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   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22 (https://dejure.org/2022,1584)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2022 - 3 MB 1/22 (https://dejure.org/2022,1584)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2022 - 3 MB 1/22 (https://dejure.org/2022,1584)
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Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    3G-Zutrittsbeschränkung zu den Prüfungsräumlichkeiten der Zweiten Juristischen ... - Corona-Virus

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (15)

  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2021 - 3 MR 25/21

    Testobliegenheit in Schulen während der Corona-Pandemie (Schleswig-Holstein)

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Sie trägt zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie bei, indem durch die vorherige Testung unabhängig von der Frage nach der Zuverlässigkeit der einzelnen Tests zumindest ein Teil infizierter und damit in der Regel auch infektiöser Personen aufgedeckt und durch die an den positiven Test geknüpfte Verweigerung des Zutritts zu der betroffenen Einrichtung einer Weiterverbreitung des Virus innerhalb derselben entgegengewirkt wird (vgl. entsprechend zur Testobliegenheit für den Zugang zur Schule und zu sonstigen schulischen Veranstaltungen: Beschl. des Senats v. 30.04.2021 - 3 MR 25/21 -, juris Rn. 43 ff.; s. auch Beschl. des Senats vom 15.09.2021 - 3 MR 28/21 -, juris Rn. 26 ff.).

    Der mit der Testung verbundene Eingriff in die körperliche Unversehrtheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG) ist nur als geringfügig zu einzustufen (vgl. so in Bezug auf die Testobliegenheit betreffend den Schulbesuch bereits: Beschl. des Senats v. 30.04.2021 - 3 MR 25/21 -, juris Rn. 54 m.V.a. VGH München, Beschl. v. 12.04.2021, juris Rn. 23; OVG Münster, Beschl. v. 22.04.2021 - 13 B 559/21.NE -, juris Rn. 91).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2021 - 1 S 1204/21

    Corona-Krise; Testpflicht für schulische Veranstaltungen; Baden-Württemberg

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Eine regelmäßige Wiederholung dieser Tests erhöht die Wahrscheinlichkeit, das diagnostische Fenster eines Antigentests zu treffen (vgl. VGH Mannheim, Beschl. v. 29.04.2021 - 1 S 1204/21 -, juris Rn. 166).

    Die vom Antragsteller angeführte Verwendung von "Ethylenoxid" zur Sterilisierung der für zahlreiche Tests benutzten Wattestäbchen gibt deshalb keinen Anlass zu der Besorgnis, dass die Verwendung der Teststäbchen mit Gefahren für die Gesundheit verbunden sein könnten (vgl. so zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.04.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 29.04.2021 - 1 S 1204/21 -, juris Rn. 167).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 23.04.2021 - 11 S 56.21

    Verbot des Zutritts zu Schulen ohne, für die Teilnahme am Präsenzunterricht

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Antigentests müssen danach so hergestellt sein, dass das Medizinprodukt (inkl. Gebrauchsinformationen, Kennzeichnung etc.) hinsichtlich Sicherheit und Leistungsfähigkeit ausreichend gebrauchstauglich ist und die Ergebnisqualität unter diesen Anwendungsbedingungen sichergestellt werden kann (OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.04.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68).

    Die vom Antragsteller angeführte Verwendung von "Ethylenoxid" zur Sterilisierung der für zahlreiche Tests benutzten Wattestäbchen gibt deshalb keinen Anlass zu der Besorgnis, dass die Verwendung der Teststäbchen mit Gefahren für die Gesundheit verbunden sein könnten (vgl. so zu alledem OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 23.04.2021 - OVG 11 S 56/21 -, juris Rn. 68; vgl. auch VGH Mannheim, Beschl. v. 29.04.2021 - 1 S 1204/21 -, juris Rn. 167).

  • OVG Bremen, 05.01.2022 - 1 B 508/21

    Beschränkung des Genesenennachweises auf Personen mit einem nicht länger als

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Dies ergibt sich unter anderem aus der bundesgesetzlichen Vorschrift des § 4 Abs. 2 Nr. 5 sowie Abs. 3 IfSG (vgl. VGH München, Entscheidung vom 26.03.2020 - Vf. 6-VII-20 -, juris Rn. 16 f.; OVG Weimar, Beschl. v. 26.08.2020 - 3 EN 531/20 -, juris Rn. 37; OVG Bremen, Beschl. v. 05.01.2022 - 1 B 508/21 -, juris Rn. 3).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.01.2021 - 12 B 1434/20
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Überdies kommt eine Vorwegnahme der Hauptsache nur in Betracht, wenn ohne die begehrte Anordnung schwere und unzumutbare, später nicht wieder gut zu machende Nachteile entstünden, die eine nachfolgende Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr beseitigen könnte (vgl. OVG Münster, Beschl. v. 11.01.2021 - 12 B 1434/20 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Saarland, 03.06.2020 - 2 B 201/20

