v. 13.12.1996, 4 NB 26.96, NVwZ 1997, 682).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 1.87

    Besetzung des Beschwerdegerichts bei der Nichtvorlagebeschwerde im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Zu § 47 Abs. 2 VwGO in der bis zum 31.12.1996 geltenden Fassung hatte das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass ein "Nachteil" sich schon daraus ergeben könne, dass "die zu prüfende Rechtsvorschrift den Landschaftsschutz für ein dem Grundstück des Antragstellers benachbartes Gebiet zu dem Zweck aufhebt, dort eine bisher nicht zulässige Nutzung durch Bebauungsplan zuzulassen" (BVerwG, Beschl. v. 18.12.1987, 4 NB 1.87, NVwZ 1988, 728).
  • BVerwG, 09.02.1995 - 4 NB 17.94

    Bauplanungsrechtlicher Schutz von Aussicht und Verkehrswert?

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Die Antragsbefugnis wurde somit auch in Bezug auf eine (die eigentliche Rechtsverletzung) "vorbereitende" Norm angenommen.Allerdings wurde auch seinerzeit für das Zusammenwirken der angegriffenen Norm zu der als Nachteil geltend gemachten Betroffenheit "eine dergestalt konkrete Wahrscheinlichkeit" gefordert, dass "der Nachteil bereits "durch" die Änderung der Naturschutzverordnung "in absehbarer Zeit zu erwarten" und deshalb die Antragsbefugnis zu bejahen ist" (BVerwG, Urt. v. 09.02.1995, 4 NB 17.94, NVwZ 1995, 895 ff, bei juris Tn. 6).
  • BVerwG, 17.01.2001 - 6 CN 3.00

    Veränderung des Charakters eines Grundstücks - Begründung einer Rechtsverletzung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 17.01.2001 (6 CN 3.00, Juris [Tn. 9]) angemerkt, das Vorliegen oder Fehlen der Antragsbefugnis in Fällen der vorliegenden Art sei nicht mit der Änderung des § 47 Abs. 2 S. 1 VwGO ("Rechtsverletzung") und auch nicht "untrennbar mit dem Begriff des "Nachteils" verbunden", sondern beruhe auf "Zurechenbarkeitserwägungen".
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2009 - 7 D 124/07

    Wahrung des Instituts der Nebenintervention im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Ähnlich dürften auch Fälle einer abschnittsweisen Planung liegen, die in "entfernteren" Abschnitten Zwangspunkte bestimmt, die ihrerseits als Abwägungsinhalt in die Planung weiterer Teilabschnitte eingehen; dann kann der - als solcher nicht rechtsverletzende - frühere Abschnitt bereits angegriffen werden (vgl. OVG Münster, Urt. v. 18.12.2009, 7 D 124/07.NE, BauR 2010, 1717 [bei Juris Tn. 41 f.]).
  • BVerwG, 24.09.1998 - 4 CN 2.98

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung; Geltendmachung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Die Antragsteller können ihre Antragsbefugnis deshalb - anders als etwa im Bauplanungsrecht (vgl. zu § 1 Abs. 7 BauGB BVerwG, Urt. v. 24.09.1998, 4 CN 2.98, BVerwGE 107, 215) - nicht auf einen drittschützenden Gehalt des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebots gem. § 2 Abs. 3 BNatSchG stützen, weil es einen solchen nicht gibt.
  • OVG Hamburg, 26.02.1998 - Bf II 52/94

    Naturschutzgebiet; Feststellungsklage; Zulässigkeit; Einbeziehung von Pufferzonen

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Das OVG Hamburg hat diese Möglichkeit für den Streit um die Frage anerkannt, ob ein Grundstück einer Naturschutzverordnung mit den sich daran knüpfenden Folgen unterliegt (Urt. v. 26.02.1998, Bf II 52/94, NordÖR 1998, 443).
  • BVerwG, 10.03.1998 - 4 CN 6.97

    Bebauungsplan; Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; Rechtsverletzung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Für die Antragsbefugnis ist es erforderlich, aber auch ausreichend, dass die Antragsteller hinreichend substantiiert Tatsachen vortragen, die es zumindest als möglich erscheinen lassen, dass sie durch die angegriffene Schutzverordnung in ihrem Grundeigentum verletzt werden (BVerwG, Urt. v. 10.02.1998, 4 CN 6.97, NVwZ 1998, 732).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 21.11.2003 - 2 K 341/00

    Diabas-Abbau hat keinen Vorrang vor Naturschutz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Diese Überlegung liegt auch den von den Antragstellern benannten Entscheidungen zugrunde, wonach sich das Abwägungsgebot "auch auf die von der Schutzmaßnahme betroffenen privaten Belange, insbesondere die Eigentümerpositionen" erstrecke (VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.1986, 5 S 650/86, BRS 46 Nr. 210 [S. 487, zu 4.] - zur Einbeziehung eines Gewerbegrundstücks in eine Schutzverordnung; ähnlich OVG Magdeburg, Urt. v. 21.11.2003, 2 K 341/00, Juris [Tn. 55] - zu einem Steinbruch in einem Schutzgebiet; OVG Bautzen, Urt. v. 12.04.2000, 1 D 560/98, Juris [Tn. 51] - zum Kiesabbau in einem Schutzgebiet).
  • OVG Sachsen, 12.04.2000 - 1 D 560/98

