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   OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09   

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OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09 (https://dejure.org/2011,79477)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05.12.2011 - 8 DO 110/09 (https://dejure.org/2011,79477)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 05. Dezember 2011 - 8 DO 110/09 (https://dejure.org/2011,79477)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Art 6 Abs 1 MRK
    Einreichung der Berufungsbegründung beim Berufungsgericht; Unterschlagung im Dienst durch Polizisten sowie außerdienstliche Nötigung und Beleidigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 20.10.2005 - 2 C 12.04

    Postbeamter; Disziplinarklage; Mitwirkung des Personalrats (Betriebsrats);

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Demgegenüber unterliegt der Inhalt der Klageschrift, insbesondere die Antragstellung, nicht der Mitwirkung (vgl. - ausführlich - BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 -, zitiert nach Juris).

    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen Bemessungsgesichtspunkte, die im Hinblick auf entlastende Kriterien nicht nur auf sog. anerkannte Milderungsgründe beschränkt sind, muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder aber der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (std. Rspr. des Senats [vgl. z. B. Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07] im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 69.10

    Disziplinarklageverfahren; Inhalt der Klageschrift; Grundsatz der Unmittelbarkeit

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.

    Ob eine überlange Verfahrensdauer Auswirkungen auf die materielle Rechtslage hat, bestimmt sich allein nach innerstaatlichem Recht (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 -, zitiert nach Juris).

  • OVG Thüringen, 06.11.2008 - 8 DO 584/07

    Disziplinarrecht der Landesbeamten; Disziplinarrecht: Bestimmtheit der

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Denn § 36 ThürDG findet nach § 27 Abs. 3 Satz 3 ThürDG im Falle der Erhebung einer Disziplinarklage keine Anwendung (vgl. Urteil des Senats vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07 -, zitiert nach Juris).

    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen Bemessungsgesichtspunkte, die im Hinblick auf entlastende Kriterien nicht nur auf sog. anerkannte Milderungsgründe beschränkt sind, muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder aber der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (std. Rspr. des Senats [vgl. z. B. Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07] im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 30.12.2010 - 2 B 66.10

    Disziplinarverfahren; fristgerechte Einlegung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Dass mit dem Begriff des Vorsitzenden im Sinne des Satzes 3 der Vorsitzende des Disziplinarsenats gemeint ist, folgt aus dem Zweck dieser Regelung und der gesetzlichen Systematik (vgl. - zur inhaltsgleichen Vorschrift des § 63 Abs. 1 Satz 3 BremDG - BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66/10 -, zitiert nach Juris).

    Vor diesem Hintergrund ist es in der Rechtsprechung zu inhaltsgleichen Vorschriften anderer Disziplinargesetze anerkannt, dass die Begründung der Berufung jedenfalls dann auch beim Oberverwaltungsgericht eingereicht werden kann, wenn der Vorsitzende des Disziplinarsenats zuvor die Berufungsbegründungsfrist verlängert hat (BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 2010 - 2 B 66/10 - OVG Bremen, Urteil vom 26. Mai 2010 - DL A 535/08 - OVG NW, Urteil vom 20. Februar 2008 - 21d A 956/07 - OVG Me.-Vo., Urteil vom 15. Juli 2009 - 10 L 353/06 - jeweils zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 09.09.1997 - 1 D 36.96

    Bindung der Disziplinargerichte an strafgerichtliche Feststellungen -

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    An diese Feststellungen ist der Senat nach § 16 Abs. 1 Satz 1 ThürDG gebunden, der auch nach § 267 Abs. 4 StPO abgekürzte Urteile - wie das des AG Sondershausen - erfasst (BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 1 D 36/96 -, zitiert nach Juris).

    Denn ansonsten hätte eine Verurteilung der Beamtin nicht erfolgen dürfen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. September 1997 - 1 D 36/96 -, zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 03.05.2007 - 2 C 9.06

    Disziplinarbefugnis der Verwaltungsgerichte; Zugriffsdelikt;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Die gesamte Prognosegrundlage, also die Bewertung der Schwere des Dienstvergehens wie auch aller anderen Bemessungsgesichtspunkte, die im Hinblick auf entlastende Kriterien nicht nur auf sog. anerkannte Milderungsgründe beschränkt sind, muss ergeben, ob der Schluss auf einen verbliebenen Rest an Vertrauen in die Person des Beamten noch möglich oder aber der Vertrauensverlust umfassend eingetreten ist; dies ist eine Frage der Gesamtabwägung im Einzelfall (std. Rspr. des Senats [vgl. z. B. Urteil vom 6. November 2008 - 8 DO 584/07] im Anschluss an BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 2005 - 2 C 12/04 - Urteil vom 3. Mai 2007 - 2 C 9/06 -, jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerwG, 22.09.2006 - 2 B 52.06

