Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,10102
OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10 (https://dejure.org/2010,10102)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.07.2010 - 3 EO 876/10 (https://dejure.org/2010,10102)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - 3 EO 876/10 (https://dejure.org/2010,10102)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,10102) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    VwGO § 80 Abs 5; GewO § 50 Abs 1; GewO § 56 Abs 1 Nr 2 lit a; GewO § 60d Abs 1
    Gewerbeordnung; Gewerbeordnung; Reisegewerbe; Edelmetallankauf; Goldankauf; Untersagung; Verbot; vorhergehende Bestellung; Überrumpelung; Überrumpelungsgefahr; sofortige Vollziehung; Sofortvollzug; aufschiebende Wirkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ankauf von Edelmetall außerhalb der gewerblichen Niederlassung des Ankäufers ohne vorhergehende Bestellung i.S.d. § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) im Rahmen sog. Aktionstage in kleineren Ladengeschäften

  • Justiz Thüringen

    § 80 Abs 5 S 1 VwGO, § 50 Abs 1 GewO
    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Verfügung, die Edelmetallankauf in kleinen Drittverkaufsstellen nach örtlicher Werbung verbietet

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ankauf von Edelmetall außerhalb der gewerblichen Niederlassung des Ankäufers ohne vorhergehende Bestellung i.S.d. § 55 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO) im Rahmen sog. Aktionstage in kleineren Ladengeschäften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 452
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2010 - 4 B 1693/09
    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    hier: Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (auf Grund einer Folgenabwägung) gegen eine gewerberechtliche Untersagungsverfügung angesichts weiteren Klärungs- und Prüfungsbedarfs im Hauptsacheverfahren (wie OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, n. v.; entgegen NdsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, HbgOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, und OVG B-Bbg, Beschluss vom 17. März 2010 - 1 S 239/09 -, jeweils Juris).

    Auf diesem (Hin- und Rück-)Weg verbleibt eine Zeit zum Nach- und Bedenken, die es ausschließen könnte, hier eine typische Überrumpelungsgefahr anzunehmen (vgl. dazu auch den kürzlich ergangenen, von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss des OVG NRW vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, Beschlussumdruck, S. 4 u., und das darin zitierte Urteil des LG Kassel vom 6. März 2009 - 12 O 4197/08 -, Juris, Rdn. 16 ff.).

    Hier bleibt, gerade wenn er die Anzeige bereits einige Tage vor der Ankaufsaktion liest, im Zweifel noch mehr Zeit zum Überlegen (vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, a. a. O.).

    Hinzu kommen die behördlichen Kontrollbefugnisse nach Maßgabe der §§ 29 und 38 GewO und die Möglichkeit der Antragsgegnerin, im Falle einer Änderung der maßgeblichen Sachlage noch vor Abschluss des Hauptsacheverfahrens einen Änderungsantrag nach § 80 Abs. 7 VwGO zu stellen (vgl. zur Interessenabwägung auch den Beschluss des OVG NRW vom 17. Mai 2010, a. a. O., Beschlussumdruck, S. 5, mit ähnlichen Erwägungen).

  • OVG Hamburg, 17.10.2006 - 1 Bs 306/06

    Reisegewerbe: Ankauf von Luxuswaren in Hotels

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    hier: Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (auf Grund einer Folgenabwägung) gegen eine gewerberechtliche Untersagungsverfügung angesichts weiteren Klärungs- und Prüfungsbedarfs im Hauptsacheverfahren (wie OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, n. v.; entgegen NdsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, HbgOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, und OVG B-Bbg, Beschluss vom 17. März 2010 - 1 S 239/09 -, jeweils Juris).

    Diese Argumentation, hinsichtlich deren sich das Verwaltungsgericht auch auf obergerichtliche Rechtsprechung beruft (NdsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, Juris, Rdn. 10, HbgOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, Juris, Rdn. 8), hat zwar durchaus eine gewisse Plausibilität; sie trägt indes möglicherweise den konkreten Umständen der Ankaufstätigkeit durch die Antragstellerin insbesondere im Hinblick auf den Schutzzweck der Bestimmungen über das Reisegewerbe nicht hinlänglich Rechnung.