    Antragsbefugnis; Abwägungsgebot; Landschaftsschutzgebiet; Bergbauberechtigung;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 30.07.2012 - 1 KN 1/12
    Diese Überlegung liegt auch den von den Antragstellern benannten Entscheidungen zugrunde, wonach sich das Abwägungsgebot "auch auf die von der Schutzmaßnahme betroffenen privaten Belange, insbesondere die Eigentümerpositionen" erstrecke (VGH Mannheim, Urt. v. 18.11.1986, 5 S 650/86, BRS 46 Nr. 210 [S. 487, zu 4.] - zur Einbeziehung eines Gewerbegrundstücks in eine Schutzverordnung; ähnlich OVG Magdeburg, Urt. v. 21.11.2003, 2 K 341/00, Juris [Tn. 55] - zu einem Steinbruch in einem Schutzgebiet; OVG Bautzen, Urt. v. 12.04.2000, 1 D 560/98, Juris [Tn. 51] - zum Kiesabbau in einem Schutzgebiet).
  • BVerwG, 11.12.1981 - 4 C 69.78

    Umfang des rechtstaatlichen Abwägungsgebot und sein Verhältnis zu einfachem

  • VGH Baden-Württemberg, 18.11.1986 - 5 S 650/86

    Ausfertigung von Verordnungen - Beteiligung anderer Behörden

  • OVG Rheinland-Pfalz, 12.02.2009 - 1 A 10722/08

    Polder "Altrip" darf gebaut werden

  • VGH Bayern, 17.11.2005 - 2 N 03.2420 /2 N 03.2421
  • OVG Niedersachsen, 04.12.2018 - 4 KN 406/17

    Abwägungsverbot; Antragsbefugnis; Aufhebung von Landschaftsschutz;

    Private Belange - insbesondere Eigentümerinteressen - gehören somit nicht zu dem von § 2 Abs. 3 BNatSchG vorgeschriebenen Abwägungsprogramm und sind daher bei der naturschutzrechtlichen Abwägung nach dieser Vorschrift nicht zu berücksichtigen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.7.2012 - 1 KN 1/12 - Schlacke, GK-BNatSchG, 2012, § 2 Rn. 7; Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 2011, § 2 Rn. 16; Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 2011, § 2 Rn. 35).

    Deshalb kann die Antragstellerin eine Antragsbefugnis nicht auf eine mögliche Verletzung des naturschutzrechtlichen Abwägungsgebotes gemäß § 2 Abs. 3 BNatSchG stützen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.7.2012 - 1 KN 1/12 -).

    Denn das Rechtsstaatsgebot des Art. 20 Abs. 3 GG und das daraus resultierende Gebot der Verhältnismäßigkeit fordern eine Abwägung privater Belange allenfalls dann, wenn eine Schutzgebietsverordnung unmittelbar Grundrechtseingriffe, etwa in Bezug auf Art. 14 Abs. 1 GG, auslösen würde (OVG Schleswig-Holstein, Urt. v. 30.7.2012 - 1 KN 1/12 - m.w.N.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.11.2021 - 2 R 100/20

    Aufhebung einer Landschaftsschaftsschutzgebietsfestsetzung; Antragsbefugnis -

    Es handelt sich um eine Maßnahme, die eines eigenständigen Erlaubnisakts (vgl. hierzu auch OVG SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 - juris Rn. 41) - gemäß § 52 Abs. 2a BBergG der Zulassung eines bergrechtlichen Rahmenbetriebsplans in einem Planfeststellungsverfahren - bedarf.

    Dementsprechend ist auch in einem bergrechtlichen Planfeststellungsverfahren eigenständig zu prüfen, ob das Vorhaben im Hinblick auf etwaige Eingriffe in den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz zulässig ist (vgl. zu einer ähnlichen Fallgestaltung auch SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 a.a.O. Rn. 46).

    In der Rechtsprechung wird die Auffassung vertreten, dass es sich hierbei ausschließlich um Gemeinwohlbelange handele und deshalb private Belange - insbesondere Eigentümerinteressen - nicht zu dem von § 2 Abs. 3 BNatSchG vorgeschriebenen Abwägungsprogramm gehörten (vgl. NdsOVG, Urteil vom 4. Dezember 2018 - 4 KN 406/17 - juris Rn. 27; SchlHOVG, Urteil vom 30. Juli 2012 - 1 KN 1/12 - juris Rn. 35 f.; zur Aufhebung einer Landschaftsschutzgebietsverordnung: VGH BW, Urteil vom 9. Dezember 1999 - 5 S 1953/98 - juris Rn. 18; offen gelassen: BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 2003 - 4 CN 10.02 - juris Rn. 14 zu § 1 Abs. 2 BNatSchG a.F.; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. März 2019 - 4 BN 15.19 - juris Rn. 6 f.).

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