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   OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22   

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https://dejure.org/2023,2477
OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.01.2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. Januar 2023 - 2 MB 13/22 (https://dejure.org/2023,2477)
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    Berechtigung des Dienstherrn zu einer Untersuchungsaufforderung bei bestehender Zweifel an der Dienstunfähigkeit eines Beamten; Amtsbezogenheit des Dienstunfähigkeitsbegriffs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 14.03.2019 - 2 VR 5.18

    Beamter; Dienstunfähigkeit; Disziplinarmaßnahme; Disziplinarverfahren;

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19-20; Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 42-44).

    Sie bzw. er ist lediglich die sachverständige Hilfsperson, die dem Dienstherrn die medizinische Sachkunde vermitteln soll, über die dieser selbst nicht verfügt, damit er auf der Grundlage der ärztlichen Expertise die allein ihm obliegende Entscheidung über eine etwaige Dienstunfähigkeit oder beschränkte Dienstfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten treffen und die daraus ggf. folgenden statusrechtlichen Konsequenzen ziehen kann (stRspr, vgl. BVerwG, Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 56 m. w. N.).

  • BVerfG, 14.01.2022 - 2 BvR 1528/21

    Teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde betreffend die Statthaftigkeit

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Zudem muss die Untersuchung für die Feststellung der Dienstfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten erforderlich sein (BVerfG, Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 - 2 BvR 1528/21 -, juris Rn. 25).
  • BVerwG, 05.06.2014 - 2 C 22.13

    Deutsche Telekom AG; gleichwertige Tätigkeit; Dienstunfähigkeit; Amt im

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Dienstunfähigkeit setzt damit voraus, dass bei der Beschäftigungsbehörde kein Dienstposten zur Verfügung steht, der dem statusrechtlichen Amt der Beamtin bzw. des Beamten zugeordnet und gesundheitlich für ihn geeignet ist (BVerwG, Urteil vom 5. Juni 2014 - 2 C 22.13 -, juris Rn. 14 m. w. N.).
  • BVerwG, 30.05.2013 - 2 C 68.11

    Lehrerin, Dienstunfähigkeit; Verweigerung der ärztlichen Begutachtung; formelle

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Der Aufforderung müssen tatsächliche Feststellungen zugrunde liegen, die die Dienstunfähigkeit der Beamtin bzw. des Beamten als naheliegend erscheinen lassen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 30. Mai 2013 - 2 C 68.11 -, juris Rn. 19-20; Beschluss vom 14. März 2019 - 2 VR 5.18 -, juris Rn. 42-44).
  • BVerwG, 19.03.2015 - 2 C 37.13

    Dienstunfähigkeit; Anforderungen an (amts-) ärztliche Gutachten; "Schülerphobie";

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2023 - 2 MB 13/22
    Es besteht keine Verpflichtung anderer Behörden, personelle oder organisatorische Änderungen vorzunehmen, um eine Weiterverwendung der dienstunfähigen Beamtin bzw. des dienstunfähigen Beamten zu ermöglichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 19. März 2015 - 2 C 37.13 -, juris Rn. 18 m. w. N.).
  • OVG Bremen, 26.06.2023 - 2 B 29/23

    Amtsärztliche Untersuchung; Beamte; Betäubungsmittelabhängigkeit;

    Da in Fällen, in denen Beamtinnen oder Beamte sich gegen die Verpflichtung wenden, eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit zu befolgen, die rechtzeitige Durchführung eines Hauptsacheverfahrens aus zeitlichen Gründen regelmäßig nicht in Betracht kommt, führt das einstweilige Rechtsschutzverfahren faktisch zu einer Vorwegnahme der Hauptsache, weshalb eine Halbierung des Auffangwertes nicht angemessen erscheint (OVG Bln-Bbg, Beschl. v. 28.12.2016 - OVG 10 S 35.16, juris Rn. 6; im Ergebnis ebenso BVerwG, Beschl. v. 14.03.2019 - 2 VR 5.18, https://www.bverwg.de/de/140319B2VR5.18.0 und Beschl. v. 16.05.2018 - 2 VR 3.18, https://www.bverwg.de/de/160518B2VR3.18.0; VGH BW, Beschl. v. 08.07.2022 - 4 S 273/22, juris; OVG SH, Beschl. v. 31.01.2023 - 2 MB 13/22 juris).
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