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   OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21   

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OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21 (https://dejure.org/2021,7759)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 (https://dejure.org/2021,7759)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 31. März 2021 - 5 LA 43/21 (https://dejure.org/2021,7759)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Keine pauschale Feststellung einer beachtlichen Wahrscheinlichkeit der Verfolgung von Kurden in der Türkei

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Schleswig-Holstein, 13.04.2015 - 2 LA 39/15

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache in Asylverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21
    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (OVG Schleswig, Beschluss vom 13. April 2015 - 2 LA 39/15 -, juris Rn. 2).
  • BVerwG, 15.09.2011 - 5 B 23.11

    Anspruch auf rechtliches Gehör; Ablehnung der beantragten Einholung weiterer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verpflichtet das Gericht, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und bei der Entscheidungsfindung in Erwägung zu ziehen (BVerwG, Beschluss vom 15. September 2011 - 5 B 23.11 -, juris Rn. 3).
  • OVG Schleswig-Holstein, 16.11.2016 - 2 LA 106/16

    Berufungszulassung in Rücküberstellungsverfahren (hier nach Bulgarien); Nachweis

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21
    Des Weiteren muss substantiiert dargelegt werden, welche neueren Erkenntnismittel eine anderslautende Entscheidung nahelegen könnten (OVG Schleswig, Beschluss vom 16. November 2016 - 2 LA 106/16 -, juris Rn. 7 m.w.N.).
  • OVG Sachsen, 07.01.2021 - 3 A 927/20

    Asyl; Türkei; Flüchtlingseigenschaft; Kurden; keine Gruppenverfolgung; keine

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 31.03.2021 - 5 LA 43/21
    Im Übrigen entspricht es einhelliger aktueller Rechtsprechung, dass Kurden in der Türkei keiner Gruppenverfolgung ausgesetzt sind (OVG Bautzen, Beschluss vom 7. Januar 2021 - 3 A 927/20.A -, juris Rn. 12 m.w.N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2022 - A 13 S 3741/20

    Keine Gruppenverfolgung von Kurden in der Türkei - Keine Verfolgung wegen

    Für Kurden lässt sich danach unabhängig von besonderen individuellen Merkmalen allgemein keine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer staatlichen Verfolgung feststellen (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg. Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 31 f. m. w. N.; OVG Saarland, Beschlüsse vom 16.11.2020 - 2 A 309/20 - juris Rn. 12 und vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 - juris Rn. 16; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 - juris Rn. 16; OVG Sachsen, Beschluss vom 05.07.2019 - 3 A 608/19.A - juris Rn. 8).
  • VG Freiburg, 10.07.2023 - A 6 K 601/22

    Türkei; staatliche Schutzgewährung für weibliche Opfer häuslicher Gewalt; bei

    Dies entspricht der obergerichtlichen Rechtsprechung, welcher das erkennende Gericht nach Auswertung der aktuellen Herkunftslandinformationen folgt (vgl. u.a. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20 - juris Rn. 49 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 - juris Rn. 31 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2022 - 2 A 50/22 - juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 - juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271 - juris Rn. 6 ff.; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.01.2021 - 3 A 927/20.A - juris Rn. 12).
  • OVG Schleswig-Holstein, 19.01.2022 - 5 LA 2/21

    Kirchensteuerrecht - Kirchgeld bei glaubensverschiedener Ehe

    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (Senat, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 LA 43/21 -, juris Rn. 10).
  • VG Magdeburg, 06.07.2021 - 7 A 239/20

    Türkei: Bescheid des Bundesamtes rechtmäßig. Der Kläger hat keinen Anspruch auf

    Das Gericht geht aufgrund der vorliegenden und ins Verfahren eingeführten Erkenntnismittel davon aus, dass eine Verfolgung kurdischer türkischer Staatsangehöriger jedenfalls nicht die von der Recht sprechung verlangte Verfolgungsdichte aufweist, die zu einer Gruppenverfolgung und damit der Verfolgung eines jeden Mitglieds führt (so auch OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 - Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.01.2021 - 3 A 927/20.A - OVG Saarland, Beschluss vom 18.11.2020 - 2 A 321/20 - Bayerischer VGH, Beschuss vom 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271 - alle zitiert nach juris).
  • VG Freiburg, 10.08.2023 - A 10 K 1977/20

    Asyl Türkei; geschlechtsbezogene Verfolgung unverheirateter Frauen; Gefahr der

    a) Die allgemeine Lage in der Türkei rechtfertigt zunächst nicht die Annahme, Kurden - wie die Klägerin Ziff. 1 - im Allgemeinen oder Untergruppen hiervon seien dort gegenwärtig allein aufgrund ihrer Volkszugehörigkeit landesweit oder regional einer staatlichen Gruppenverfolgung ausgesetzt (vgl. nur VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 17.11.2022 - A 13 S 3741/20 -, juris Rnrn. 49 ff.; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 07.10.2022 - OVG 2 B 16.19 -, juris Rn. 31 f.; OVG Saarland, Beschluss vom 09.03.2022 - 2 A 50/22 -, juris Rn. 10; OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.03.2021 - 5 LA 43/21 -, juris Rn. 16; Bayerischer VGH, Beschluss vom 10.02.2020 - 24 ZB 20.30271 -, juris; Beschluss vom 03.06.2016 - 9 ZB 12.30404 -, juris Rn. 13; Sächsisches OVG, Beschluss vom 07.01.2021 - 3 A 927/20.A -, juris Rn. 12; Beschluss vom 28.05.2018 - 3 A 120/18.A -, juris; Urteil vom 07.04.2016 - 3 A 557/13.A -, juris Rn. 31; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 29.07.2014 - 8 A 1678/13.A -, juris Rn. 10; VG Augsburg, Urteil vom 23.02.2022 - Au 6 K 21.31131 -, juris Rn. 35; VG Aachen, Urteil vom 11.02.2022 - 10 K 1852/19.A -, juris Rn. 58; VG Karlsruhe, Urteile vom 20.07.2017 - A 10 K 3981/16 -, juris Rn. 41 ff, und 09.07.2021 - A 10 K 1357/20 -, juris).
  • OVG Schleswig-Holstein, 12.08.2021 - 5 LA 110/21

    Unmittelbare Wirksamkeit der Richtlinie EURL 32/2013

    Darzulegen sind die konkrete Frage, ihre Klärungsbedürftigkeit, ihre Klärungsfähigkeit und ihre allgemeine Bedeutung (Senat, Beschluss vom 31. März 2021 - 5 LA 43/21 -, juris Rn. 10).
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