  • OVG Niedersachsen, 31.07.2009 - 7 ME 73/09

    Ankauf von Edelmetallen i.R. einzelner kurzzeitiger "Aktionen" außerhalb der

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    hier: Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (auf Grund einer Folgenabwägung) gegen eine gewerberechtliche Untersagungsverfügung angesichts weiteren Klärungs- und Prüfungsbedarfs im Hauptsacheverfahren (wie OVG NRW, Beschluss vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, n. v.; entgegen NdsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, HbgOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, und OVG B-Bbg, Beschluss vom 17. März 2010 - 1 S 239/09 -, jeweils Juris).

    Diese Argumentation, hinsichtlich deren sich das Verwaltungsgericht auch auf obergerichtliche Rechtsprechung beruft (NdsOVG, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, Juris, Rdn. 10, HbgOVG, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, Juris, Rdn. 8), hat zwar durchaus eine gewisse Plausibilität; sie trägt indes möglicherweise den konkreten Umständen der Ankaufstätigkeit durch die Antragstellerin insbesondere im Hinblick auf den Schutzzweck der Bestimmungen über das Reisegewerbe nicht hinlänglich Rechnung.

  • BGH, 18.11.1982 - III ZR 61/81

    Nichtigkeit eines Kreditvertrages wegen Verstoßes gegen ein Gesetz - Nichtigkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    Der Bundesgerichtshof beleuchtet in seiner Rechtsprechung zu den §§ 55 ff. GewO (bzw. zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 des inzwischen außer Kraft getretenen Haustürwiderrufsgesetzes [vgl. zum aktuellen Recht nunmehr § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB], in den der Begriff der "vorhergehenden Bestellung" bedeutungsgleich übernommen worden war; vgl. BT-Drucks. 10/2876, S. 12, unter 2., und BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988 - III ZR 94/87 -, Juris, Rdn. 24) stets die Einzelfallumstände im Lichte des Schutzzwecks, der mit dem Tatbestandsmerkmal "ohne vorhergehende Bestellung" verfolgt wird: Er prüft regelmäßig, ob in der jeweils gegebenen Situation typischerweise die Gefahr "einer Überrumpelung und unsachgemäßen Beeinflussung" (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988, a. a. O., Rdn. 28; vgl. zur "Überrumpelungsgefahr" auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1989 - III ZR 276/88 -, Juris, Rdn. 25) oder die "eines übereilten und nicht genügend bedachten Vertragsabschlusses" (BGH, Urteil vom 18. November 1982 - III ZR 61/81 -, Juris, Rdn. 20) besteht.
  • BGH, 25.10.1989 - VIII ZR 345/88

    Wettbewerbswidriges Handeln durch Unterlassen der gebotenen Widerrufsbelehrung

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    Die Vorschrift dient dem Schutz des Kunden; sie soll ihn vor einem übereilten und unüberlegten Abschluß eines Geschäftes schützen, wenn ihm bei einem nicht bestellten Hausbesuch des Anbieters, der bei Geschäften dieser Art meist psychologisch besonders geschult ist, die für Ladengeschäfte typische Umkehrmöglichkeit und Überlegungszeit fehlt (BT-Drucks. 10/2876, S. 6 - abgedruckt in ZIP 1985, 376 ff.; BGH NJW 1990, 181, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 01.03.1990 - VII ZR 159/89

    Haustürwiderrufsgesetz - Anwendbarkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    In einem weiteren Urteil (vom 1. März 1990 - VII ZR 159/89 -, Juris, Rdn. 9 ff.) hat der Bundesgerichtshof ausgeführt:.
  • BGH, 06.10.1988 - III ZR 94/87

    Begriff der vorhergehenden Bestellung bei Einverständnis mit Hausbesuch

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    Der Bundesgerichtshof beleuchtet in seiner Rechtsprechung zu den §§ 55 ff. GewO (bzw. zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 des inzwischen außer Kraft getretenen Haustürwiderrufsgesetzes [vgl. zum aktuellen Recht nunmehr § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB], in den der Begriff der "vorhergehenden Bestellung" bedeutungsgleich übernommen worden war; vgl. BT-Drucks. 10/2876, S. 12, unter 2., und BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988 - III ZR 94/87 -, Juris, Rdn. 24) stets die Einzelfallumstände im Lichte des Schutzzwecks, der mit dem Tatbestandsmerkmal "ohne vorhergehende Bestellung" verfolgt wird: Er prüft regelmäßig, ob in der jeweils gegebenen Situation typischerweise die Gefahr "einer Überrumpelung und unsachgemäßen Beeinflussung" (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988, a. a. O., Rdn. 28; vgl. zur "Überrumpelungsgefahr" auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1989 - III ZR 276/88 -, Juris, Rdn. 25) oder die "eines übereilten und nicht genügend bedachten Vertragsabschlusses" (BGH, Urteil vom 18. November 1982 - III ZR 61/81 -, Juris, Rdn. 20) besteht.
  • BGH, 07.12.1989 - III ZR 276/88