    Antrag auf vorläufige Außervollzugsetzung der CoronaVV SL; Prostitutionsstätten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Das vom Antragsteller in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG angesprochene Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt nur für so genannte echte "Eingriffsvorbehalte", nicht jedoch für grundrechtlich besonders eröffnete Befugnisse des Normgebers zur Inhaltsbestimmung in Form so genannter Schranken- oder Ausgestaltungsvorbehalte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. -, juris Rn. 26 f. m.w.N.; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10).
  • BVerfG, 04.05.1983 - 1 BvL 46/80

    Prüfingenieure

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Das vom Antragsteller in diesem Zusammenhang und im Hinblick auf Art. 12 Abs. 1 GG angesprochene Zitiergebot des Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG gilt nur für so genannte echte "Eingriffsvorbehalte", nicht jedoch für grundrechtlich besonders eröffnete Befugnisse des Normgebers zur Inhaltsbestimmung in Form so genannter Schranken- oder Ausgestaltungsvorbehalte (vgl. BVerfG, Beschl. v. 04.05.1983 - 1 BvL 46/80 u.a. -, juris Rn. 26 f. m.w.N.; vgl. auch OVG Saarlouis, Beschl. v. 03.06.2020 - 2 B 201/20 -, juris Rn. 10).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.09.2021 - 1 S 2698/21

    Testnachweispflichten für nicht-immunisierte Personen - Ausnahme für Geimpfte und

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Insoweit ist auch zu berücksichtigen, dass sich das Gewicht des Eingriffs derzeit durch die Umstände erheblich verringert, dass der Zugang zu Tests flächendeckend im Bedarfsfall auch kurzfristig möglich ist, zudem keines sehr großen organisatorischen Vorlaufs bedarf, sowie, dass der Zeitaufwand für Testungen überschaubar und durch die Möglichkeiten der digitalen Ergebnisübermittlung weiter reduziert ist (vgl. OVG Mannheim, Beschl. v. 07.09.2021 - 1 S 2698/21 -, juris Rn. 55).
  • BVerwG, 16.12.2016 - 8 C 6.15

    Landesrechtliche Einschränkungen für Spielhallen in Berlin und Rheinland-Pfalz

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Ebenso wie für die Eignung einer Maßnahme kommt dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung dem Verordnungsgeber hinsichtlich der Erforderlichkeit ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn aufgrund der dem Normgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass den Grundrechtsträger weniger belastende und Dritte und die Allgemeinheit nicht stärker belastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde einer Tankstellenpächterin gegen das nächtliche

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2022 - 3 MB 1/22
    Ebenso wie für die Eignung einer Maßnahme kommt dem Gesetz- bzw. im Rahmen der Ermächtigung dem Verordnungsgeber hinsichtlich der Erforderlichkeit ein Beurteilungs- und Prognosespielraum zu, der nur dann überschritten ist, wenn aufgrund der dem Normgeber bekannten Tatsachen und der bereits vorhandenen Erfahrungen feststellbar ist, dass den Grundrechtsträger weniger belastende und Dritte und die Allgemeinheit nicht stärker belastende, aber gleich wirksame Regelungsalternativen in Betracht kommen (stRspr., vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.09.2010 - 1 BvR 1789/10 -, juris Rn. 21; BVerwG, Urt. v. 16.12.2016 - 8 C 6.15 -, juris Rn. 49 jeweils m.w.N.).
  • VGH Bayern, 08.09.2020 - 20 NE 20.2001

    Erfolgloser Eilantrag gegen bayerische Regelung zur verpflichtenden

  • OVG Thüringen, 26.08.2020 - 3 EN 531/20

    Corona-Pandemie; CoronaVGrundV TH 2 vom 07.07.2020; Abstandsgebot; Pflicht zum

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2021 - 13 B 559/21

    Eilantrag gegen Testpflicht an Schulen erfolglos

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.09.2021 - 3 MR 28/21

    Testgebot während der Corona-Pandemie beim Zugang zu geschlossenen Räumen von

  • VerfGH Bayern, 26.03.2020 - 6-VII-20

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Verordnung über eine vorläufige

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