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   OVG Thüringen, 01.10.1998 - 2 VO 622/98   

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https://dejure.org/1998,7573
OVG Thüringen, 01.10.1998 - 2 VO 622/98 (https://dejure.org/1998,7573)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01.10.1998 - 2 VO 622/98 (https://dejure.org/1998,7573)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 01. Oktober 1998 - 2 VO 622/98 (https://dejure.org/1998,7573)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 101 Abs 1 Satz 2; GVG § 17a; VwGO § 161 Abs 2; ZPO § 91a
    Wasserrecht; Wasserrecht; Rechtsweg; Rechtswegverweisung; Vorabentscheidung; Beschwerde; Erledigungserklärung; Erledigung der Hauptsache; Kostenentscheidung; gesetzlicher Richter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwaltungsgericht; Verwaltungsrechtsweg; Rechtsstreit; Beschwerde; Erledigung; Hauptsache; Erledigungserklärung; Kostenentscheidung; Oberverwaltungsgericht

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 1999, 278
  • DVBl 1999, 482
  • DVBl 1999, 483 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 12.07.1990 - 4 NB 17.90

    Rechtsfolgen der Rücknahme des Normenkontrollantrags während des

    Auszug aus OVG Thüringen, 01.10.1998 - 2 VO 622/98
    Die hier vertretene Ansicht steht auch nicht im Widerspruch zum Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Juli 1990 - 4 NB 17/90 - (DÖV 1990, 978 [zitiert nach Juris]).
  • OVG Hamburg, 18.03.2015 - 1 Bs 72/15

    Beschwerde gegen Beschluss im vorläufigen Rechtsschutz, der nach

    Auch Überlegungen der Verfahrenserleichterung (vgl. hierzu bei einer anderen Verfahrenslage OVG Weimar, Beschl. v. 1.10.1998, 2 VO 622/98, NVwZ-RR 278, juris) gebieten es nicht, dass das Beschwerdegericht hier die Kostenentscheidung für das während der Anhängigkeit beim Verwaltungsgericht beendete Verfahren trifft.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2008 - 1 O 108/08

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren

    Über sie ist, nachdem das Verwaltungsgericht zu Recht nach Abgabe übereinstimmender Erledigungserklärungen der Beteiligten von einer Verweisung der zum Rechtsgebiet des Asylbewerberleistungsgesetzes gehörenden Sache an das Sozialgericht (vgl. § 51 Abs. 1 Nr. 6a SGG) abgesehen hatte (vgl. dazu OVG Weimar, Beschluss vom 01.10.1998 - 2 VO 622/98 -, NVwZ-RR 1999, 278; Zöller, ZPO, 26. Aufl., § 17a GVG, Rn. 19), durch das Oberverwaltungsgericht zu entscheiden.
  • SG Halle, 23.11.2012 - S 10 AL 155/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unstatthaftigkeit der Verweisung nach Erledigung

    Eine Verweisung scheidet m.a.W. nach Ende der Rechtshängigkeit aus (ebenso OLG Frankfurt 14.07.2005, 14 UH 13/05; BayVGH 18.08.1999, 5 C99.1776; OVG Lüneburg 12.05.2010, 7 OB 26/10; VG Halle 30.06.2008, 3 A 48/08; zur Vereinbarkeit mit Art. 101 I 2 GG ThürOVG 01.10.1998, 2 VO 622/98).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.03.2011 - L 23 SO 14/11
    Dies führt jedoch nicht zu einem Verstoß gegen Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, weil die verfahrensrechtlichen Bestimmungen nicht verlangen, dass die Entscheidung nach beidseitiger Erledigungserklärung zwingend von dem Gericht zu treffen ist, das auch für eine streitige Hauptsacheentscheidung zuständig wäre (vgl. Thüringer Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 01. Oktober 1998, 2 VO 622/98, NVwZ-RR 1999, 278 f.).
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