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   OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17   

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OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17 (https://dejure.org/2017,40094)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 (https://dejure.org/2017,40094)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 09. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 (https://dejure.org/2017,40094)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und öffentlicher Arbeitgeber; einstweiliger Rechtsschutz

  • Justiz Thüringen

    Art 33 Abs 2 GG, § 85 BBG
    Konkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten verschiedener Dienstherrn und öffentlicher Arbeitgeber um eine Beförderungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Thüringen, 20.07.2012 - 2 EO 361/12

    Dienstpostenkonkurrenz zwischen Beamten und Tarifbeschäftigten

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die Auswahlbehörde schaffen kann, lässt sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - DÖV 2013, 119; NdsOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris m. w. N.).

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 -, a. a. O.; s. a. NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 - HessVGH, Beschluss vom 30. März 2003 - 1 TG 363/03 - jeweils juris).

    gekräftige Angaben zu gewinnen (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - juris Rn. 14).

  • BVerwG, 21.12.2016 - 2 VR 1.16

    Anforderungsprofil; Anordnungsgrund; Begründung einer dienstlichen Beurteilung;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Daran hat sich durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - und Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - jeweils juris) nichts geändert.

    Nach dieser Rechtsprechung kann lediglich ein Anordnungsgrund für den darüber hinausgehenden Antrag, dem Dienstherrn für die Dauer des Rechtsschutzverfahrens auch die vorläufige Verwendung des Ausgewählten auf dem Beförderungsdienstposten zu untersagen, entfallen, wenn der Dienstherr zusagt, den Erfahrungs- oder Bewährungsvorsprung, den sich der Ausgewählte dadurch verschaffen kann, im Verhältnis zu seinen Konkurrenten auszublenden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - juris Rn. 14).

  • OVG Thüringen, 15.04.2014 - 2 EO 641/12

    Konkurrentenstreitverfahren; Richteramt; erneute Auswahl

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße bei einer neuen Auswahl von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 Bvr. 857/02 - jeweils juris; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58).
  • BVerwG, 20.01.2004 - 2 VR 3.03

    Untersagung der Einweisung in eine Planstelle; Antrag auf Erlass einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    An der Glaubhaftmachung des Anordnungsanspruchs fehlt es ausnahmsweise nur dann, wenn der Rechtsschutzsuchende auch bei Vermeidung der Rechtsverstöße bei einer neuen Auswahl von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (stRspr, vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 20. Januar 2004 - 2 VR 3/03 - BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. September 2002 - 2 Bvr. 857/02 - jeweils juris; Beschluss des Senats vom 15. April 2014 - 2 EO 641/12 - ThürVBl. 2015, 58).
  • BVerwG, 10.05.2016 - 2 VR 2.15

    Beamter; Beförderungsdienstposten; Bewerbungsverfahrensanspruch;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Daran hat sich durch die neuere Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 10. Mai 2016 - 2 VR 2.15 - und Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 2 VR 1.16 - jeweils juris) nichts geändert.
  • VGH Bayern, 18.11.2015 - 6 CE 15.2260

    Postnachfolgeunternehmen, Auswahlentscheidung, dienstliche Beurteilung,

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Zwar können im Grundsatz die Maßstäbe der dienstlichen Beurteilung nicht auf das Dienstzeugnis übertragen werden und umgekehrt die für das Dienstzeugnis geltenden Maßgaben einschließlich der dort mit zu berücksichtigenden Rechtsprechung über arbeitsrechtliche Zeugnisse nicht auf die dienstliche Beurteilung (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18. November 2015 - 6 CE 15.2260 -, juris Rn. 13; Lemhöfer, a. a. O., Rn. 8).
  • OVG Niedersachsen, 21.12.2015 - 5 ME 196/15

    Konkurrenz zwischen Beamtin und Seiteneinsteiger aus der privaten Wirtschaft;

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Denn nur auf einer solchen Grundlage, die allein die Auswahlbehörde schaffen kann, lässt sich das grundrechtsgleiche Recht auf ermessens- und beurteilungsfehlerfreie Einbeziehung in die Bewerberauswahl erfüllen (vgl. etwa Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - DÖV 2013, 119; NdsOVG, Beschluss vom 21. Dezember 2015 - 5 ME 196/15 - juris m. w. N.).
  • VGH Hessen, 30.04.2003 - 1 TG 363/03