    Begriff der "vorherigen Bestellung"

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    Der Bundesgerichtshof beleuchtet in seiner Rechtsprechung zu den §§ 55 ff. GewO (bzw. zu § 1 Abs. 2 Nr. 1 des inzwischen außer Kraft getretenen Haustürwiderrufsgesetzes [vgl. zum aktuellen Recht nunmehr § 312 Abs. 3 Nr. 1 BGB], in den der Begriff der "vorhergehenden Bestellung" bedeutungsgleich übernommen worden war; vgl. BT-Drucks. 10/2876, S. 12, unter 2., und BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988 - III ZR 94/87 -, Juris, Rdn. 24) stets die Einzelfallumstände im Lichte des Schutzzwecks, der mit dem Tatbestandsmerkmal "ohne vorhergehende Bestellung" verfolgt wird: Er prüft regelmäßig, ob in der jeweils gegebenen Situation typischerweise die Gefahr "einer Überrumpelung und unsachgemäßen Beeinflussung" (BGH, Urteil vom 6. Oktober 1988, a. a. O., Rdn. 28; vgl. zur "Überrumpelungsgefahr" auch BGH, Urteil vom 7. Dezember 1989 - III ZR 276/88 -, Juris, Rdn. 25) oder die "eines übereilten und nicht genügend bedachten Vertragsabschlusses" (BGH, Urteil vom 18. November 1982 - III ZR 61/81 -, Juris, Rdn. 20) besteht.
  • LG Kassel, 03.04.2009 - 12 O 4197/08

    Unlauterer Wettbewerb: Abgrenzung des Reisegewerbes vom stehenden Gewerbe;

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.07.2010 - 3 EO 876/10
    Auf diesem (Hin- und Rück-)Weg verbleibt eine Zeit zum Nach- und Bedenken, die es ausschließen könnte, hier eine typische Überrumpelungsgefahr anzunehmen (vgl. dazu auch den kürzlich ergangenen, von der Antragstellerin vorgelegten Beschluss des OVG NRW vom 17. Mai 2010 - 4 B 1693/09 -, Beschlussumdruck, S. 4 u., und das darin zitierte Urteil des LG Kassel vom 6. März 2009 - 12 O 4197/08 -, Juris, Rdn. 16 ff.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.03.2022 - 4 A 1381/18

    Goldankaufaktionen fallen unter das An- und Verkaufsverbot im Reisegewerbe

    OVG, Beschluss vom 1.7.2010 - 3 EO 876/10 -, juris, Rn. 7 ff.; offen lassend noch: OVG NRW, Beschluss vom 17.5.2010 - 4 B 1693/09 -.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.04.2022 - 1 LZ 400/20

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetallen im Reisegewerbe; Abgrenzung zum

    Dementsprechend ist die vorliegend streitige Fallgestaltung, in denen sich der Gewerbetreibende nur für kurze Zeit im sozialen Umfeld eines Kunden aufhält und seine zuvor beworbene Tätigkeit anbietet, in gleicher Weise als Reisegewerbe einzuordnen (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 15. September - 7 LA 73/13 -, juris Rn. 36; Beschluss vom 31. Juli 2009 - 7 ME 73/09 -, juris; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17. März 2010 - OVG 1 S 239.09 -, juris Rn. 3; OVG Hamburg, Beschluss vom 17. Oktober 2006 - 1 Bs 306/06 -, juris Rn. 8; OLG Schleswig, Urteil vom 24. April 2012 - 6 U 6/11 -, juris Rn. 19ff.; OLG Frankfurt, Urteil vom 26. November 2010 - 25 U 65/09 -, juris; a.A. wohl OVG Weimar, Beschluss vom 1. Juli 2010 - 3 EO 876/10 -, juris).