    Überprüfung der grundsätzlichen Bedeutung der Berücksichtigung der individuellen

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Er überschreitet jedoch die Bagatellgrenze, die bei etwa 50, 00 EUR liegt (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 22. September 2006 - 2 B 52/06 -, zitiert nach Juris m. w. N.), bereits erheblich.
  • BVerwG, 16.02.2010 - 2 B 62.09

    Verfahrensrügen: Dauer des Disziplinarverfahrens; Verletzung von Art. 6 Abs. 1

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.
  • BVerwG, 07.02.2008 - 1 D 4.07

    Zollbeamter des gehobenen Dienstes (Abfertigungsleiter am Grenzübergang nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Die Länge des Disziplinarverfahrens und die damit notwendiger Weise einhergehende psychische Belastung können dann, wenn der Beamte, wie hier, durch sein Fehlverhalten das Vertrauensverhältnis endgültig zerstört hat, nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 7. Februar 2008 - 1 D 4/07 - Beschluss vom 16. Februar 2010 - 2 B 62/09 - Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 69/10 - jeweils zitiert nach Juris) nicht entlastend berücksichtigt werden.
  • OVG Sachsen, 17.08.2009 - D 6 A 655/08

    Entfernung aus dem Dienst; Unterschlagung; Polizeivollzugsbeamter;

    Auszug aus OVG Thüringen, 05.12.2011 - 8 DO 110/09
    Ein Polizeibeamter, der sich aus Eigennutz an Vermögenswerten vergreift, die ihm im Rahmen und aufgrund seiner hoheitlichen Tätigkeit zugänglich sind, und damit selbst solche Straftaten begeht, die er eigentlich verhindern soll, beweist ein so hohes Maß an Pflichtvergessenheit, dass er regelmäßig das Vertrauensverhältnis, das ihn mit seinem Dienstherrn verbindet, zerstört und deshalb grundsätzlich für einen Verbleib im Dienst nicht mehr tragbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 10. Februar 1988 - 1 D 105/87 - SächsOVG, Urteil vom 17. August 2009 - D 6 A 655/08 - jeweils zitiert nach Juris).
  • BVerfG, 19.10.2011 - 2 BvR 754/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

  • BVerwG, 29.11.2000 - 1 D 13.99

    Postobersekretär bei der Deutschen Post AG; Vorwurf des Zugriffs auf

  • BVerwG, 10.02.1988 - 1 D 105.87
  • BVerwG, 26.11.1991 - 1 D 19.91

    Verurteilung eines Beamten wegen eines Vergehens der Unterschlagung -

  • BVerwG, 21.06.2000 - 1 D 49.99

    Veruntreuung von Nachnahmegeld in Höhe von 220 DM durch einen Beamten - Keine

  • BVerwG, 23.09.1986 - 1 D 45.86

    Erheblicher Verstoß gegen grundsätzliche Pflichten aus dem Beamtenverhältnis -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2008 - 21d A 956/07

    Auslegung von § 64 Abs. 1 S. 2 Bundesdisziplinargesetz (BDG) hinsichtlich der

  • BGH, 03.03.2005 - GSSt 1/04

    Zulässigkeit von Urteilsabsprachen und Wirksamkeit des Rechtsmittelverzichts

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.07.2009 - 10 L 353/06

    Beweiswürdigung im Disziplinarverfahren; Tankkartenmissbrauch; freisprechendes

  • BVerwG, 14.03.2007 - 2 WD 3.06

    Lösung von Strafurteil; Anforderungen an einen "Deal" (Verfahrensabsprache,

  • VGH Bayern, 24.09.2014 - 16a D 13.118

    Disziplinarrecht; Polizeihauptmeister (A9); Beteiligung des Personalrats vor

    Die Nachtragsdisziplinarklage hat damit die Wirkung einer Klageerweiterung (s. hierzu auch OVG Thüringen, U.v. 5.12.2011 - 8 DO 110/09 - juris).

    Die Vorschrift des Art. 76 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Satz 4 BayPersVG statuiert ein Mitwirkungsrecht allein bei dieser grundlegenden Entscheidung über die Erhebung der Disziplinarklage selbst, nicht aber ermöglicht sie - worauf das Verwaltungsgericht zurecht hingewiesen hat - eine Einflussnahme des Personalrats auf Inhalt und Umfang des Disziplinarverfahrens, insbesondere die Überprüfung einzelner (nachgeschobener) Dienstpflichtverletzungen (BVerwG, U.v. 20.10.2005 - 2 C 12/04 - juris, OVG Thüringen, U.v. 5.12.2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 15.05.2013 - 2 B 20.12

    Gerichtliches Disziplinarverfahren; Aufklärungsmangel; Bindungswirkung eines

    Me Thüringer OVG - 05.12.2011 - AZ: OVG 8 DO 110/09.
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