    Höherwertiges Richteramt - Auswahlkriterium

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 -, a. a. O.; s. a. NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 - HessVGH, Beschluss vom 30. März 2003 - 1 TG 363/03 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 16.12.2014 - 5 ME 177/14

    Arbeitszeugnis; Auswahlgespräch; Bestenauslese; Beurteilungszeitraum; dienstliche

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 -, a. a. O.; s. a. NdsOVG, Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 5 ME 177/14 - HessVGH, Beschluss vom 30. März 2003 - 1 TG 363/03 - jeweils juris).
  • OVG Niedersachsen, 05.03.2014 - 5 LA 291/13

    Vergleichbarkeit einer Anlassbeurteilung und eines Arbeitszeugnisses der Bewerber

    Auszug aus OVG Thüringen, 09.10.2017 - 2 EO 113/17
    Ein qualifiziertes Dienstzeugnis kann taugliche Grundlage für den anzustellenden Leistungsvergleich sein (vgl. zum qualifizierten Arbeitszeugnis: NdsOVG, Beschluss vom 5. März 2014 - 5 LA 291/13 - OVG NRW, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 1 B 300/04 - jeweils juris).
  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

  • BVerwG, 27.04.2010 - 1 WB 39.09

    Grundsatz der Bestenauslese; Eignungs- und Leistungsvergleich; Seiteneinsteiger;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2004 - 1 B 300/04

    Vorbereitung einer an den Grundsätzen der Bestenauslese zu orientierenden

  • BVerwG, 25.04.2007 - 1 WB 31.06

    Verwendungsentscheidung; militärische Verwendung; Beurteilungsspielraum;

  • OVG Thüringen, 26.02.2019 - 2 EO 883/17

    Auswahlentscheidung zwischen Angestellten und Beamten

    Dies ergebe sich bereits aufgrund der unterschiedlichen Zweckrichtung von dienstlicher Beurteilung und Arbeitszeugnis (Hinweis auf ThürOVG, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17).

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Beurteilungsrichtlinien und -systemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. April 2007 - 1 WB 31.06 - Juris Rn. 65; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 10, m. w. Nw.).

    Eine Vergleichbarkeit der Leistungseinschätzungen scheitert nicht daran, dass die Bewerber nicht denselben Status (Beamte, Tarifbeschäftigte) oder nicht dieselben Statusämter innehaben (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 11).

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 37 f.; Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).

    Danach kann der Dienstherr grundsätzlich die in einem qualifizierten Arbeitszeugnis getroffenen Feststellungen zu den Leistungen und Fähigkeiten des Tarifbeschäftigten nach Maßgabe der für die Beamtenbeurteilungen einschlägigen Beurteilungsrichtlinie "übersetzen" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39/09 - Juris, Rn. 38 f.; Beschluss des Senats vom 20. Juli 2012 - 2 EO 361/12 - Juris, Rn. 11; Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12 ff.).

    Wegen der sich dabei ergebenden Schwierigkeiten kann es im Interesse der Vergleichbarkeit der Leistungsbewertungen sachgerecht sein, dass der Dienstherr für den Tarifbeschäftigten eine Beurteilung wie für einen Beamten erstellen lässt oder nach Maßgabe seiner einschlägigen Beurteilungsrichtlinie und seines Beurteilungsmaßstabs bei dem Arbeitgeber, der das Arbeitszeugnis erstellt hat, eine ergänzende Stellungnahme anfordert, um aus dem Arbeitszeugnis vergleichbare aussagekräftige Bewertungen zu gewinnen (vgl. Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 12).

  • VG Ansbach, 23.11.2020 - AN 1 E 20.01504

    Auswahlverfahren bei der Besetzung der Stelle eines Museumsleiters

    Allerdings stellen jedenfalls qualifizierte (Arbeits-)Zeugnisse ein Surrogat bzw. ein Leistungsäquivalent für eine dienstliche Beurteilung dar und können taugliche Grundlage eines Auswahlverfahrens sein (vgl. Thür. OVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12; BayVGH, B.v. 8.2.2018 - 3 CE 17.2304 - juris Rn. 11; OVG NW, B.v. 2.4.2020 - 6 B 101/20 - juris Rn. 15).

    OVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12; B.v. 20.7.2012 - 2 EO 361/12 - juris Rn. 11; Hess. VGH, B.v. 16.11.2008 - 1 B 1870/08 - juris Rn. 5) und an sich nicht vergleichbare dienstliche Beurteilungen mittels eines einheitlich gebildeten Vergleichsmaßstabs vergleichbar zu machen (vgl. NdsOVG, B.v. 21.12.2015 - 5 ME 196/15 - juris Rn. 13 f.).

    Ausgehend von den genannten Bewertungen in letzten periodischen dienstlichen Beurteilung vom 27. Juni 2018 kann unter Berücksichtigung des maßgeblichen Zeitpunkts der Auswahlentscheidung deshalb nicht davon ausgegangen werden, dass die Antragstellerin bei Vermeidung der Rechtsverstöße bei einer neuen Auswahl von vornherein zweifelsfrei chancenlos wäre (hierzu: Thür. OVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 15).

  • VGH Bayern, 08.02.2018 - 3 CE 17.2304

    Stellenbesetzung im Konkurrentenstreitverfahren

    Nur wenn das (Zwischen-)Zeugnis Surrogat für eine dienstliche Beurteilung bzw. ein Leistungsäquivalent einer dienstlichen Beurteilung ist, kann es taugliche Grundlage eines Auswahlverfahrens sein (vgl. Zimmerling, RiA 2002, 165/175; OVG NW, B.v. 13.5.2004 - 1 B 300/04 - juris; ThürOVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12, HessVGH, B.v. 27.1.1994 - 1 TG 2485/93 - juris Rn. 31; vgl aber auch OVG LSA, B.v. 14.11.2014 - 1 M 125/14 - juris Rn. 22: "Übersetzbarkeit" eines Arbeitszeugnisses).
  • VGH Hessen, 29.06.2022 - 1 B 873/22

    Anforderungen an die Herstellung der Vergleichbarkeit von dienstlichen

    Ein qualifiziertes Arbeitszeugnis muss neben Angaben zu Art und Dauer des Arbeitsverhältnisses auch alle wesentlichen Tatsachen und Bewertungen zu Leistung und Verhalten enthalten, die für die Gesamtbeurteilung des Arbeitnehmers von Bedeutung und für Dritte von Interesse sind (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 37 f.; OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12 f.).

    Zu diesem Zweck sind die dort enthaltenen Aussagen "zu übersetzen" (so OVG Th., Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12) und mit Blick auf die unterschiedlichen Zwecke ihrer Erstellung und die dabei angelegten Maßstäbe nach Möglichkeit miteinander vergleichbar zu machen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 27. April 2010 - 1 WB 39.09 -, juris Rn. 38), anschließend - etwa tabellarisch gegenübergestellt - auszuwerten und in der Auswahlentscheidung zu berücksichtigen (so VGH BW, Beschluss vom 22. Juni 2021 - 4 S 720/21 -, juris Rn. 31).

  • VGH Hessen, 16.04.2020 - 1 B 2734/18

    Bestenauslese und Assessment-Center

    Erforderlichenfalls hat der auswählende Dienstherr für den Vergleich der Bewertungsmaßstäbe eine erläuternde Stellungnahme zum angelegten Maßstab und zur Frage der Übereinstimmung und Einordnung in das eigene Beurteilungssystem einzuholen (vgl. Thüringisches OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 13 f.; OVG Bremen, Beschluss vom 5. Oktober 2018 - 2 B 141/18 - juris Rn. 25 ff.).
  • OVG Bremen, 05.10.2018 - 2 B 141/18

    Auswahlverfahren Dienstposten Referatsleitung 03 (Bundesbau) -

    Unerlässlich ist es, die verschiedenen Beurteilungs- und Bewertungssysteme gegenüberzustellen und einen objektiven Vergleichsmaßstab zu finden (ThürOVG, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 - Rn. 13 f., juris; vgl. zur Herstellung der gebotenen Gleichheit der Beurteilungsmaßstäbe auch Beschluss des Senats vom 02.09.2011 - 2 B 64/11 -, Rn. 30, 33, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2018 - 6 B 229/18

    Besetzung einer ausgeschriebenen Stelle mit einem Bewerber i.R.d.