    Eine andere Bewertung gebieten auch nicht die von der Klägerin angesprochenen Entscheidungen des Landgerichts Kassel vom 6. März 2009 (Az. 12 O.4197/08) bzw. des Oberverwaltungsgerichts Weimar vom 1. Juli 2010 (Az. 3 EO 876/10).

    Darüber hinaus verkennt die Klägerin, dass das Oberverwaltungsgericht Weimar in seiner Entscheidung vom 1. Juli 2010 (Az. 3 EO 876/10, juris, Rn. 18f.) vorläufigen Rechtsschutz auf Grund einer Folgenabwägung gewährt hat.

  • VG München, 14.03.2011 - M 16 K 11.875

    Untersagung des An- und Verkaufs von Edelmetall von einer nur zeitweise

    Im Vergleich zu anderen Händlern mit einer temporären An- und Verkaufsstelle außerhalb ihrer gewerblichen Niederlassung dürfte es im Falle des Gold verkaufs durch den Kunden höchst selten vorkommen, dass dieser plötzlich und unvorbereitet mit der Verkaufssituation konfrontiert werde (OVG Thüringen v. 1.7.2010, Az. 3 EO 876/10 juris) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.03.2011 - 1 M 15/11

    Gewerberechtlich Abgrenzung von Reisegewerbe und stehendem Gewerbe bei Ankauf von

    Soweit es nicht ausdrücklich auf die von der Antragstellerin vorgelegten Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen vom 11. Juni 2010 (- 4 B 385/10 -) und 17. Mai 2010 (- 4 B 1693/09 -), des Thüringischen Oberverwaltungsgerichtes vom 7. Juli 2010 (- 3 EO 775/09 -) und 1. Juli 2010 (- 3 EO 876/10 -) sowie des Verwaltungsgerichtes Düsseldorf vom 29.November 2010 (- 3 L 1722/10 -) eingegangen ist, widerlegt dies noch nicht die grundsätzlich gerechtfertigte Vermutung, dass das Verwaltungsgericht das Beteiligtenvorbringen insoweit zur Kenntnis genommen und erwogen hat.
  • VG Magdeburg, 14.03.2013 - 3 A 215/11

    Erfolglose Klage einer Goldverwertungsgesellschaft gegen eine gewerbebehördliche

    Die Bewertung der Kammer steht insoweit in Einklang mit ständiger Rechtsprechung (vgl. VG Magdeburg, Beschl. v. 21.4.2008 - 3 B 290/07 MD - OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 16.3.2011, NVwZ-RR 2011, 472; ebenso VG Düsseldorf, Beschl. v. 10.11.2010 - 3 L 1546/09 -, zit. nach juris; OVG Berlin, Beschl. v. 17.3.2010, GewArch 2010, 248; VG Hannover, Beschl. v. 1.7.2010, GewArch 2010, 364; OVG Nds., Beschl. v. 13.8.2010, GewArch 2010, 408 unter ausführlicher Auseinandersetzung mit der von der Klägerin in Bezug genommenen Rechtsprechung des VG Köln, VG Stade und LG Kassel; OVG Nds., Beschl. v. 31.7.2009, GewArch 2009, 415; VG München, Urt. v. 14.3.2011, GewArch 2011, 312; VG Oldenburg, Beschl. v. 14.6.2012 -12 B 3444/12 -, zit. nach juris; a.A. im vorläufigen Rechtsschutz OVG Thür., Beschl. v. 1.7.2010, GewArch 2011, 127 und VG Köln, Beschl. v. 25.2.2010 - 1 L 7/10 -, zit. nach juris).
  • VG Köln, 28.02.2018 - 1 K 10079/17
    Diese Auslegung wird damit begründet, dass der Sinn und Zweck des Abgrenzungsmerkmals "ohne vorherige Bestellung" darin bestehe, nicht darauf vorbereitete Kunden vor der Gefahr einer Überrumpelung durch den Gewerbetreibenden zu schützen, vgl. in diesem Sinne, das Ergebnis aber offen lassend: OVG NRW, Beschluss vom 17.05.2010, - 4 B 1693/09 -, n.v.; OVG Weimar, Beschluss vom 01.07.2010, - 3 EO 876/10, GewArch 2011, 127 ff.; Landgericht Kassel, Urteil vom 06.03.2009, - 12 O 4197/08 -, juris, aufgehoben durch: OLG Frankfurt a. Main, Urteil vom 26.11.2010, -25 U 65/09 -, juris.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht