Rechtsprechung
OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit
BauGB § 34 Abs 1; BauGB § 34 Abs 2; BauNVO § 4
Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet; nähere Umgebung; allgemeines Wohngebiet; Gebietscharakter; Straße; trennende Wirkung; Gewerbebetrieb; Steinmetz; Grabstein; störend; typisierende Betrachtungsweise; atypisch; lärmintensiv; Maschinen; Arbeiten; Anspruch; ... - Judicialis
Steinmetzbetrieb im allgemeinen Wohngebiet
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Steinmetzbetrieb in allgemeinem Wohngebiet?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zulässigkeit eines Steinmetzbetriebs in einem allgemeinen Wohngebiet; Einhaltung der zulässigen Immissionsrichtwerte beim Betrieb einer gewerblichen Einrichtung; Berücksichtigung des betriebsspezifischen Störungspotenzials des Vorhabens; Vorliegen eines nicht störenden ...
Verfahrensgang
- VG Weimar, 06.05.2001 - 1 K 2180/00
- VG Weimar, 16.05.2001 - 1 K 2180/00
- OVG Thüringen, 10.08.2005 - 1 KO 714/02
Papierfundstellen
- DÖV 2006, 527
- BauR 2006, 483
- ZfBR 2006, 63 (Ls.)
Wird zitiert von ... (8)
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2014 - 2 L 6/13
Verbrauchermarkt im allgemeinen Wohngebiet
Verkehrsflächen gehören grundsätzlich nicht zur näheren Umgebung im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 BauGB, weil sie für eine Bebauung nicht zur Verfügung stehen und ihnen keine gerade die Art der Bebauung „prägende" Bedeutung zukommt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 11.02.2000 - 4 B 1.00 -, BRS 63 Nr. 102, S. 493, RdNr. 16 in juris, m.w.N.; vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10.08.2005 - 1 KO 714/02 -, juris, RdNr. 30). - VG Neustadt, 13.08.2020 - 5 L 637/20
"Lounge im Weinkontor" in Edenkoben darf wieder öffnen
Die Bildhauerei in dem Anwesen C-Straße ..., die entgegen der Ansicht der Antragsteller keineswegs als Fremdkörper angesehen werden kann, wäre weder in einem reinen Wohngebiet nach § 3 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (vgl. VG München, Beschluss vom 17. Januar 2006 - M 11 SN 05.5973 -, juris) noch in einem allgemeinen Wohngebiet nach § 4 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO ausnahmsweise als nicht störender Handwerksbetrieb bzw. nicht störender Gewerbebetrieb zulässig (vgl. OVG Thüringen, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 - BauR 2006, 483). - VG Gera, 19.01.2006 - 4 K 779/04
; Nachbarzustimmung zu Bauvorhaben; nachträgliche Änderung der Planung; …
- OVG Thüringen, 06.07.2011 - 1 KO 1461/10
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht; Schreinerei; …
aa) Nach der mit höchstrichterlicher Rechtsprechung im Einklang stehenden Spruchpraxis des Senats (Senatsurteil vom 10. August 2005, 1 KO 714/02, ThürVBl. 2006, 91, Ziff. 26 in juris, im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 26. Mai 1978, IV C 9.77, BVerwGE 55, 369, Ziff. 33 in juris) wird die maßgebliche nähere Umgebung dadurch ermittelt, dass in zwei Richtungen - in Richtung von dem zur Genehmigung gestellten Vorhaben sowie in Richtung von der Umgebung auf das Vorhaben - geprüft wird, wie weit die jeweiligen Auswirkungen reichen. - OVG Sachsen, 22.03.2013 - 1 A 502/12
Steckengebliebenes Genehmigungsverfahren, Bescheidungsurteil, Zentrum, zentraler …
Diese Betriebe wirken aufgrund der von ihnen ausgehenden Dominanz- und Ausstrahlungswirkungen (Immissionen) jeweils über die unmittelbar angrenzenden sowie sichtbaren Bereiche weit hinaus (vgl. auch ThürOVG, Urt. v. 10. August 2005, BauR 2006, 483). - VG Cottbus, 02.06.2016 - 3 K 911/12
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Zudem führen individuelle immissionsrelevante Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 2 N 96.07 -), OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 10. August 2007 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35; Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14). - VG Cottbus, 02.02.2017 - 3 K 165/14
Nachbarklage gegen Gaststättenerweiterung
Individuelle (immissionsrelevante) Nebenbestimmungen, mit denen eine Baugenehmigung im Hinblick auf den Störgrad des Vorhabens passend gemacht werden sollen, führen nur dann zu einer tatsächlichen baurechtlichen Konfliktbewältigung, wenn sie auf effektive Umsetzung angelegt sind, so dass bei realistischer Betrachtungsweise mit ihrer Beachtung gerechnet werden kann (vgl. OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 10. August 2007 - 10 B 401/07 -, juris Rn. 19, 21; OVG für das Land Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 21. März 1995 - 11 A 1089/91 -, BRS 57 Nr. 68, juris Rn. 24; Thüringer OVG, Urteil vom 10. August 2005 - 1 KO 714/02 -, BRS 69 Nr. 65, juris Rn. 35;… Fickert/Fieseler, BauNVO, Vorbem §§ 2-9, 12-14 Rn. 10.14). - VG Weimar, 15.08.2005 - 1 K 1448/03
; unbeplanter Innenbereich; faktisches Sondergebiet; großflächiger Einzelhandel; …
Es ist hier nicht nur die in der unmittelbaren Nachbarschaft des Baugrundstücks vorhandene, sondern auch die tatsächliche Bebauung der weiteren Umgebung zu berücksichtigen, wenn sie noch prägend auf das Baugrundstück einwirkt (vgl. ThürOVG, Urt. v. 10.8.2005 - 1 KO 714/02 - und Beschl. v. 26.5.2005 - 1 KO 515/03 -, m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 26.5.1978 - 4 C 9.77 - BVerwGE 55, 369, 380).