    OVG, Beschluss vom 9. Oktober 2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 12 (allerdings für Tarifbeschäftigte).
  • OVG Thüringen, 15.08.2019 - 2 EO 339/18

    Konkurrentenstreitverfahren um Richterstelle

    Der Antragsteller beruft sich in diesem Zusammenhang auf den Beschluss des Senats vom 9. Oktober 2017 (Az. 2 EO 113/17 - Juris, Rn. 13), wonach es für die Bildung eines objektiven Vergleichsmaßstabs möglich und sachgerecht ist, dass der zur Auswahl berufene Dienstherr ein Dienstzeugnis nach Maßgabe seiner Beurteilungsrichtlinie und den dazu ergangenen Anwendungsregeln und Hinweisen beim Dienstherrn des externen Bewerbers anfordert.
  • VG München, 16.11.2018 - M 5 E 18.4029

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung nach Durchführung eines

    Nur wenn das (Zwischen-)Zeugnis Surrogat für eine dienstliche Beurteilung bzw. ein Leistungsäquivalent einer dienstlichen Beurteilung ist, kann es taugliche Grundlage eines Auswahlverfahrens sein (OVG NW, B.v. 13.5.2004 - 1 B 300/04 - juris; ThürOVG, B.v. 9.10.2017 - 2 EO 113/17 - juris Rn. 12, HessVGH, B.v. 27.1.1994 - 1 TG 2485/93 - juris Rn. 31).
  • VG Schleswig, 29.05.2019 - 12 B 10/19

    Besetzung eines Beförderungsdienstposten, einer Auswahlkommission; Maßgeblichkeit

    Beruhen die Beurteilungen der Bewerber auf unterschiedlichen Richtlinien und Beurteilungssystemen, hat der für die Auswahl zuständige Dienstherr für die unterschiedlichen Beurteilungen einen objektiven Vergleichsmaßstab zu bilden, auf dessen Grundlage er die Leistungseinschätzungen der Bewerber miteinander zu vergleichen hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25.04.2007 - 1 WB 31.06 -, juris, Rn. 65; OVG Weimar, Beschluss vom 09.10.2017 - 2 EO 113/17 -, juris Rn. 10).
  • VG Schleswig, 14.06.2021 - 12 B 22/21

    Beförderungsauswahl; Vergleichbarkeit dienstlicher Beurteilungen; Auswahlgespräch

  • VG München, 10.08.2021 - M 5 E 21.1670

    Bewerberauswahl rechtswidrig wegen mangelndem Vergleich der dienstlichen

  • VG Ansbach, 21.12.2020 - AN 1 E 20.01447

    Aufhebung einer Auswahlentscheidung im Rahmen eines Stellenbesetzungsverfahrens

  • VG Berlin, 08.02.2019 - 7 L 218.18

    Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten im Eilverfahren;

  • VG München, 07.08.2018 - M 5 E 18.533

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Fehlen einer dienstlichen Beurteilung

  • VGH Bayern, 22.05.2023 - 3 ZB 22.1220

    Keine Berufung im Verfahren wegen Dienstzeugnis

  • VG Schleswig, 25.11.2019 - 12 B 59/19

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Stellenbesetzung

  • VG Kassel, 28.07.2023 - 1 L 234/23

    Hochschulausbildung als konstitutives Anforderungsprofil

  • VG Schleswig, 21.04.2020 - 12 B 8/20

    Stellenbesetzung - Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung

  • VG Schleswig, 12.02.2020 - 12 B 80/19

    Eilrechtsschutz auf Untersagung der Stellenbesetzung mit einem Konkurrenten;

  • VG Bremen, 26.03.2020 - 6 V 143/20

    Stellvertretende Leiterin für das Regionale Beratungs- und Unterstützungszentrum

  • VG Bremen, 29.11.2018 - 6 V 2308/18

    Auswahlverfahren - Abordnung; Auswahlgespräch; Auswahlverfahren; Beförderungsamt;

  • VG Gelsenkirchen, 01.02.2022 - 12 L 1200/21

    Beamter, Beurteilung, dienstliche Beurteilung, Auswahlverfahren

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