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   OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13   

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https://dejure.org/2014,43310
OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13 (https://dejure.org/2014,43310)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04.07.2014 - 1 EO 683/13 (https://dejure.org/2014,43310)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04. Juli 2014 - 1 EO 683/13 (https://dejure.org/2014,43310)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Immissionsschutzrecht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Immissionsschutzrechtliche Untersagung des Betriebs einer Hackschnitzelanlage; Deutliche Überschreitung des für ein allgemeines Wohngebiet maßgeblichen Immissionsrichtwerts; Einschränkung der Standortwahl für genehmigungsbedürftige Anlagen

  • Justiz Thüringen

    § 22 Abs 1 S 1 Nr 2 BImSchG, § 24 S 1 BImSchG, § 25 Abs 2 BImSchG
    Immissionsschutzrechtliche Anordnung der vollständigen Einstellung des Betriebs eines Häckslers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Untersagung des Betriebs einer Hackschnitzelanlage; Deutliche Überschreitung des für ein allgemeines Wohngebiet maßgeblichen Immissionsrichtwerts; Einschränkung der Standortwahl für genehmigungsbedürftige Anlagen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • weka.de (Kurzinformation)

    Kann der Betrieb von Häckslern untersagt werden?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2015, 373
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 24.09.1992 - 7 C 6.92

    Immissionsschutz bei baurechtswidriger Wohnnutzung?

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13
    dort genannten (engen) Voraussetzungen u. a. den Betrieb einer Anlage ganz oder teilweise untersagen soll, schließt eine (Teil-)Betriebsuntersagung auf der Grundlage des § 24 Satz 1 BImSchG nicht aus (so schon BVerwG, Urteil vom 24.09.1992 - 7 C 6.92 -, BVerwGE 91, 92 = NJW 1993, 342 = DVBl. 1993, 159 = juris, insb.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2003 - 7 B 2434/02

    Bauplanungsrechtl. Rücksichtnahmegebot: Unzumutbarkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13
    Es ist auch unterhalb der Schwelle des § 25 Abs. 2 BImSchG Sache des Betreibers, durch eine geeignete Standortwahl schädliche Umwelteinwirkungen zu vermeiden oder auf ein Mindestmaß zu reduzieren (wie hier etwa Jarass, BImSchG, Kommentar, 8. Aufl. 2010, § 22 Rdn. 68 a. E.; in diesem Sinne auch Hansmann in Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Kommentar, Band III [Loseblatt, Stand: 01.08.2013], § 22 BImSchG Rdn. 25, der auf die Einhaltung von Abständen zu schutzbedürftigen Nutzungen hinweist; vgl. für baugenehmigungspflichtige Vorhaben auch OVG NRW, Beschluss vom 26.02.2003 - 7 B 2434/02 -, juris, insb. Leitsatz 2 und Rdn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.09.1993 - 10 S 1735/91

    Verhältnis öffentlich-rechtlicher Schutzansprüche innerhalb einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13
    Soweit demgegenüber in Literatur und Rechtsprechung die Auffassung vertreten wird, die Untersagung des (gesamten) Anlagenbetriebs könne nicht auf § 24 Satz 1 BImSchG gestützt werden (so Jarass, a. a. O., § 24 Rdn. 11; Hansmann in Landmann/Rohmer, a. a. O., § 24 Rdn. 33 unter Hinweis u. a. auf das Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 21.09.1993 - 10 S 1735/91 -, BImSchG-Rspr. § 24 Nr. 31 = juris Rdn. 64 - zur Untersagung des Betriebs eines Kamins), vermag der Senat ihr jedenfalls nicht für den Fall zu folgen, dass der Betrieb einer (mobilen) Anlage an einem konkreten Standort - wie hier - für nahegelegene schutzbedürftige Nutzungen mit schädlichen Umwelteinwirkungen verbunden ist, die sich (nur) durch die Wahl eines anderen Standorts vermeiden oder auf ein noch erträgliches Mindestmaß reduzieren lassen.
  • VGH Hessen, 28.07.1977 - IV TG 42/77
    Auszug aus OVG Thüringen, 04.07.2014 - 1 EO 683/13
    Soweit in der früheren Rechtsprechung die Auffassung vertreten worden ist, Beschränkungen der Wahl des Standorts einer nicht genehmigungsbedürftigen Anlage seien nur unter den Voraussetzungen des § 25 Abs. 2 BImSchG möglich (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 28.07.1977 - IV TG 42/77 -, ESVGH 27, 225, insb. Leitsatz 3 und S. 230 - in juris nur Leitsätze), folgt der Senat dem nicht.
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