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   OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16   

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https://dejure.org/2020,46398
OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16 (https://dejure.org/2020,46398)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08.10.2020 - 3 KO 164/16 (https://dejure.org/2020,46398)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 08. Oktober 2020 - 3 KO 164/16 (https://dejure.org/2020,46398)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    AusglLeistG § 3 Abs 8; BGB § 466; ThürWaldG § 17
    Jagd-, Forst- und Fischereirecht; Waldrechtliches Vorkaufsrecht: Veräußerung von Waldflächen nach § 3 Abs. 8 AusglLeistG; Wald; Vorkaufsrecht; Gemeinde; Ausgleichsleistungsgesetz; Subventionierter Erwerb von Forstflächen; Selbstbewirtschaftungsverpflichtung

  • Justiz Thüringen

    § 3 Abs 8 AusglLeistG, § 466 BGB
    Ausübung eines waldrechtlichen Vorkaufsrechts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Sachsen, 03.12.2010 - 3 A 421/09

    Ausübung des Vorkaufsrechts bei Verkäufen auf der Grundlage des § 3 Abs. 1, Abs.

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16
    Ob die Geltendmachung eines landesrechtlich geregelten Vorkaufsrechtes bereits bundesrechtlich nach Sinn und Zweck des Ausgleichsleistungsgesetzes außerhalb des für den Erwerb durch Nichtberechtigte durch § 4 Abs. 3 Satz 1 AusglLeistG, § 15 Abs. 2, 4 Abs. 3 FlErwVO vorgegebenen Rahmens ausgeschlossen ist oder ob eine solche Einschränkung nicht gilt, weil sie einer ausdrücklichen Regelung im Ausgleichsleistungsgesetz bedurft hätte (so: Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - juris Rn. 44), kann hier dahinstehen.

    In Geld nicht schätzbar ist eine derartige Nebenleistung dabei nicht nur, wenn ihre Erfüllung durch einen anderen als den Dritten dem Vorkaufsverpflichteten nicht zumutbar ist, sondern auch dann, wenn der gesetzliche Zweck, der mit ihrer Vereinbarung herbeigeführt werden soll, mit einer wie auch immer bemessenen Geldleistung durch den Vorkaufsberechtigten nicht erreichbar ist (Sächsisches OVG, Urteil vom 3. Dezember 2010 - 3 A 421/09 - juris Rn. 46).

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 955/00

    Bodenreform III

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16
    Mit den Regelungen zum begünstigten Flächenerwerb wollte der Gesetzgeber zwei Zwecke erreichen, nämlich einerseits ein Wiedergutmachungsprogramm für Alteigentümer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und andererseits ein Förderprogramm zum Aufbau der privatnützigen Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00 - BVerfGE 112, 1 ff. Rn. 133; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 254 ff.).
  • BVerfG, 22.11.2000 - 1 BvR 2307/94

    Entschädigungs- und Ausgleichsleistungsgesetz - Verfassungsbeschwerden erfolglos

    Auszug aus OVG Thüringen, 08.10.2020 - 3 KO 164/16
    Mit den Regelungen zum begünstigten Flächenerwerb wollte der Gesetzgeber zwei Zwecke erreichen, nämlich einerseits ein Wiedergutmachungsprogramm für Alteigentümer im Bereich der Land- und Forstwirtschaft und andererseits ein Förderprogramm zum Aufbau der privatnützigen Land- und Forstwirtschaft in den neuen Ländern (BVerfG, Beschluss vom 26. Oktober 2004 - 2 BvR 955/00 - BVerfGE 112, 1 ff. Rn. 133; vgl. auch BVerfG, Urteil vom 22. November 2000 - 1 BvR 2307/94 - BVerfGE 102, 254 ff.).
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